Allgemeine Infos Prüfungsordnung, wechsel dich ...

Ort
Dresden
Hochschulabschluss
Bachelor of Science
2. Hochschulabschluss
Diplom-Ingenieurin
Studiengang
Bachelor of Laws
ECTS Credit Points
50 von 210
Liebe Mitstudierende,
seit dem SS16 gilt ja die neue Prüfungsordnung, in der Arbeitsvertragsrecht und BGBII/2 mit 10 Punkten und dafür EWiWi gar nicht mehr auftauchen. Angeblich kann man ja die alte Prüfungsordnung weiter studieren, also EWiWi (10 ECTS), Arbeitsvertragsrecht und BGBII/2 (jeweils 5 ECTS).
Nach Korrespondenz mit dem Prüfungsamt funktioniert das nicht so einfach. Die Sachbearbeiterin erzählte mir, dass ich BGB II/2 und Arbeitsvertragsrecht mit 10 ECTS absolvieren werde und EWiWi nicht als Wahlmodul anrechnen lassen kann. Somit ergibt das am Ende dann ein Gesamtumfang für den B.LL. von 220 ECTS statt 210 ECTS. Ich finde das ziemlich unfair, dass die Prüfungsordnung einfach geändert wird, und man angeblich ganz normal weiter studieren kann, es dann aber an allen Ecken und Enden nicht stimmt. Zum einen hat man dann ein Modul mehr absolviert als andere Absolventen (in Verbindung mit allen zeitlichen und finanziellen Aufwendungen) und zum anderen wird dieses Modul nirgends angerechnet.

Für das Modul EWiWi habe ich drei Lehrveranstaltungen in einer anderen Stadt (110 km One Way) besucht, eine Klausur in einer anderen Stadt (250 km One Way) geschrieben, vier Urlaubstage genommen und richtig viel Zeit (10 ECTS sind ja immerhin 300 h Workload und in dem Modul kommt das schon hin) und Hirnschmalz investiert (das Modul ist ja nicht aus dem Curriculum gefolgen, weil es alle mit 1.0 jubelnd absolviert haben....).Dazu kommt, dass man an der Fernuni ja pro ECTS zahlt und wenn die plötzlich in zwei Fächern steigen, verdoppelt sich zum einen der zeitliche Aufwand zum anderen die Kosten für die Fächer (statt insgesamt 10 ECTS sind es jetzt 20 ECTS für die beiden Module).

Habt Ihr ähnliche Probleme oder eine Idee, was man da machen kann?
Besten Dank vorab!
Liebe Grüße
 
Tja, wie schon so oft steht es im Gegensatz zu dem, was uns Studierenden öffentlich zugänglich gemacht wird:

upload_2016-10-11_15-3-35.png
 
Ich habe das für mich mit dem PA geklärt und habe die schriftliche Erklärung, dass ich - da ich vor dem Inkrafttreten der neuen PO bereits eingeschrieben war - frei wählen kann, ob ich nach der alten oder neuen PO studieren möchte.

Somit gilt für mich das "alte" Curriculum in vollem Umfange und ich muss kein anderes Modul dazu nehmen.

Ergänzung:

Wenn Du also auch weiter nach dem "alten" Curriculum studieren möchtest, sollte es keine Zusatzleistung abverlangen, wenn Du auf das "neue" Curriculum wechselst, gilt die neue PO und dann hast Du evtl. das Problem.
 
Zuletzt bearbeitet:
Die Module Arbeitsvertragsrecht und BGB2/II werden nur noch mit 10 ECTS angeboten, somit muss man 10 ECTS mehr (220 ECTS) lernen und zahlen als normal (210 ECTS). Man muss also faktisch nach neuem Curriculum studieren und hat das EWiwi Modul umsonst belegt, da es nicht als Wahlmodul eingebracht werden kann. Nach altem Curriculum kann man nur studieren, wenn man bis zum SS16 bereits alle betroffenen Module belegt/bestanden hat. Zur Änderung der PO bin ich aber erst im 2. Semester gewesen und hatte demnach noch keine Module aus höheren Semestern.
 
Wie gesagt, mir hat das PA die folgende Antwort gegeben:

Sehr geehrter Herr W.,



Sie haben, da Sie bereits vor der Änderung des Curriculums eingeschrieben waren die Möglichkeit, zwischen dem alten und dem neuen Curriculum zu wählen. D.h. Sie können auch nach dem alten Curriculum Ihren Abschluss erwerben.



Mit freundlichen Grüßen


Name Unterschrift

FernUniversität in Hagen
Prüfungsamt Rechtswissenschaft

Universitätsstraße 21
58097 Hagen


Da Du ja zur Änderung der PO bereits auch schon eingeschrieben warst, müsste es auch für Dich gleichermaßen Geltung haben.

Und:

Das man für gleiche Sachverhalte vom PA auch mal verschiedene Aussagen erhalten kann, haben wir hier ja schon öfter erlebt...
 
Zurück
Oben