Klausurbesprechung Prüfungsschema

Für mich stellt sich die Frage, warum ein Sachverhalt bei Moodle online gestellt wird, dann aber keine Lösung dazu?! Das Schema der Einziehungsklage bekommt man über Hemmer hin, aber wieso die Musterlösung nicht zumindest anhand der Folien gestellt wird, kann ich nicht so richtig nachvollziehen. Ich lerne auch ZPO II- so gut es eben zeitlich geht.
Ja find ich auch nicht okay.. Also ZPO II lerne ich auch, aber ist halt nicht mehr viel Zeit. Werde die kleinen Niederle Fälle ausarbeiten. Vollstreckungserinnerung, PfÜB, Drittwiderspruchsklage usw.
Der Lehrstuhl legt großen Wert auf den Gutachtenstil, wird immer wieder in den Videos betont.
 
Ja, so werde ich es auch machen!
 
Ich würde die Klassiker des ZPO II wie § 766, § 771, ggf. § 805, § 767 ansehen. Allerdings kann ich mich nicht vorstellen, dass die Klausur seinen Schwerpunkt auf dem ZPO II haben wird. Auch im Moodle wurde ZPO I wesentlich liebevoller und intensiver behandelt mit den kleinen Tests, die zusätzliche Merksätze und Schemata freischalteten.
 
Hallo ihr Lieben,
soeben habe ich, wie ihr sicher auch, die Mail erhalten, dass alle Klausuren abgesagt werden.... Sofern ihr Informationen zu Ausgleichsmöglichkeiten, wie Hausarbeiten oder extra Klausurtermine, erhaltet, bitte hier posten.

LG
Sabrina
 
Hallo ihr Lieben,
soeben habe ich, wie ihr sicher auch, die Mail erhalten, dass alle Klausuren abgesagt werden.... Sofern ihr Informationen zu Ausgleichsmöglichkeiten, wie Hausarbeiten oder extra Klausurtermine, erhaltet, bitte hier posten.

LG
Sabrina
So wie sich das in der offiziellen Mitteilung anhört, wird es sicher noch eine Weile dauern, bis sich das Prüfungsamt darüber klar ist, wie das laufen soll. Und es würde mich persönlich auch nicht überraschen, wenn die Prüfungen ohne Nachholtermin oder Ersatzhausarbeit ausfallen würden.
 
Ich auch. Grundsätzlich finde ich ja richtig, dass man Coroan Ernst nimmt.

Aber da lerne ich seit Wochen, habe schon 2 Hausarbeiten fast fertig um jetzt die Klausuren zu schreiben und dann das...
 
Natürlich muss man das ernst nehmen.
Trotzdem hätte ich gerne alle Klausuren geschrieben, da die Konsequenzen ja noch nicht bekannt sind wie es dann wird.
Ist durch Verschiebung der Freiversuch ggf. in Frage gestellt? Wann kann man nachholen? Etc. etc.
Nützt aber ja jetzt nichts, jetzt heißt es warten...
Für alle auf jeden Fall: Gute Gesundheit und dass wir keine allzu großen Nachteile dadurch haben werden!
 
Ich auch. Zum Freiversuch gab es gestern schon eine Mail, dass der auch bei Abmeldung erhalten bleiben würde.
Ich hoffe auch Nachschreibetermine.
 
Ich würde meinen Freiversuch erst 2020/21 machen wollen, vorher den Rest der Scheine, dann ein gutes Jahr lernen... aber das Jahr bräuchte ich auch.
 
ah sorry, meine Antwort war auf die Freiversuche der FernUni Klausuren bezogen, nicht aufs Staatsexamen
 
Ich würde die Klassiker des ZPO II wie § 766, § 771, ggf. § 805, § 767 ansehen. Allerdings kann ich mich nicht vorstellen, dass die Klausur seinen Schwerpunkt auf dem ZPO II haben wird. Auch im Moodle wurde ZPO I wesentlich liebevoller und intensiver behandelt mit den kleinen Tests, die zusätzliche Merksätze und Schemata freischalteten.
Weiß nicht, obs hier schonmal angeschnitten wurde, aber es gibt wohl einen Zusammenhang zwischen Klausursteller und Themenschwerpunkt. Stellt Prinz von Gesaphe (Wintersemester) die Klausur, ist es eher ZPO I oder ZPO II mit Schwerpunkt in der ZPO (sein Credo: zur Not einfach die Normen lesen und dann etwas dazu argumentieren) und stellt Kubis (Sommersemester) die Klausur, wird es wahrscheinlich ZPO II mit Schwerpunkt im materiellen Recht. Das erklärt dann auch die unterschiedlichen Niveaus der Klausuren. Nicht, dass ZPO leichter wäre, als das materielle Recht, aber bei der Vorbereitung auf eine ZPO Klausur legen wohl die wenigsten Studis den Lernschwerpunkt ins materielle Recht...
 
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