Plauderecke Plauderecke Wirtschaft (Bachelor und Master)

Muss ich ein eigenes Rechtsgrundlagenverzeichnis aufnehmen? Bisher habe ich nur die Solvabilitätsverordnung, evtl. kommen noch ein oder zwei andere Gesetze dazu. Brauch ich ein Verzeichnis oder kann ich das einfach ins Literaturverzeichnis mit aufnehmen, hat jemand eine Ahnung? In den Vorgaben vom Lehrstuhl steht nichts dazu...
 
Muss ich ein eigenes Rechtsgrundlagenverzeichnis aufnehmen? Bisher habe ich nur die Solvabilitätsverordnung, evtl. kommen noch ein oder zwei andere Gesetze dazu. Brauch ich ein Verzeichnis oder kann ich das einfach ins Literaturverzeichnis mit aufnehmen, hat jemand eine Ahnung? In den Vorgaben vom Lehrstuhl steht nichts dazu...

Also ich hatte in meiner Diplomarbeit ja mehre Rechtsgrundlagen und habe diese direkt im Text aufgenommen, also zum Beispiel: "Die Bundesregierung hat im Rahmen des Alterssicherungsberichts einmal pro Legislaturperiode (vgl. § 154 Absatz 2 Sechstes Buch Sozialgesetzbuch) darzulegen, wie sich die Verbreitung und der Umfang der zusätzlichen, staatlich geförderten Altersvorsorge entwickelt." oder "Die BAV kann allein durch den Arbeitgeber, allein durch den Arbeitnehmer oder durch beide gemeinsam finanziert werden und wird u.a. gemäß § 6 Nummer 63 Einkommensteuergesetz (EStG) vom Gesetzgeber steuerlich gefördert."
In das Literaturverzeichnis habe ich die Gesetze dann nicht mit aufgenommen, wurde vom Lehrstuhl aber auch nicht bemängelt.
 
Ich habe jetzt noch mal ein wenig geforscht: gängige Gesetzestexte gehören auf jeden Fall nicht in das Literaturverzeichnis.
 
Dieses Dreckszeug.. echt.. ich versuche gerade mit Elster meine Steuererklärung einzutragen und eigentlich funktioniert das immer sehr sehr gut.. allerdings jetzt nicht.. der behauptet, ich wäre verheiratet und ich solle meinen Ehepartner mit angeben.. spinnt der?
Diese Anlage Vorsorgeaufwand wird normal automatisch befüllt und jetzt leuchtet alles rot.. :motz::motz::motz:
 
Also ich hatte in meiner Diplomarbeit ja mehre Rechtsgrundlagen und habe diese direkt im Text aufgenommen, also zum Beispiel: "Die Bundesregierung hat im Rahmen des Alterssicherungsberichts einmal pro Legislaturperiode (vgl. § 154 Absatz 2 Sechstes Buch Sozialgesetzbuch) darzulegen, wie sich die Verbreitung und der Umfang der zusätzlichen, staatlich geförderten Altersvorsorge entwickelt." oder "Die BAV kann allein durch den Arbeitgeber, allein durch den Arbeitnehmer oder durch beide gemeinsam finanziert werden und wird u.a. gemäß § 6 Nummer 63 Einkommensteuergesetz (EStG) vom Gesetzgeber steuerlich gefördert."
In das Literaturverzeichnis habe ich die Gesetze dann nicht mit aufgenommen, wurde vom Lehrstuhl aber auch nicht bemängelt.

Die Lösung klingt doch elegant :thumbsup: Wenn es bei dir nicht bemängelt wurde, ist bei mir sicherlich auch ok :-) Beim nächsten Gespräch werde ich trotzdem mal fragen...
 
Also, ich muss sagen, ich mache das fast n bißchen gerne :-D
Du musst dir nur Elster runterladen: https://www.elster.de/elfo_down.php
Dann leitet dich das Programm da durch, gibt an der rechten Seite auch "Tipps" und unterstützt, was man eintragen muss etc.

Zum Thema Steuererklärung allgemein: http://www.finanztip.de/steuererklaerung/ Die beste Hilfestellung, die ich kenne :-)

hmm auf dem Ipad kann ich es wogl nicht runter laden :-( dann muss wohl doch wieder Papa ran
 
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