Der Belgarath
Tutor und Forenadmin
- Studiengang
- Master of Laws
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Ich habe ja mehrere Jahre für die Feuerwehr (und damit auch den Rettungsdienst) gearbeitet.
Dass man bei "gesundem" Menschenverstand und insbesondere bei der auch einseitigen Medienberichterstattung diese Anzeige und die Ermittlungen schäbig findet, ist absolut nachvollziehbar.
Es hat allerdings seine guten Gründe, dass man auch im Notfall nicht fahren darf, wie man will.
Ich hatte früher auch mehrere Jahre einen Dienstwagen mit Blaulicht und Martinshorn, und es gibt auch fast überall recht klare Richtlinien und auch Grenzen für die Inanspruchnahme von Wegerecht; ich habe zur Rettung von Menschenleben so manches Mal von den gegebenen Verkehrsregeln abweichen dürfen und müssen - man muß aber stets auch im Auge haben, daß man dabei keine Unbeteiligten über Gebühr gefährden darf, und wenn man selbst verunfallt, verurteilt man den eigentlich zu Rettenden möglicherweise zum Tod!
Umgekehrt sehe ich heute im Ausfallbereich der örtlichen Feuerwehr teilweise gelegentlich Fahrmanöver, die diesen Überlegungen absolut Hohn sprechen, weswegen ich auch in diesem Fall einmal davon ausgehe, daß die Wahrheit irgendwo in der Mitte liegt.
Wenn ich das richtig in Erinnerung habe, dann waren die beiden (!) Anzeigenerstatter jeweils Entgegenkommer, die nur durch Flucht von der Straße nach kühnen Überholmanövern des Notarztfahrzeugs einen Zusammenprall vermeiden konnten. Zieht man ins Kalkül, daß man als Entgegenkommer durch ein aus dem Sichtschutz eines entgegenkommenden Fahrzeugs plötzlich ausscherendes Rettungsfahrzeug nicht immer durch die Kombination von Blaulicht und Martinshorn gewarnt wird, so kann man auch deren Skepsis verstehen.
Die Anzeige ist per se legitimes Bürgerrecht, und die Ermittlungen sind Pflicht der Behörden, sie dienen ja auch dazu, korrekt geführt, den Beschuldigten ggf. zu entlasten.
Von daher entsetzt mich nur das Ergebnis dieser Ermittlungen, der ursprünglich erlassene, aber dann ja aufgehobene Strafbefehl!