Sonstiges Präsenzveranstaltung WS 2013/14

Studiengang
Bachelor of Laws
Ich war gestern in Hagen dabei und berichte mal:

Die Veranstaltung teilte sich in zwei Abschnitte. Vormittags fanden zwei Vorlesungen statt. Frau Prof. Völzmann-Stickelbrock hat zum Sachen- und Kreditsicherungsrecht gesprochen und zwei "Fällchen" mit uns gelöst, Herr Kreße hat zum Insolvenzrecht vorgetragen. Nach der Mittagspause wurden unter Leitung von wissenschaftlichen Mitarbeitern AGs in kleineren Gruppen durchgeführt, in denen wir dann drei weitere Fälle (einer zu jedem Rechtsgebiet) gemeinsam gelöst haben.

Der Vorlesungsabschnitt zum Sachen- und Kreditsicherungsrecht beinhaltete folgende Themen:
1. Wesen u. Gegenstand des Sachenrechts
- Beziehungen von Rechtssubjekten zu Rechtsobjekten
- Inter-omnes-Wirkung
- Arten dinglicher Rechte
- Bestimmtheits- und Publizitätsgrundsatz
- Trennungs- und Abstraktionsprinzip

2. Erwerb und Verlust des Eigentums an beweglichen Sachen
- Erwerb vom Berechtigten nach 929 ff. BGB
- Gutgläubiger Erwerb vom Nichtberechtigten nach 932 ff. BGB
- Ausschluss des gutgläubigen Erwerbs bei Abhandenkommen, 935 BGB

Übungsfall 1 (Gutgläubiger Erwerb, Stellvertretung/Besitzdiener, Abhandenkommen; im Rahmen des 935 Abs. 2 BGB wurde - obwohl im Fall selbst Versteigerung kein Thema war - noch auf 383 BGB hingewiesen)

3. Der Eigentumsvorbehalt
- Wirtschaftliche Bedeutung
- Konstruktion
- Das Anwartschaftsrecht des Eigentumsvorbehaltskäufers

4. Sicherungsübereignung
- Wirtschaftliche Bedeutung
- Konstruktion
- Das Anwartschaftsrecht des Sicherungsgebers

Übungsfall 2 (Sicherungsübereignung eines PKW an eine Bank im Rahmen einer Kaufpreisfinanzierung , Anwartschaftsrecht, Eigentumsübergang, KFZ-Brief als Urkunde i. S. v. 952 BGB);

Für Herrn Kreßes Vorlesungsteil haben wir keine Gliederung erhalten. Ich versuchs trotzdem mal:

- Insolvenzverfahren (Phasen, Beteiligte, Gründe, Voraussetzungen)
- Aus-/Absonderung
- 80, 81 InsO (Verfügungsbefugnisse im Insolvenzverfahren)
- 91 InsO (Ausschluss sonstigen Rechtserwerbs)
- 103 InsO u. 107 InsO (Insolvenzverwalterwahlrecht und Ausnahme davon)
- 129 ff. InsO (Insolvenzanfechtung)

Konkrete Stoffeingrenzungen/Klausurtipps wurden nicht gegeben. Zum Thema Insolvenzrecht in der Klausur wurde angegeben, dass man die Anknüpfungspunkte des Insolvenzrechts an das Zivilrecht kennen sollte, wie z. B. Aus-/Absonderungsrechte bei sicherungsübereigneten Gegenständen. Klausurtechnisch "bemerkenswert" kam mir noch die Sache mit der Versteigerung vor, da das ja eher nicht der Normalfall ist, aber ich übernehme hier natürlich keine Gewähr für irgendwas. Anwartschaftsrecht und KFZ-Brief waren außerdem bereits Themen in Klausuren der letzten Semester, wenn ich mich recht erinnere.

Und bevor Fragen kommen: Nein, ich habe leider keine Möglichkeit die drei Fälle vom Nachmittag einzuscannen, aber vielleicht "erbarmt" sich ja jemand anderes ;-). Im großen und ganzen beschränkten sich die Fälle aber auf die o. g. Themen. Hinzu kamen für das Sachenrecht die Ansprüche aus 816 und 989, 990 BGB sowie - im Fall zum Kreditsicherungsrecht - die Hypothek.

LG
VerenaB
 
Bei uns zumindest war der sehr subtile (Klausur-)Tipp, dass Frau Völzmann gesagt hatte "Aus aktuellen Anlass will ich kurz auf das Sparbuch eingehen".
 
Vielen Dank Verena. Ich war gestern auch dabei und kann Deine Zusammenfassung voll bestätigen. Da ich erst soeben aus Hagen zurückgekommen bin konnte ich noch keine eigene Zusammenfassung erstellen, aber Deine deckt ja so gut alles ab, dass ich da gar nichts mehr zusätzliches schreiben kann. :applause: Klausurtipps wie der von Benji geschilderte gab es ja diesmal leider keine. In welcher AG warst Du dabei? ich war in der mit Frau Schn.
 
Hallo Schnecke,

ja, ich hab nach Benjis Antwort auch nochmal überlegt, konnte mich aber leider an nichts derartiges erinnern. Wie bewertest du denn die Sache mit der (öffentl.) Versteigerung, § 383 BGB?

Insgesamt fand ich es ganz nett, Hagen ist jedenfalls die sauberste und ordentlichste Uni, an der ich im Rahmen des Fernstudiums bisher war (da merkt man die fehlenden Studenten halt doch ;-)). Ach so, ich war in der AG bei Herrn Kreße.

LG
VerenaB
 
Hallo Schnecke,

ja, ich hab nach Benjis Antwort auch nochmal überlegt, konnte mich aber leider an nichts derartiges erinnern. Wie bewertest du denn die Sache mit der (öffentl.) Versteigerung, § 383 BGB?

Insgesamt fand ich es ganz nett, Hagen ist jedenfalls die sauberste und ordentlichste Uni, an der ich im Rahmen des Fernstudiums bisher war (da merkt man die fehlenden Studenten halt doch ;-)). Ach so, ich war in der AG bei Herrn Kreße.

LG
VerenaB
Bei der Versteigerung habe ich auch überlegt, aber meiner Einschätzung nach war das nur eine zeitlich unabsichtlich etwas aus dem Ruder gelaufene Behandlung der Ausnahmen in § 935 Abs. 2 BGB. Anschauen werde ich das mir natürlich trotzdem intensiv, denn klausurrelevant ist das Thema auf jeden Fall (neben vielen anderen :panik:). Da ich davon ausgehe, dass die auf der Veranstaltung behandelten und (wenn auch nur kurz) angesprochenen Themen und Paragraphen zu den wichtigsten der wichtigen gehören (denn in so einer kurzen Vorlesungszeit ist nur Platz für diese) sind sie auf jeden Fall alle höchst klausurverdächtig selbst ohne direkten oder indirekten Hinweis.
 
In meiner Nachmittagsveranstaltung sagte die Lehrstuhlmitarbeiterin (die die Klausur kennt, wie sie durchblicken ließ) zum 2. Fall vom Vormittag, der behandelt wurde (und der wohl von Jahr zu Jahr unterschiedlich ist,während der 1. Fall jedes Jahr gleich ist), dass mit dem zweiten Fall eben gewisse Dinge vertieft würden. Mit so einem bedeutungsschwangeren Blick oder Geräusch danach, was ich vielleicht nur reininterpretiere, was vielleicht tatsächlich da war, was aber über ein Forum nun wirklich nicht wiedergegeben werden kann. ;-)

Außerdem sagte Frau Völzmann-Stickelbrock noch, dass der Fall leicht sei und in der Nachmittagsveranstaltung legte die Dozentin wert darauf, dass man die Standards draufhaben muss, also 929ff. mit Definitionen, dass keine kruden Randgebiete drankommen, sondern wirklich der Standard ohne Fallen o.ä. Zum Insolvenzrecht wurde nochmal betont, dass da Zusatzfragen kommen, man also keinesfalls auf Lücke lernen sollte, und diese auch so viele Punkte bringen, dass es sich unbedingt lohnt, dafür ausreichend Zeit einzuplanen. Aber auch beim Insolvenzrecht wohl der generelle Überblick/die Grundlagen, nichts krudes. Und was hier schon gesagt wurde, dass man für die Falllösung die Überschneidungen von Insolvenz- und Sachenrecht draufhaben sollte, klang für mich nach Absonderung/Aussonderung, ggf. in Kombination mit Eigentumsvorbehalt oder Sicherungsübereignung.
 
Vielen Dank weekend für diese Ergänzung! :applause:
Die Lehrstuhlmitarbeiterin in meiner Arbeitsgruppe war nicht vom Lehrstuhl V.-S. und hatte keinerlei Informationen zum Klausurinhalt bekommen :-(.

Die in der Präsenzveranstaltung angesprochenen und in den Fällen geübten Themen und Paragraphen waren zum Glück alles Standardsachen, die ich sowieso schon auf dem Lernplan stehen hatte und die auch in den von mir besuchten Mentoriaten geübt wurden. Das hat mich doch sehr beruhigt, dass meine bisherige Einschätzung "was ist zentral wichtig, was muss ich auf jeden Fall gut können" wohl richtig war.
 
Ich weiß nicht, wie es dieses Jahr war, aber die letzten Jahre waren die Fälle am Mittag immer die gleichen (also temporal nicht nur lokal)
 
So, die Klausur ist vorbei. Die Aussagen von Frau Prof. V.-S. waren voll zutreffend. Es war ein leichter Fall.

Dieser Hinweis von @weekend
In meiner Nachmittagsveranstaltung sagte die Lehrstuhlmitarbeiterin (die die Klausur kennt, wie sie durchblicken ließ) zum 2. Fall vom Vormittag, der behandelt wurde (und der wohl von Jahr zu Jahr unterschiedlich ist,während der 1. Fall jedes Jahr gleich ist), dass mit dem zweiten Fall eben gewisse Dinge vertieft würden. Mit so einem bedeutungsschwangeren Blick oder Geräusch danach, was ich vielleicht nur reininterpretiere, was vielleicht tatsächlich da war, was aber über ein Forum nun wirklich nicht wiedergegeben werden kann.
hat sich als zutreffend erwiesen. Der Kfz-Brief, den sie im Zusammenhang mit diesem 2. Fall angesprochen hat in der Vorlesung, spielte eine wichtige Rolle in der Klausur. Danke nochmals für den Hinweis, weekend!
 
Wie lange wir wohl noch warten müssen?! :O_o:

Am Montag sind es 8 Wochen ...
 
Wie lange wir wohl noch warten müssen?! :O_o:

Am Montag sind es 8 Wochen ...
Ich hoffe nicht mehr allzulange. Ich will endlich meine Note haben. Wenn man von den Korrekturzeiten der letzten Semestern ausgeht könnte die Note nächste Woche kommen. Hoffentlich sind die diesmal nicht langsamer beim Korrigieren.
 
Ergebnisse sind online!
 
Zurück
Oben