FernUni allgemein Rücknahme meiner Zulassung

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User10731

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Hallo

Ich schreibe euch, da ich mir wirklich Hilfe erhoffe. Ich möchte kurz meinen Fall schildern. Ich habe mich Januar für das Sommersemester 2016 beworben Bachelor of Laws. Ich wurde am 22.01.2016 mit positivem Bescheid für das Vollzeitstudium eingeschrieben.

Studienbeginn 01.04.2016. Studienausweis, Moodleanmeldung, alle Studienunterlagen etc erhalten.

Heute, 12.03.2016 erhalte ich einen Brief aus Hagen, in dem mir die Rücknahme eröffnet wird, da ich die Zulassungsvoraussetzungen nicht erfülle. Es würde Ihnen sehr leid tun. Da ich nur Fachhochschulreife besitze und meine zwei Berufe Rettungssanitäter und Versicherungsfachmann ( IHK) als Berufsausbildung nicht ausreichen würden um mich für das Studium zu qualifizieren. Das Studium der Rechtswissenschaften ist mein Lebenszraum, das möchte erwähnen. Ich habe nach dem positiven Bescheid der Uni, meine Arbeit gekündigt um mich Vollzeit auf das Studium zu konzentrieren. Könnt ihr euch meine momentane Gemühtslage vorstellen? Ich bin gerade richtig am Ende.

Meine Frage an euch? Was kann ich jetzt tun? Gibt es eine Härtefallregelung etc. Vielleicht fehlen mir auch gerade die richtigen Worte.
Ich bitte sehr um eure Hilfe.

Mit besten Grüßen

Thomas Adamietz
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Meine erste Frage wäre, was stand drin in deinem positiven Bescheid? Denn das müsste ja schon einmal geprüft worden sein. Wieso wurde es dort genehmigt und jetzt zurückgenommen? Gab es hierfür eine Begründung?

Das ist natürlich harter Tobak.. ich befürchte, da wirst du allerdings nicht so viele Möglichkeiten haben. Denn die Universität wird sich nicht zwingen lassen.
Evtl. über das Akademiestudium? http://www.fernuni-hagen.de/rewi/studium/akademiestudium.shtml
 
Im heutigen Entschuldigungsschreiben ist die Rede von..Leider ist die Einschreibung fehlerhaft erfolgt..es tut Ihnen leid etc.

Ich möchte die Uni auch nicht zwingen. Das liegt mir fern.

Ich sehe im Akademiestudium leider nicht wirklich Sinn..
 
Dein Fall ist wirklich ein sehr spezieller. Vielleicht kann dir die Studienberatung weiterhelfen. Eventuell gibt es ja wirklich noch eine Möglichkeit, die Zulassungsvoraussetzungen nachzuholen und so lange als Akademiestudierender eingeschrieben zu sein. Oder auch tatsächlich über den Weg des Probestudiums.

Da du ja die Unterlagen bekommen hast, kannst du sogar schon anfangen zu lernen und verlierst keine Zeit mit der Prüfung. Selbst wenn es dann erst zum WS 16/17 klappt, kannst du ja schon vorarbeiten mit den Unterlagen, die du hast. Und wenn du weitere Skripte benötigst, wirst du vielleicht auf dem Gebrauchtmarkt fündig.
 
Danke Flubber...bin heute sowieso erst einmal mit den Nerven fertig...versuche jetzt erst einmal das Wochenende zu überstehen...so blöd wie das klingt. Gerade heute Samstag musstebder Brief kommen. Wo man niemanden erreicht.
 
Ich drücke dir die Daumen, dass sich eine Lösung findet. Es wäre schön, wenn du uns auf dem Laufenden halten könntest. Sollte nochmal jemand vor einem solchen Problem stehen, weiß er dann gleich, was er tun kann. :-)
 
Ich will nicht wieder so schlecht reden...

Ich sag es mal kurz. Geh an eine normale FH! Da wirst Du mehr lernen. Deinen Job hast du ja eh schon gekündigt.

Grüße
 
Du wenn es eine FH geben würde die Rechtswissenschaft anbieten würde...sofort.
 
In Hagen ist es auch nur der Bachelor of Laws oder habe ich da was verschlafen?

Ich habe meinen Bachelor of Laws in Pforzheim gemacht und bin jetzt im Master in Hagen. Und in Pforzheim war so einiges besser...
 
Das heißt Pforzheim ist eine Fachhochschule? Nein nein...das hast du schon richtig verstanden...
 
Ok...alles gut Leute. RewiPeking hat mich gerade darauf gebracht. Das der Bachelor of Laws natürlich auch an der FH möglich und gleichwertig ist. Habe auch gerade als Beispiel an der FH in Bernburg gelesen das Fachabitur hier ausreichend ist etc.

Also alles gut.
 
Aber sind die Einschreibefristen für das SS 2016 nicht schon rum? :bugeye:
 
In Bernburg zum Beispiel gibt es für BoL nur den Start zum Wintersemester..also würde es nicht ganz so schmerzen.
 
Ich würde erst einmal Widerspruch gegen die Rücknahme einlegen. In der Regel hat ein Widerspruch aufschiebende Wirkung, d.h. die Zulassung würde weiter bestehen. Allerdings weiß ich nicht, inwieweit das Landesrecht NRW die aufschiebende Wirkung in diesem Fall ausschließen kann.
 
Nichts für ungut ... die aufgeweichten und bisweilen intransparenten Zulassungen ohne Abitur sind das Problem.

Unter http://www.fernuni-hagen.de/rewi/studium/bachelor_of_laws.shtml ist zu lesen:

"Zugangsvoraussetzung für den Studiengang Bachelor of Laws ist eine für Nordrhein-Westfalen gültige

  • allgemeine Hochschulreife/ Abitur (Das Zeugnis über ein abgeschlossenes Hochschulstudium mit einer Regelstudienzeit von mind. sechs Semestern wird ersatzweise als allgemeine Hochschulreife anerkannt; dies gilt aber nicht für Abschlüsse von Fachhochschulen der öffentlichen Verwaltungen und künstlerischen Hochschulen)
  • fachgebundene Hochschulreife für das Fach Rechtswissenschaft
  • vergleichbare ausländische Bildungsnachweise
Studieninteressent(en)/innen, welche die für ihren Studiengang erforderliche Hochschulzugangsberechtigung nicht besitzen, können unter bestimmten Voraussetzungen als beruflich Qualifizierte zum Studium zugelassen werden.

Bei Fragen bezüglich der Zugangsvoraussetzungen hilft Ihnen das Service-Center der FernUniversität gerne weiter.


Sorry, aber eigentlich ist die Sache glasklar.
 
Dass die Sache wenig bis gar keine Aussicht auf Erfolg hat, will ich gar nicht bestreiten. Es geht nur darum, was er momentan tun kann, um seine Situation zu verbessern. Und das ist nun einmal der Weg über den Widerspruch.
 
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