Manchmal muß man seine Post so versenden, daß man im Zweifel rechtssicher nachweisen kann, daß und wann diese ihren Empfänger erreicht hat, wie z.B. bei Kündigungen, Mahnungen oder auch Antworten auf Gerichtspost.
Eine erste Recherche im Internet hat ergeben, daß es zu diesem Punkt unterschiedliche Interpretationen gibt.
Einig sind sich dem Augenschein nach alle hinsichtlich der Zustellung durch den Gerichtsvollzieher. Eine Alternative, die nicht zuletzt aus Kostengründen wohl nicht unbedingt für jedermann in Frage kommen dürfte.
Auseinander gehen die Meinungen über die unterschiedlichen Varianten des Einschreibens. Während die einen auf dem Standpunkt stehen, daß schon ein Einwurf-Einschreiben die erforderliche Rechtssicherheit bietet, sind andere der Ansicht, man könne mittels Einschreiben zwar nachweisen, DASS ein Briefumschlag zugestellt worden sei, allerdings keine Aussage hinsichtlich DES INHALTS treffen. Theoretisch könne so auch ein leerer Umschlag bzw. ein leeres Blatt Papier zugestellt worden sein. (Wie wahrscheinlich dies auch immer sein mag...)
Ist jemandem von Euch eine zuverlässige Informationsquelle bekannt, die etwas mehr Licht auf diese Angelegenheit werfen kann? Kann jemand vielleicht Erfahrungswerte aus gerichtlichen Auseinandersetzungen beisteuern?
Man kann ja schließlich nie wissen, wann man derartige Infos mal benötigt...
Eine erste Recherche im Internet hat ergeben, daß es zu diesem Punkt unterschiedliche Interpretationen gibt.
Einig sind sich dem Augenschein nach alle hinsichtlich der Zustellung durch den Gerichtsvollzieher. Eine Alternative, die nicht zuletzt aus Kostengründen wohl nicht unbedingt für jedermann in Frage kommen dürfte.
Auseinander gehen die Meinungen über die unterschiedlichen Varianten des Einschreibens. Während die einen auf dem Standpunkt stehen, daß schon ein Einwurf-Einschreiben die erforderliche Rechtssicherheit bietet, sind andere der Ansicht, man könne mittels Einschreiben zwar nachweisen, DASS ein Briefumschlag zugestellt worden sei, allerdings keine Aussage hinsichtlich DES INHALTS treffen. Theoretisch könne so auch ein leerer Umschlag bzw. ein leeres Blatt Papier zugestellt worden sein. (Wie wahrscheinlich dies auch immer sein mag...)
Ist jemandem von Euch eine zuverlässige Informationsquelle bekannt, die etwas mehr Licht auf diese Angelegenheit werfen kann? Kann jemand vielleicht Erfahrungswerte aus gerichtlichen Auseinandersetzungen beisteuern?
Man kann ja schließlich nie wissen, wann man derartige Infos mal benötigt...