FernUni allgemein Rückforderung der Studiengebühren bei verspäteter Anerkennung?

Ort
Hamm
Studiengang
Erste Juristische Prüfung
Hallo zusammen,

ich habe Anfang Februar 2017 einen Antrag auf Anerkennung der bisheringen Leistungen gestellt. Der Antrag ist auch vollständig abgegeben worden und auch bei der Fernuni eingegangen.

Natürlich musste ich mit meiner Einschreibung entsprechende Module belegen. Üblicher Weise fängt man bei dem BoL mit dem Propädeutikum an. Die Anerkennung habe ich letzte Woche erst erhalten.

Hätte die Fernuni rechtzeitig über meinen Antrag entschieden, hätte ich den Kurs nicht belegen müssen und die Gebühren dafür zahlen müssen. Kann ich die gezahlten Gebühren zurückfordern?

Hat damit schon jemand Erfolg gehabt oder bei einem erfolglosen Versuch eine entsprechende Begründung erhalten?

VG
 
Auf welcher Rechtsgrundlage willst Du das denn versuchen? Ein "rechtzeitig entscheiden müssen" der FernUni setzt eine entsprechende rechtliche Verpflichtung voraus, gegen welche die FernUni verstoßen haben müsste. Wo soll dies Deiner Meinung nach stehen?
Du hast doch völlig freiwillig das Propädeutikum belegt, nicht die FernUni. Du hättest auch jedes andere Modul zum Einstieg wählen können, denn es gibt keine vorgeschriebene Reihenfolge. Rechtlich müsstest Du gegen den Gebührenbescheid fristgerecht Einspruch erheben - dieser Bescheid müsste dann inhaltlich falsch sein, damit Du Dein Geld zurück bekommst. Inhaltlich falsch ist er aber nicht, denn die FernUni hat genau das Material geliefert, dass Du bestellt hast.

Wärst Du glücklicher, wenn die FernUni Deinen Antrag abgelehnt hätte und Du jetzt schön die Klausur schreiben müsstest?
 
Ergänzend:
laut § 6 III Prüfungsverfahrensordnung soll über den Antrag spätestens nach acht Wochen entschieden werden. Es scheint als wäre diese (nicht endgültige) Frist eingehalten worden. Ich sehe da auch keine Möglichkeit. Auch meine Empfehlung wäre gewesen andere Module, als die des Antrages, zu belegen.
 
Ihr habt natürlich recht eine Rechtsgrundlage habe ich nicht, da der Gebührenbescheid bestanskräftig geworden ist. Ich habe mich mit 3 Modulen eingeschrieben und aus den ersten 2 Semestern für 4 Module die Anerkennung beantragt, daher hätte ich erstmal auch kein anderes Modul wählen können.

Ich bin etwas verärgert, weil:

1. Ich bin selbst Verwaltungspraktikerin. Ich erlassen nur dann einen Bescheid, wenn meine Ermittlungen zu dem Fall vollständig abgeschlossen sind. Das war ja hier nicht der Fall.

2. der Antrag ist mit einer so oberflächlichen Begründung größtenteils abgelehnt worden, so dass ich annehmen muss, dass man sich gar nicht intensiv mit dem Antrag beschäftigt hat. Um zu diesen Schluss zu kommen, hätte ich mich nur etwa 10 Minuten mit dem Fall beschäftigen müssen. Es geht nicht um die Ablehung an sich. Diese kann durchaus gerechtfertigt sein, sondern um diese oberflächliche Begründung, die teilweise auch nicht passend ist.

Naja 8 Wochen sind auch überschritten worden.

Sei es drum, die 120€ tun mir nicht weh. Selbst wenn der Bescheid noch nicht bestandskräftig wäre, würde ich dagegen keine Klage erheben. Der Aufwand ist es mir nicht wert. Ärgerlich ist es trotzdem!

Meine Frage war eher an die Kulanz gerichtet.
 
Ich bin selbst Verwaltungspraktikerin. Ich erlassen nur dann einen Bescheid, wenn meine Ermittlungen zu dem Fall vollständig abgeschlossen sind. Das war ja hier nicht der Fall.

Die Verwaltungspraxis und die Verwaltungsrechtsdogmatik sind nicht unbedingt immer deckungsgleich. Die Gebührenstelle der FU ist personell und organisatorisch vom Prüfungsamt der Rewi-Fakultät getrennt und die PO besagt lediglich, dass man für bereits anerkannte Module den Prüfungsanspruch verliert. Eine Ermittlungspflicht der Hochschulverwaltung, in einem wie von dir geschilderten Fall, kann ich da einfach nicht erkennen.

Was ist denn inzwischen daraus geworden? Kulanz ist natürlich auch nicht "verboten".
 
Zurück
Oben