Das ist jetzt aber nicht ganz richtig für die SA. Ich habe gerade extra nochmal in die PO geschaut. Für die SA ist dort nichts vorgeschrieben. Nur die BA muss in zweifacher gebundener Ausführung abgegeben werden. Und eine zweifache Ausführung ist für die SA nicht unbedingt üblich. Bei uns reicht jetzt z. B. eine Ausführung + PDF und Word an den Betreuer.@Kathy: Verbindlich ist immer das, was in der PO steht und der Lehrstuhl zusätzlich vielleicht noch verlangt. Flubber hat ja schon geschrieben, dass der Sachverhalt in der PO steht. Ich musste meine SA als PDF verschicken und dann noch in zweifacher Ausfertigung schriftlich, gedruckt, gelocht und im Schnellhefter. Datei und gedruckte Fassung in zweifacher Ausführung sind eigentlich der Standard an der Fernuni (an meiner alten Uni war es auch so). Vielleicht gibt es an deinem Lehrstuhl eine Ausnahme, wer weiß. Am besten beim Betreuer nachfragen.
Bei der SA scheint es schon einige Unterschiede in den Anforderungen zu geben. Dazu ist halt eben nichts inder PO geregelt.