Sonstiges Präparierung von Gesetzestexten

Ort
Nürnberg
Studiengang
Bachelor of Laws
Hallo zusammen,

da ich vorhabe, nächstes Jahr mit dem "Bachelor of Laws" an der Fernuni Hagen zu beginnen, habe ich mich im Vorfeld mit der Prüfungsordnung und den zugelassenen Hilfsmitteln bei der rechtswissenschaftlichen Fakultät beschäftigt.

Nun musste ich sehr erstaunt feststellen, dass sowohl das Beschriften von Klebezetteln mit Paragraphen als auch der Querverweis auf andere Paragraphen im jeweiligen Gesetzestext nicht erlaubt sind.

Da stellt sich für mich die Frage? Was darf ich denn dann überhaupt präparieren? Klebezettel allein sind ja nicht wirklich hilfreich. Ich weiß aus eigener Erfahrung (Weiterbildung Bankfachwirt), dass das Blättern im Sachverzeichnis nur eine Notfall-Lösung sein sollte, da viel zu zeitaufwändig.

Wie kommt ihr mit dieser Einschränkung zurecht? Ist es erlaubt, sich in den Klappentexten ein Inhaltsverzeichnis zu beschreiben oder hat man einfach einen Riesen-Nachteil ggü. früheren Studenten?

Die Fernuni Hagen hat ja auch nicht vor, in absehbarer Zeit etwas an dieser Prüfungsordnung zu ändern....
 
Hallo,

dass man einzelne Paragraphen mit Klebezetteln markieren und Querverweise einfügen darf, habe ich noch an keiner juristischen Fakultät (ich kenne sieben) erlebt. Soweit ich weiß, ist man allein in Bayern etwas lockerer (dort darf man wohl Querverweise einfügen). Was ich noch kenne (in Hagen aber ebenfalls nicht erlaubt ist), ist das Markieren einzelner Gesetze (z.B. BGB, StGB) mit beschrifteten Klebezetteln.

Unbeschriftete Klebezettel können als Aufschlaghilfe nützlich sein. Außerdem darfst du im Gesetz mit Textmarker oder durch Unterstreichungen Passagen hervorheben, was sehr nützlich sein kann.

Ist es erlaubt, sich in den Klappentexten ein Inhaltsverzeichnis zu beschreiben oder hat man einfach einen Riesen-Nachteil ggü. früheren Studenten?

Nein, darf man nicht. Ein Inhaltsverzeichnis ist aber doch ohnehin in den meisten Gesetzestexten vorhanden. War das mal erlaubt oder wie kommst du auf den "Riesennachteil"?

Viele Grüße
Sathoan
 
Ich sehe da keinen Nachteil gegenüber früheren Studenten, das ist in Hagen seit mindestens 10 Jahren so.

Im übrigen darf man sehr wohl zB im Gesetz farbig markieren, so zb Tatbestandsmerkmale, Rechtsfolgen oder (Legal-)Definitionen in verschiedenen Farben.

Auch Seiten mit wichtigen Inhalten am Rand mit einem bunten Strich oder Dreieck zu markieren wurde bei mir nie beanstandet. Man muß eben deutlich unterscheiden zwischen Lern- und Lesehilfen einerseits und "Beschiß" andererseits!
 
Ich studiere zwar Wiwi, aber wir haben ja auch ein Grundlagenmodul zu Recht und ein paar wenige andere Module, in denen Gesetzestexte erlaubt sind. Die Regeln zum Markieren sind dieselben. Insofern ein Tipp dazu:

Auch mit unbeschrifteten Pagemarkern kann man sich gut helfen. Immerhin gibt es die in vielen verschiedenen Farben und Formen. Man muss sich nur ein gutes System überlegen und das auch merken. ;-) Gleiches gilt für die farbliche Markierung der Texte. Du kannst unterstreichen, durchstreichen, mit Punkten und Strichen arbeiten und das alles in verschiedenen Farben.
 
Also erst mal vielen Dank für eure Antworten, das hilft mir schon um einiges weiter.

@Sathoan:
Tatsächlich komme ich aus Bayern, ebenso wie die die Jura-Studis, die ich kenne (so viele sind es jetzt auch nicht :-), deswegen war ich ganz verdutzt, als die mir eben von Querverweisen und von beschrifteten Klebezetteln in ihren Klausuren erzählten.

Hast schon Recht, lieber unbeschriftete Klebezettel als Lesezeichen statt gar keiner Stütze.

Das mit Riesennachteil muss ich natürlich nun revidieren, war auch etwas überspitzt ausgedrückt unter dem falschen Eindruck, dass an allen Jura-Fakultäten außer in Hagen "bayerische Verhältnisse" herrschen. Zumal der Stoff und die Prüfungsbedingungen beim Bankfachwirt (sowohl beim Bildungsträger und in der IHK-Prüfung) sehr anspruchsvoll und umfangreich in Rechtslehre waren, daher ging ich anfangs fälschlicherweise davon aus, dass dort auch keine größeren Zugeständnisse bei Hilfsmitteln als bei Jura-Klausuren an Unis gemacht werden.


@Belgarath + Flubber:
Danke, das ist doch schon mal was, womit man arbeiten kann :-)

Geht ja tatsächlich aus der Prüfungsordnung hervor ("Die mitgebrachten Gesetzestexte dürfen zwar Unterstreichungen und Markierungen einschließlich farbiger Tesa-Lesezeichen, aber keine zusätzlichen Kommentare, Eintragungen oder Verweise – auch nicht auf den Lesezeichen – enthalten. „) aber am Anfang hatte ich da wegen meines "Kulturschocks" erst mal ein Brett vorm Kopf...xD
 
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