Pflichtprüfung Schnellster Weg zum 1. Staatsexamen..?

Studiengang
Bachelor of Laws
ECTS Credit Points
30 von 210
2. Studiengang
Erste Juristische Prüfung
ECTS Credit Points
90 von 210
Hallo,
verstehe ich es richtig, dass man theoretisch zur Zulassung zu den Ergänzungsmodulen lediglich:

Propädeutikum
BGB AT
Verfassungsrecht
Schuldrecht AT
Strafrecht AT
Sachenrecht
Verwaltungsrecht
Sachenrecht

bestehen muss, dann im Anschluss die daraufhin "freigeschalteten" 4 Ergänzungsmodule bestehen muss - damit dann die Zwischenprüfung in der Tasche hat - und dann zur Anmeldung zum 1. Staatsexamen "nur noch"
- ein fremdsprachiges Modul
- die praktische Studienzeit (2x6 Wochen)
- sowie die Mindeststudienzeit von 4 Semestern benötigt?

Dass man das Examen schafft, sei hier mal einfach so angenommen -
muss man dann, wenn man lediglich das Staatsexamen machen möchte,
noch "weiterstudieren", Im Sinne von > Bachelor mit Wiwi-Modulen oder EJP komplettieren?
Oder braucht man dann einen Studienschwerpunkt oder
sowas zur Zulassung für das 2. Staatsexamen...?

Vielen Dank!
 
Hallo,
verstehe ich es richtig, dass man theoretisch zur Zulassung zu den Ergänzungsmodulen lediglich:

Propädeutikum
BGB AT
Verfassungsrecht
Schuldrecht AT
Strafrecht AT
Sachenrecht
Verwaltungsrecht
Sachenrecht

bestehen muss, dann im Anschluss die daraufhin "freigeschalteten" 4 Ergänzungsmodule bestehen muss - damit dann die Zwischenprüfung in der Tasche hat - und dann zur Anmeldung zum 1. Staatsexamen "nur noch"
- ein fremdsprachiges Modul
- die praktische Studienzeit (2x6 Wochen)
- sowie die Mindeststudienzeit von 4 Semestern benötigt?

Dass man das Examen schafft, sei hier mal einfach so angenommen -
muss man dann, wenn man lediglich das Staatsexamen machen möchte,
noch "weiterstudieren", Im Sinne von > Bachelor mit Wiwi-Modulen oder EJP komplettieren?
Oder braucht man dann einen Studienschwerpunkt oder
sowas zur Zulassung für das 2. Staatsexamen...?

Vielen Dank!
Die Aufbaumodule und der Schwerpunkt kommen dann noch oben drauf. Und natürlich die 3 BWL-Fächer.
 
Das 1. Staatsexamen besteht ja aus dem staatlichen Teil und dem universitären Teil. Für die Anmeldung zum staatlichen Teil hast du das alles schon ganz richtig geschrieben. Der universitäre Teil (also Schwerpunkt) besteht bei uns aus Bachelorseminar, Bachelorarbeit und weiteren Schwerpunktmodulen. Für die Zulassung zum Schwerpunktbereich muss man alle weiteren Module des Bachelors, also inklusive Wiwi, absolviert haben. Das kann man allerdings auch nach dem staatlichen Teil - du schreibst "schnellster Weg", ich nehme an, es geht dir um den schnellsten Weg zum staatlichen Teil zwecks Freischuss oder Abschichten...?
Da die Studienordnungen im Moment überarbeitet werden, kann sich da einiges ändern. Da habe ich aber wenig Einblick, da ich zum einen hoffe, möglichst vor Ende der Übergangsfristen durch zu sein, und zum anderen vieles noch überhaupt nicht fest steht...
 
Das 1. Staatsexamen besteht ja aus dem staatlichen Teil und dem universitären Teil. Für die Anmeldung zum staatlichen Teil hast du das alles schon ganz richtig geschrieben. Der universitäre Teil (also Schwerpunkt) besteht bei uns aus Bachelorseminar, Bachelorarbeit und weiteren Schwerpunktmodulen. Für die Zulassung zum Schwerpunktbereich muss man alle weiteren Module des Bachelors, also inklusive Wiwi, absolviert haben. Das kann man allerdings auch nach dem staatlichen Teil - du schreibst "schnellster Weg", ich nehme an, es geht dir um den schnellsten Weg zum staatlichen Teil zwecks Freischuss oder Abschichten...?
Da die Studienordnungen im Moment überarbeitet werden, kann sich da einiges ändern. Da habe ich aber wenig Einblick, da ich zum einen hoffe, möglichst vor Ende der Übergangsfristen durch zu sein, und zum anderen vieles noch überhaupt nicht fest steht...
Vielen Dank, ja, die Info hab ich mal gebraucht 👍
Genau, frühest möglich zum staatlichen Teil um Freischuss nutzen und abschichten zu können. Dann mal schauen, was sich bis dahin aus der Überarbeitung der Studienordnung so alles ergibt. Dankeschön!
 
Bitte aufpassen, ich hab irgendwo gelesen, dass das Abschichten abgeschafft werden soll.

Grüße,

SaM
 
Bitte aufpassen, ich hab irgendwo gelesen, dass das Abschichten abgeschafft werden soll.

Grüße,

SaM

Das ist richtig. Es gibt ein neues JAG NRW, in Kraft seit 17.02.2022. Darin gibt es die Möglichkeit des Abschichtens nicht mehr (und natürlich weitere Änderungen). Für Studierende, die sich binnen drei Jahren nach Inkrafttreten zum staatlichen Teil melden, gelten aber überwiegend die alten Vorschriften.
 
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