Ich war gestern in Hagen dabei und berichte mal:
Die Veranstaltung teilte sich in zwei Abschnitte. Vormittags fanden zwei Vorlesungen statt. Frau Prof. Völzmann-Stickelbrock hat zum Sachen- und Kreditsicherungsrecht gesprochen und zwei "Fällchen" mit uns gelöst, Herr Kreße hat zum Insolvenzrecht vorgetragen. Nach der Mittagspause wurden unter Leitung von wissenschaftlichen Mitarbeitern AGs in kleineren Gruppen durchgeführt, in denen wir dann drei weitere Fälle (einer zu jedem Rechtsgebiet) gemeinsam gelöst haben.
Der Vorlesungsabschnitt zum Sachen- und Kreditsicherungsrecht beinhaltete folgende Themen:
1. Wesen u. Gegenstand des Sachenrechts
- Beziehungen von Rechtssubjekten zu Rechtsobjekten
- Inter-omnes-Wirkung
- Arten dinglicher Rechte
- Bestimmtheits- und Publizitätsgrundsatz
- Trennungs- und Abstraktionsprinzip
2. Erwerb und Verlust des Eigentums an beweglichen Sachen
- Erwerb vom Berechtigten nach 929 ff. BGB
- Gutgläubiger Erwerb vom Nichtberechtigten nach 932 ff. BGB
- Ausschluss des gutgläubigen Erwerbs bei Abhandenkommen, 935 BGB
Übungsfall 1 (Gutgläubiger Erwerb, Stellvertretung/Besitzdiener, Abhandenkommen; im Rahmen des 935 Abs. 2 BGB wurde - obwohl im Fall selbst Versteigerung kein Thema war - noch auf 383 BGB hingewiesen)
3. Der Eigentumsvorbehalt
- Wirtschaftliche Bedeutung
- Konstruktion
- Das Anwartschaftsrecht des Eigentumsvorbehaltskäufers
4. Sicherungsübereignung
- Wirtschaftliche Bedeutung
- Konstruktion
- Das Anwartschaftsrecht des Sicherungsgebers
Übungsfall 2 (Sicherungsübereignung eines PKW an eine Bank im Rahmen einer Kaufpreisfinanzierung , Anwartschaftsrecht, Eigentumsübergang, KFZ-Brief als Urkunde i. S. v. 952 BGB);
Für Herrn Kreßes Vorlesungsteil haben wir keine Gliederung erhalten. Ich versuchs trotzdem mal:
- Insolvenzverfahren (Phasen, Beteiligte, Gründe, Voraussetzungen)
- Aus-/Absonderung
- 80, 81 InsO (Verfügungsbefugnisse im Insolvenzverfahren)
- 91 InsO (Ausschluss sonstigen Rechtserwerbs)
- 103 InsO u. 107 InsO (Insolvenzverwalterwahlrecht und Ausnahme davon)
- 129 ff. InsO (Insolvenzanfechtung)
Konkrete Stoffeingrenzungen/Klausurtipps wurden nicht gegeben. Zum Thema Insolvenzrecht in der Klausur wurde angegeben, dass man die Anknüpfungspunkte des Insolvenzrechts an das Zivilrecht kennen sollte, wie z. B. Aus-/Absonderungsrechte bei sicherungsübereigneten Gegenständen. Klausurtechnisch "bemerkenswert" kam mir noch die Sache mit der Versteigerung vor, da das ja eher nicht der Normalfall ist, aber ich übernehme hier natürlich keine Gewähr für irgendwas. Anwartschaftsrecht und KFZ-Brief waren außerdem bereits Themen in Klausuren der letzten Semester, wenn ich mich recht erinnere.
Und bevor Fragen kommen: Nein, ich habe leider keine Möglichkeit die drei Fälle vom Nachmittag einzuscannen, aber vielleicht "erbarmt" sich ja jemand anderes
. Im großen und ganzen beschränkten sich die Fälle aber auf die o. g. Themen. Hinzu kamen für das Sachenrecht die Ansprüche aus 816 und 989, 990 BGB sowie - im Fall zum Kreditsicherungsrecht - die Hypothek.
LG
VerenaB
Die Veranstaltung teilte sich in zwei Abschnitte. Vormittags fanden zwei Vorlesungen statt. Frau Prof. Völzmann-Stickelbrock hat zum Sachen- und Kreditsicherungsrecht gesprochen und zwei "Fällchen" mit uns gelöst, Herr Kreße hat zum Insolvenzrecht vorgetragen. Nach der Mittagspause wurden unter Leitung von wissenschaftlichen Mitarbeitern AGs in kleineren Gruppen durchgeführt, in denen wir dann drei weitere Fälle (einer zu jedem Rechtsgebiet) gemeinsam gelöst haben.
Der Vorlesungsabschnitt zum Sachen- und Kreditsicherungsrecht beinhaltete folgende Themen:
1. Wesen u. Gegenstand des Sachenrechts
- Beziehungen von Rechtssubjekten zu Rechtsobjekten
- Inter-omnes-Wirkung
- Arten dinglicher Rechte
- Bestimmtheits- und Publizitätsgrundsatz
- Trennungs- und Abstraktionsprinzip
2. Erwerb und Verlust des Eigentums an beweglichen Sachen
- Erwerb vom Berechtigten nach 929 ff. BGB
- Gutgläubiger Erwerb vom Nichtberechtigten nach 932 ff. BGB
- Ausschluss des gutgläubigen Erwerbs bei Abhandenkommen, 935 BGB
Übungsfall 1 (Gutgläubiger Erwerb, Stellvertretung/Besitzdiener, Abhandenkommen; im Rahmen des 935 Abs. 2 BGB wurde - obwohl im Fall selbst Versteigerung kein Thema war - noch auf 383 BGB hingewiesen)
3. Der Eigentumsvorbehalt
- Wirtschaftliche Bedeutung
- Konstruktion
- Das Anwartschaftsrecht des Eigentumsvorbehaltskäufers
4. Sicherungsübereignung
- Wirtschaftliche Bedeutung
- Konstruktion
- Das Anwartschaftsrecht des Sicherungsgebers
Übungsfall 2 (Sicherungsübereignung eines PKW an eine Bank im Rahmen einer Kaufpreisfinanzierung , Anwartschaftsrecht, Eigentumsübergang, KFZ-Brief als Urkunde i. S. v. 952 BGB);
Für Herrn Kreßes Vorlesungsteil haben wir keine Gliederung erhalten. Ich versuchs trotzdem mal:
- Insolvenzverfahren (Phasen, Beteiligte, Gründe, Voraussetzungen)
- Aus-/Absonderung
- 80, 81 InsO (Verfügungsbefugnisse im Insolvenzverfahren)
- 91 InsO (Ausschluss sonstigen Rechtserwerbs)
- 103 InsO u. 107 InsO (Insolvenzverwalterwahlrecht und Ausnahme davon)
- 129 ff. InsO (Insolvenzanfechtung)
Konkrete Stoffeingrenzungen/Klausurtipps wurden nicht gegeben. Zum Thema Insolvenzrecht in der Klausur wurde angegeben, dass man die Anknüpfungspunkte des Insolvenzrechts an das Zivilrecht kennen sollte, wie z. B. Aus-/Absonderungsrechte bei sicherungsübereigneten Gegenständen. Klausurtechnisch "bemerkenswert" kam mir noch die Sache mit der Versteigerung vor, da das ja eher nicht der Normalfall ist, aber ich übernehme hier natürlich keine Gewähr für irgendwas. Anwartschaftsrecht und KFZ-Brief waren außerdem bereits Themen in Klausuren der letzten Semester, wenn ich mich recht erinnere.
Und bevor Fragen kommen: Nein, ich habe leider keine Möglichkeit die drei Fälle vom Nachmittag einzuscannen, aber vielleicht "erbarmt" sich ja jemand anderes
LG
VerenaB