Stoff des Moduls Problem Stoffeingrenzung

Hochschulabschluss
Diplom-Verwaltungswirt (FH)
Hallo zusammen,

zunächst einmal Glückwunsch zu dieser tollen Seite! Ich lese jetzt schon länger mit und mir gefällt besonders der gesittete Umgang miteinander, der ja im Internet nicht selbstverständlich ist.

Nun zur Frage:
Ich habe mich zum SS 2015 für den BoL eingeschrieben, lerne aber seit Okt. ´14 bereits in Eigenregie die Module BGB I und BGB II (SchuldR AT). Dazu nutze ich die Lehrbücher von Brox/Walker. Mit dem Lernen an sich komme ich bislang ganz gut klar. Fehlende Motivation ist (noch) kein Problem, es macht Spaß!
Mich bremst es jedoch enorm, dass ich die Schwerpunkte, insbesondere im Schuldrecht, nicht überblicken kann. Manche wichtige Themen (z.B. Rücktritt, Unmöglichkeit) springen einen grade an. Ich habe aber Angst, Wichtiges zu wenig zu lernen bzw. Unwichtiges zu genau zu behandeln.
Habt ihr Tipps für mich? Wie grenzt ihr euren Stoff ein? Geht ihr eventuell vorher Klausuren durch? Gespräche mit älteren Semestern?

Für mich ein eher unbekanntes Problem. Verfolgt man den Stoff ordentlich und ließt etwas zwischen den Zeilen, erkennt man bei einem Präsenzstudium die Schwerpunkte im Stoff doch um einiges leichter - finde ich zumindest.

Für eure Hilfe wäre ich wirklich dankbar.

Viele Grüße und Erfolg im Studium,
FrogBY
 
Willkommen hier bei uns :-)

Ich habe BGB I und II schon vor einigen Semestern geschrieben (Ich lasse mir Zeit beim Studium und will gute Noten, also zeitaufwändig). Auch ich habe damals mit dem sehr umfangreichen Stoff des Moduls gekämpft und hatte Mühe die wichtigen Bäume im dichten Wald zu erkennen. Neben dem Besuch von Mentoriaten und dem Anhören von Vorlesungsmitschnitten anderer Unis (guxt Du hier oben bei Lernmaterial) habe ich damals angefangen (und mache es immer noch so, da es bei mir sehr gut funktioniert) mir bei einem Modul erstmal nur einen ganz groben Überblick zu verschaffen (nicht mit den KEs, sondern mit kurzen Lehrbüchern) und anschließend die alten Klausurvideostreams anzuhören ( www.fernuni-hagen.de/videostreaming ), die erwähnten Paragraphen durchzulesen und das gesagte gründlich zu durchdenken und wo nötig anhand von Lehrbüchern nachzulesen . Und das mehrfach pro Klausur bis ich kapiert habe warum und wie man diesen Klausursachverhalt löst. Dabei merke ich bald welche Paragraphen und Themen sich oft wiederholen. Anschließend übe ich mit den alten EAs (wenn es welche gibt) und Fallbüchern weiter und arbeite die KEs durch. So ergibt sich nach und nach ein Gespür für die relevanten Themen.
Wenn ich gleich mit den KEs anfange verliere ich mich in den Details und nichts bleibt im Hirn hängen. Wenn ich die KEs erst nach dem Durcharbeiten der Klausuren durchgehe erkenne ich laufend bekannte Klausurthematiken wieder und die vertieften Informationen aus den KEs fügen sich ins vorhandene Muster und ich kann sie mir gut merken. Der bisher noch nicht in klausuren abgefragte Stoff fügt sich drumrum um das Bekannte rein bis auch er sitzt.
Bei mir funktioniert das gut, aber ich bin auch ein Lerntyp, der dauernd wiederholen muss um sich was zu merken. Leider ist diese Methode ziemlich zeitaufwändig. Zumindest bei BGB I und II lohnt sich es aber, da der Stoff in vielen weiteren Modulen als gekonnt vorausgesetzt und benötigt wird. z.B. Sachmangel in unternehmensrecht I - Klausur oder AGB-Prüfung in Arbeitsvertragsrecht-Klausur.
 
Zuletzt bearbeitet:
Hi Schnecke,

tja, es ist wohl die große Frage, welcher "Lerntyp" man wohl ist. Bei mir stellt sich das komisch dar. Manches kann ich nach einmaligem Lesen
fast schon zitieren, anderes vergesse ich immer wieder. Komische Synapsenbildung :D
Danke für deinen Beitrag!

Grüße aus Nürnberg
 
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