Pflichtprüfung Prüfung außerhalb NRWs

Hochschulabschluss
Bachelor of Laws
Studiengang
Master of Laws
Hat sich jemand schon mal damit beschäftigt ob auch andere Bundesländer den EJP Studiengang für die Zulassung zur 1. Prüfung anerkennen?

Zwischen den Ländern gibt es ja doch ziemlich große Unterschiede wie die "einheitlichen" Staatsprüfungen ablaufen:
Manche bieten monatliche Termine, andere nur 2 mal pro Jahr.
In NRW darf man keinerlei Markierungen, Unterstreichungen oder Kommentierungen in den Gesetzen haben. In RLP sind Unterstreichungen erlaubt, aber Post- Its nur um zu Gesetzen zu gelangen aber nicht zu einzelnen Paragraphen und in Bayern darf man sogar eigene Kommentierungen an den Rand schreiben...
 
Ich denke, dass das schwierig werden könnte. Es kommt natürlich auf das konkrete Bundesland an. Aber z.B. werden in RLP zwei Semester Studium an einer Uni in RLP vorausgesetzt. Außerdem muss man drei Übungen für Fortgeschrittene bestanden haben, die es, wenn ich das richtig sehe, an der FernUni bzw. in NRW nicht gibt.
 
Informiere dich mal beim zuständigen Justizministerium. In BW gilt folgende Regelung:
Leistungsnachweise, die an einer Universität im Geltungsbereich des Deutschen Richtergesetzes außerhalb
von Baden-Württemberg im Rahmen eines ordnungsgemäßen Rechtsstudiums erworben wurden,
genügen für die Zulassung in Baden-Württemberg, wenn sie den Anforderungen der dortigen Ausbildungs-
und Prüfungsordnung entsprechen. Dies gilt auch für Übungszeugnisse im öffentlichen Recht.

http://www.justiz-bw.de/pb/,Lde/Sta...spruefung+in+der+Ersten+juristischen+Pruefung
 
Es kommt wirklich auf das jeweilige Bundesland drauf an. Aber warum willst du es dir so schwer machen? Ich werde die "paar" Examen in NRW schreiben. Dafür muss ich dann halt 1,5 Wochen runter. Das Ref werd ich dann aber in meinem Heimatbundesland machen.
 
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