- Studiengang
- Bachelor of Laws
- ECTS Credit Points
- 30 von 210
- 2. Studiengang
- Erste Juristische Prüfung
- ECTS Credit Points
- 90 von 210
Hallo,
verstehe ich es richtig, dass man theoretisch zur Zulassung zu den Ergänzungsmodulen lediglich:
Propädeutikum
BGB AT
Verfassungsrecht
Schuldrecht AT
Strafrecht AT
Sachenrecht
Verwaltungsrecht
Sachenrecht
bestehen muss, dann im Anschluss die daraufhin "freigeschalteten" 4 Ergänzungsmodule bestehen muss - damit dann die Zwischenprüfung in der Tasche hat - und dann zur Anmeldung zum 1. Staatsexamen "nur noch"
- ein fremdsprachiges Modul
- die praktische Studienzeit (2x6 Wochen)
- sowie die Mindeststudienzeit von 4 Semestern benötigt?
Dass man das Examen schafft, sei hier mal einfach so angenommen -
muss man dann, wenn man lediglich das Staatsexamen machen möchte,
noch "weiterstudieren", Im Sinne von > Bachelor mit Wiwi-Modulen oder EJP komplettieren?
Oder braucht man dann einen Studienschwerpunkt oder
sowas zur Zulassung für das 2. Staatsexamen...?
Vielen Dank!
verstehe ich es richtig, dass man theoretisch zur Zulassung zu den Ergänzungsmodulen lediglich:
Propädeutikum
BGB AT
Verfassungsrecht
Schuldrecht AT
Strafrecht AT
Sachenrecht
Verwaltungsrecht
Sachenrecht
bestehen muss, dann im Anschluss die daraufhin "freigeschalteten" 4 Ergänzungsmodule bestehen muss - damit dann die Zwischenprüfung in der Tasche hat - und dann zur Anmeldung zum 1. Staatsexamen "nur noch"
- ein fremdsprachiges Modul
- die praktische Studienzeit (2x6 Wochen)
- sowie die Mindeststudienzeit von 4 Semestern benötigt?
Dass man das Examen schafft, sei hier mal einfach so angenommen -
muss man dann, wenn man lediglich das Staatsexamen machen möchte,
noch "weiterstudieren", Im Sinne von > Bachelor mit Wiwi-Modulen oder EJP komplettieren?
Oder braucht man dann einen Studienschwerpunkt oder
sowas zur Zulassung für das 2. Staatsexamen...?
Vielen Dank!