- Ort
- Dresden
- Hochschulabschluss
- Bachelor of Science
- 2. Hochschulabschluss
- Diplom-Ingenieurin
- Studiengang
- Bachelor of Laws
- ECTS Credit Points
- 50 von 210
Liebe Mitstudierende,
seit dem SS16 gilt ja die neue Prüfungsordnung, in der Arbeitsvertragsrecht und BGBII/2 mit 10 Punkten und dafür EWiWi gar nicht mehr auftauchen. Angeblich kann man ja die alte Prüfungsordnung weiter studieren, also EWiWi (10 ECTS), Arbeitsvertragsrecht und BGBII/2 (jeweils 5 ECTS).
Nach Korrespondenz mit dem Prüfungsamt funktioniert das nicht so einfach. Die Sachbearbeiterin erzählte mir, dass ich BGB II/2 und Arbeitsvertragsrecht mit 10 ECTS absolvieren werde und EWiWi nicht als Wahlmodul anrechnen lassen kann. Somit ergibt das am Ende dann ein Gesamtumfang für den B.LL. von 220 ECTS statt 210 ECTS. Ich finde das ziemlich unfair, dass die Prüfungsordnung einfach geändert wird, und man angeblich ganz normal weiter studieren kann, es dann aber an allen Ecken und Enden nicht stimmt. Zum einen hat man dann ein Modul mehr absolviert als andere Absolventen (in Verbindung mit allen zeitlichen und finanziellen Aufwendungen) und zum anderen wird dieses Modul nirgends angerechnet.
Für das Modul EWiWi habe ich drei Lehrveranstaltungen in einer anderen Stadt (110 km One Way) besucht, eine Klausur in einer anderen Stadt (250 km One Way) geschrieben, vier Urlaubstage genommen und richtig viel Zeit (10 ECTS sind ja immerhin 300 h Workload und in dem Modul kommt das schon hin) und Hirnschmalz investiert (das Modul ist ja nicht aus dem Curriculum gefolgen, weil es alle mit 1.0 jubelnd absolviert haben....).Dazu kommt, dass man an der Fernuni ja pro ECTS zahlt und wenn die plötzlich in zwei Fächern steigen, verdoppelt sich zum einen der zeitliche Aufwand zum anderen die Kosten für die Fächer (statt insgesamt 10 ECTS sind es jetzt 20 ECTS für die beiden Module).
Habt Ihr ähnliche Probleme oder eine Idee, was man da machen kann?
Besten Dank vorab!
Liebe Grüße
seit dem SS16 gilt ja die neue Prüfungsordnung, in der Arbeitsvertragsrecht und BGBII/2 mit 10 Punkten und dafür EWiWi gar nicht mehr auftauchen. Angeblich kann man ja die alte Prüfungsordnung weiter studieren, also EWiWi (10 ECTS), Arbeitsvertragsrecht und BGBII/2 (jeweils 5 ECTS).
Nach Korrespondenz mit dem Prüfungsamt funktioniert das nicht so einfach. Die Sachbearbeiterin erzählte mir, dass ich BGB II/2 und Arbeitsvertragsrecht mit 10 ECTS absolvieren werde und EWiWi nicht als Wahlmodul anrechnen lassen kann. Somit ergibt das am Ende dann ein Gesamtumfang für den B.LL. von 220 ECTS statt 210 ECTS. Ich finde das ziemlich unfair, dass die Prüfungsordnung einfach geändert wird, und man angeblich ganz normal weiter studieren kann, es dann aber an allen Ecken und Enden nicht stimmt. Zum einen hat man dann ein Modul mehr absolviert als andere Absolventen (in Verbindung mit allen zeitlichen und finanziellen Aufwendungen) und zum anderen wird dieses Modul nirgends angerechnet.
Für das Modul EWiWi habe ich drei Lehrveranstaltungen in einer anderen Stadt (110 km One Way) besucht, eine Klausur in einer anderen Stadt (250 km One Way) geschrieben, vier Urlaubstage genommen und richtig viel Zeit (10 ECTS sind ja immerhin 300 h Workload und in dem Modul kommt das schon hin) und Hirnschmalz investiert (das Modul ist ja nicht aus dem Curriculum gefolgen, weil es alle mit 1.0 jubelnd absolviert haben....).Dazu kommt, dass man an der Fernuni ja pro ECTS zahlt und wenn die plötzlich in zwei Fächern steigen, verdoppelt sich zum einen der zeitliche Aufwand zum anderen die Kosten für die Fächer (statt insgesamt 10 ECTS sind es jetzt 20 ECTS für die beiden Module).
Habt Ihr ähnliche Probleme oder eine Idee, was man da machen kann?
Besten Dank vorab!
Liebe Grüße