Hallo zusammen,
ich habe Anfang Februar 2017 einen Antrag auf Anerkennung der bisheringen Leistungen gestellt. Der Antrag ist auch vollständig abgegeben worden und auch bei der Fernuni eingegangen.
Natürlich musste ich mit meiner Einschreibung entsprechende Module belegen. Üblicher Weise fängt man bei dem BoL mit dem Propädeutikum an. Die Anerkennung habe ich letzte Woche erst erhalten.
Hätte die Fernuni rechtzeitig über meinen Antrag entschieden, hätte ich den Kurs nicht belegen müssen und die Gebühren dafür zahlen müssen. Kann ich die gezahlten Gebühren zurückfordern?
Hat damit schon jemand Erfolg gehabt oder bei einem erfolglosen Versuch eine entsprechende Begründung erhalten?
VG
ich habe Anfang Februar 2017 einen Antrag auf Anerkennung der bisheringen Leistungen gestellt. Der Antrag ist auch vollständig abgegeben worden und auch bei der Fernuni eingegangen.
Natürlich musste ich mit meiner Einschreibung entsprechende Module belegen. Üblicher Weise fängt man bei dem BoL mit dem Propädeutikum an. Die Anerkennung habe ich letzte Woche erst erhalten.
Hätte die Fernuni rechtzeitig über meinen Antrag entschieden, hätte ich den Kurs nicht belegen müssen und die Gebühren dafür zahlen müssen. Kann ich die gezahlten Gebühren zurückfordern?
Hat damit schon jemand Erfolg gehabt oder bei einem erfolglosen Versuch eine entsprechende Begründung erhalten?
VG