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M.E. fliegt man bei 823 schon bei dem Vorliegen einer Rechtsgutverletzung raus. Es liegt keine Eigentumsverletzung vor. Und auf die Schutzgesetze und vorschriften sollen wir nicht eingehen.hast du 823 geprüft? ich bin bei rechtswidrigkeit und schuld rausgeflogen
Ich würde den nicht weiter prüfen, da du ja noch den 826 als AGL hättest und mit dem dann durch kommst.aso ja klar, die rechte des 823, die habe ich auch, hab nur gutachterlich weiter geprüft . oder sollte man das sein lassen?
im strafrecht hört die prüfung auf sobald etwas ausfehlt, gutsschterlich gibts da nix.