FernUni allgemein Rückmeldetermin verschoben auf 8. Juni

Für jeden der das Studium in normalem Tempo durchziehen will ist das natürlich mist da die Kosten steigen.

Bei 6 SWS / Modul und Akademiestudium kommt man auf folgende Änderung:

1 Modul / Semester : 5 Euro gespart
2 Module / Semester: 40 Euro teurer
3 Module / Semester: 85 Euro teurer

Für Personen die in ein reguläres Studium betreiben wird es noch ungünstiger...

Klar nicht die Welt aber das bisherige Modell mit dem Semesterbeitrag war doch jetzt nicht soo unbezahlbar :-(
 
Das ist eine gute Nachricht....gegen eine willkürliche Gebührenordnung; Respekt den Klägern und nicht zuletzt eine peinliche Schlappe der FeU mit angeschlossener Rechtsfakultät.....der Maut wird es ähnlich ergehen.
 
Klar nicht die Welt aber das bisherige Modell mit dem Semesterbeitrag war doch jetzt nicht soo unbezahlbar :-(

"Unbezahlbar" vielleicht nicht, für viele aber teurer als der vorherige, rechtmäßige Betrag.

Ich wüsste wirklich nicht, warum es für die Kläger sinnvoll hätte sein sollen, klaglos den für sie teureren rechtswidrigen Betrag zu zahlen ...
 
Habe das mit den Gebühren mal für den Bachelor Wiwi ausgerechnet. Für alle die, die für ihr Studium 14 Semester und weniger brauchen wird es jetzt wieder teurer. Für alle Langzeitstudenten, die 15 Semester und länger brauchen wird es jetzt nach Rückkehr zum alten System billiger. Stellt sich nun echt die Frage, ob es für die Mehrheit der Studenten nun echt wieder billiger wird...:O_o:. Ich war nach 8 Semestern fertig... Auf jeden Fall müssen Vollzeitstudenten in Regelstudienzeit jetzt 420 Euro mehr als vorher mit dem "50-Euro-Verwaltungsgebühr-Modell" für ihr Studium zahlen. Beim Master könnte man von der "neuen-alten Regelung" eher profitieren. Da muss man mit 7 Semestern abwärts jetzt wieder mehr bezahlen und "Langzeitstudenten" mit 8 Semestern und mehr profitieren.
Mir persönlich hat das Modell mit der Verwaltungsgebühr besser gefallen (auch wenn es scheinbar illegal war). Ich habe schon die eine oder andere Modulfehlwahl im Studium einstecken müssen. 75 Euro haben da nicht so weh getan wie 120 Euro. Mmh, hätte ich das mit der Umstellung vorher gewusst, hätte ich letztes Semester nochmal kräftig Module im Voraus bestellt...
 
Genau dazu gehöre ich, wobei mich die "Grundgebühr" auch nicht von einer Rückmeldung ohne Belegung abgeschreckt hat.

Geht mir auch so.

Wahrscheinlich spare ich nun zukünftig, da ich jedes Jahr etwa 10 - 14 Wochen zur Reha muss, also ein Semester/Jahr pausiere, aber ich würde es auch mit der Grundgebühr durchziehen.
 
Klasse - dank der Einsparung kann ich mir jetzt endlich meinen neuen Sportwagen kaufen:haumichwech:
 
Der Wechsel auf das "alte" Gebührenmodell ist ebenso wenig pareto-optimal wie der Wechsel zuvor es war.
 
Der Wechsel auf das "alte" Gebührenmodell ist ebenso wenig pareto-optimal wie der Wechsel zuvor es war.

Stimmt, aber persönlich ist es mir fast egal. Ich gehöre wohl zu den älteren hier und habe vor knapp 30 Jahren noch richtig Geld für die Schulungen am Großrechner und später bei SAP bezahlt, da sind das hier wirklich die berühmten "Peanuts" - soll nicht arrogant klingen, aber bei 2 Modulen / Semester ist es nun wirklich marginal.
 
Bei der Klage ging es doch gar nicht nur darum, ob es nun für die Betroffenen teurer oder günstiger wird. Insofern verstehe ich nicht, wieso so viele auf den Klägern rumhacken. Die Grundgebühr war in ihrer Höhe rechtswidrig. Die Entscheidung, das alte Modell wieder einzuführen, hat die Uni allein getroffen. Sie hätte ja auch ein anderes Modell dafür einführen können. Von daher sollte sich die Kritik in meinen Augen gegen die Uni richten und nicht gegen die Leute, die erfolgreich gegen ein Modell vorgegangen sind, das nicht rechtens ist.
 
Ich denke, man muss hier auch ganz klar mal erwähnen, dass der AStA diese Musterverfahren bezahlt hat. Also es ist m.E. sehr fraglich, ob es wirklich das Interesse der jeweiligen Personen war ("persönliches Unrecht"), oder ob der AStA einfach nur Leute gesucht hat, die man als Opfer verwenden kann, da der AStA ja nicht beschwert sein kann.

http://www.fernstudis.de/index.php?menuid=203

Die Frage ist eher, ob der AStA jetzt auch eine Klage unterstützen würde, gegen das neue, neue (also das alte) Gebührenmodell.
 
Nun, bezahlt hat diese Verfahren die Fernuni, nicht der AStA - die Kläger haben ja gewonnen.

Wesentliches Kriterium für die Unterstützung durch den AStA dürfte wohl eher dessen Ablehnung dieser Gebührenordnung sein, wie in deinem Link erklärt.

Sachliche Gründe, die zu einer Unterstützung einer Klage gegen die jetzige und gleichzeitig vorletzte Gebührenordnung führen könnten, sind für mich nicht zu erkennen, sonst wäre der AStA ja wohl auch seinerzeit gegen sie vorgegangen und, wichtiger noch, hätte nicht für ihre Beibehaltung plädiert!
 
Geklagt hatte man seinerzeit aus der Erkenntnis heraus, daß die neue Gebührenordnung rechtswidrig ist, ein in der Demokratie wohl selbstverständliches Recht!
Geklagt hat man, weil die alte Regelung für einen finanziell vorteilhafter war, alles andere wäre völlig gaga.
 
Geklagt hat man, weil die alte Regelung für einen finanziell vorteilhafter war, alles andere wäre völlig gaga.
Zum einen hängt das immer von dem individuellen Studierenden ab und zum anderen geht es wohl in einem Sozialstaat erstmal nicht darum, was für den einzelnen von Vorteil ist, sondern wie man Sachen gerecht verteilt.
 
Sachliche Gründe, die zu einer Unterstützung einer Klage gegen die jetzige und gleichzeitig vorletzte Gebührenordnung führen könnten, sind für mich nicht zu erkennen, sonst wäre der AStA ja wohl auch seinerzeit gegen sie vorgegangen und, wichtiger noch, hätte nicht für ihre Beibehaltung plädiert!
Mal unabhängig vom AStA... eigentlich wird die alte Ordnung wieder eingeführt, d.h. es ist eigentlich wie eine neue Ordnung. D.h. wenn ich jetzt durch die Umstellung beschwert bin, dann müsste ich doch dagegen Klagen können (ok, man KANN immer klagen - und abgesehen davon, dass man gegen jeden einzelnen Gebührenbescheid klagen kann).
 
Natürlich kannst du gegen alles mögliche klagen - ich hatte nur auf deine Frage geantwortet, ob der AStA wohl eine neue Klage unterstützen oder gar finanzieren würde und deshalb dargelegt, daß ich das für sehr unwahrscheinlich halte.
 
Geklagt hat man, weil die alte Regelung für einen finanziell vorteilhafter war, alles andere wäre völlig gaga.

Das ist doch so selbstverständliche Voraussetzung, daß es gar keiner Erwähnung bedarf, es ist doch keine Privatperson, die ihre Sinne beieinander hat, so altruistisch veranlagt, gegen eine begünstigende rechtswidrige, aber rechtskräftige Satzung zu klagen, da hält man die Füße still und hofft, daß es so lange wie möglich gut geht.

Umgekehrt ist es aber für eine erfolgreiche Klage eben unumgänglich, daß die beanstandete Satzung rechtswidrig ist, das bleibt Dreh- und Angelpunkt!
 
Ich bin sehr froh über die Rückkehr zur alten Gebührenreglung.
Eine Uni, die immer explizit damit wirbt, Studenten mit familiären Verpflichtungen, Behinderungen, chron. Erkrankungen und anderen unverschuldeten Einflüssen entgegen zu kommen, die den Studienverlauf verzögern können, sollte meiner Meinung nach auch Wort halten und nicht diese Studentengruppe durch das Modell der neuen Gebührenreglung "sanktionieren". Das empfand ich sowohl aus eigener Betroffenheit als auch generell als unsozial. Und die 50 Euro waren für den ein oder anderen doch eine Summe, die weh tut.
 
Ich bin sehr froh über die Rückkehr zur alten Gebührenreglung.
Eine Uni, die immer explizit damit wirbt, Studenten mit familiären Verpflichtungen, Behinderungen, chron. Erkrankungen und anderen unverschuldeten Einflüssen entgegen zu kommen, die den Studienverlauf verzögern können, sollte meiner Meinung nach auch Wort halten und nicht diese Studentengruppe durch das Modell der neuen Gebührenreglung "sanktionieren". Das empfand ich sowohl aus eigener Betroffenheit als auch generell als unsozial. Und die 50 Euro waren für den ein oder anderen doch eine Summe, die weh tut.

Das kapiere ich nicht ganz. Es sei denn, die persönlichen Beschränkungen sind derart gewaltig, dass man im Schnitt nicht mal 6,67 SWS belegt. Denn an genau dieser Stelle liegt der kritische Kostenpunkt.
Es gibt aber in der Tat noch einen anderen Punkt, der hier noch nicht angesprochen wurde. Niedrigsteinkommensbezieher am Rande oder unterhalb des Existenzminimums erhalten Gratismodule, mussten allerdings wie alle anderen die 50,- € zahlen. Ich kann mir gut vorstellen, dass solche Betroffene unter den Klägern waren.
 
Was ich immer noch nicht ganz verstehe ist, warum die 50 Euro Gebühr eigentlich nicht statthaft ist? Theoretisch sollten damit ja administrative Kosten gedeckt werden, die durch die Einschreibung entstehen. Selbst wenn ich in einem Semester keine neuen Kurse belege, verursache ich der FernUni doch Kosten. Ich bekomme z.B. die Semesterinformation und einige Infohefte der als Wiederholer belegten Module nach Hause geschickt und kann an den Mentoriaten teilnehmen. Was ist daran jetzt so falsch, dass die Uni diese Gebühr erhebt?
 
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