Seminar Seminar Einführung in Japanisches Recht

C

Carlsson

abgemeldet
Hallo Jan
Bei mir ist es zwar (noch) nicht so weit, aber wie gestaltet sich denn "Japanisches Recht" in einem einzigen Semester. Die Sprache ist ja wohl nicht Voraussetzung, wie z.B. an Präsenzunis, wo meist der Dozent in der Sprache referiert.
Worauf beschränkt sich denn der Stoff: auf einen Rechtssystemvergleich zwischen Japan, EU und BRD?
Hört sich interessant an; nicht nur für die "japanische Gemeinde" in Düsseldorf.
Kannst Du kurz etwas dazu berichten? Würdest Du die Veranstaltung im letzten BA-Semester als einzige Veranstaltung neben der BA-Arbeit anstatt Rechtsgeschichte etc. empfehlen?
 
Hallo Carlsson!

Der Kurs besteht aus verschiedenen Kurseinheiten und insgesamt vier Einsendeaufgaben (immer zwei zeitgleich zu einem Termin, je 1 aus dem Verfassungsrecht und eine aus dem Zivilrecht), von denen zwei (also je 1 pro Termin) bestanden werden muss. Er schließt nicht mit Klausur, sondern es ist eine Seminararbeit mit Umfang 20 Seiten zu erstellen, die dann an einem Seminar in Hagen vorzutragen und zu diskutieren ist. Bei uns war auch ein Prof. aus Japan als Gast dabei und so gab es wirklich interessante Gespräche und Diskussionen.

Mehr kannst du unter anderem im Bereich LL.M. - Japanisches Recht lesen oder du stellst noch einmal konkrete Fragen, auf die ich dann gern detailliert eingehen werde, gern auch per PN.

Ich kann den Kurs - auch bereits im LL.B.-Studium - uneingeschränkt empfehlen und fand ihn sehr gut (sowohl von den Inhalten und auch von der Betreuung!). Wer ein wenig Spaß an der Sache mitbringt, kann dort ohne Weiteres auch mit einer vernünftigen Note aus dem Rennen steigen.
Ich selbst habe ihn bereits recht früh belegt gehabt (schon im WS 2012/13), weil ich zum Einen Interesse an internationalen Bezügen habe und dann aber auch eine Phase hatte, in der ich mich schwer motivieren konnte.
Durch den Kurs im Japanischen Recht (2,3) und den Ausblick, bereits ein Mastermodul (so) erfolgreich abgeschlossen zu haben, hat mein Studium wieder voll an Fahrt aufgenommen und die Motivation ist zurück!

Ich würde nicht unbedingt Jap. Recht und Rechtsgeschichte vergleichen, denn Rechtsgeschichte ist ja Modul 4 (RG oder RPhil) und Jap. Recht typischerweise eines der Wahlmodule.

Eine Anmerkung noch zu "neben der BA": Mir selbst ist es neben meinem Vollzeitjob und der BA nicht mehr möglich gewesen, allzu viele andere Dinge qualitativ hochwertig zu bearbeiten. Das mag bei jedem Einzelnen anders liegen, aber ich selbst kann dir vorschlagen, z.B. Japanisches Recht als eine Art "Generalprobe" für die Seminararbeit und Bachelorarbeit zu nehmen. Ich habe mich selbst anhand der Seminararbeit im Jap. Recht mal wieder mit Literaturrecherche und Erstellung schriftlicher Arbeiten vertraut gemacht und konnte so später größere Fehler / Nachlässigkeiten im Bereich der Seminar-/Bachelorarbeit umgehen.

Grüße und ein schönes Wochenende!
Jan
 
Btw:

Japanischkenntnisse sind NICHT Voraussetzung. Mein Kneipen-Japanisch ist sicherlich auch nicht hinreichend für eine wissenschaftliche Arbeit!
Gute Englischkenntnisse allerdings sind förderlich, da insbesondere Bücher zum Japanischen Recht öfter auch auf Englisch als auf Deutsch abgefasst sind.

Die Kursmaterialien allerdings sind sämtlich auf Deutsch!
 
Hallo Jan
Besten Dank für die interessanten - auch anderen guten Ratschläge bezüglich des Studiums, wie ich finde! - bezüglich des"Japanisches Rechtes".- Hast Du einen guten deutschen Buchtipp zum überblicksartigen Einlesen?
Anmerkung Thema Rechtsgeschichte oder -philosophie resp. "Japanisches Recht": Ich hörte von einigen der wenigen Schrebenden, die meinten, neben der Teilzeit-BA-Arbeit schon etwas "Machbares" für das MA-Studium tun zu müssen/zu können, denn nur allein mit der BA-Arbeit würde man zu penibel werden und verlöre die "Erdung zum Thema". Deshalb meine Frage, was glaubst Du, ist zeitlich "nebenher" eher machbar?
 
Hallo Carlsson!

Der Kurs besteht aus verschiedenen Kurseinheiten und insgesamt vier Einsendeaufgaben (immer zwei zeitgleich zu einem Termin, je 1 aus dem Verfassungsrecht und eine aus dem Zivilrecht), von denen zwei (also je 1 pro Termin) bestanden werden muss. ...


Wenn ich hier kurz hineingrätschen darf ...

Es müssen zwei Arbeiten aus zwei verschiedenen Rechtsgebieten sein, gem. Prüfungsordnung genügen damit auch zwei bestandene Arbeiten zum ersten Termin, eine zum Verfassungs- und eine zum Zivilrecht. (So war das nämlich u.a. bei mir)

Ich weiß, daß die Mitarbeiter es gerne etwas anders darstellen und den Eindruck erwecken, es müssten jeweils Arbeiten aus beiden Phasen bestanden werden, das korreliert aber nicht mit den Bestimmungen.

Die Notengebung ist ein bißchen Glückssache, während durchzufallen fast nicht möglich ist, ist es aber andererseits auch schwer, eine wirklich "richtig gute" Note zu bekommen, meist bündelt sich alles zwischen 2,3 und 3,0 ...
 
Hallo Jan
Besten Dank für die interessanten - auch anderen guten Ratschläge bezüglich des Studiums, wie ich finde! - bezüglich des"Japanisches Rechtes".- Hast Du einen guten deutschen Buchtipp zum überblicksartigen Einlesen?
Anmerkung Thema Rechtsgeschichte oder -philosophie resp. "Japanisches Recht": Ich hörte von einigen der wenigen Schrebenden, die meinten, neben der Teilzeit-BA-Arbeit schon etwas "Machbares" für das MA-Studium tun zu müssen/zu können, denn nur allein mit der BA-Arbeit würde man zu penibel werden und verlöre die "Erdung zum Thema". Deshalb meine Frage, was glaubst Du, ist zeitlich "nebenher" eher machbar?

Hallo Carlsson,

einen Buchtipp habe ich nicht, denn die Kursmaterialien waren voll und ganz ausreichend. Prof. Marutschke, der Lehrstuhlinhaber, hat aber ein Lehrbuch zum Japanischen Recht herausgebracht. Hierzu kann ich aber eben nichts Genaueres sagen.

Meine eigene Einschätzung ist, dass Japanisches Recht leichter als z.B. Rechtsgeschichte machbar ist, wenn du unbedingt neben der BA noch etwas schreiben magst.
 
Wenn ich hier kurz hineingrätschen darf ...

Es müssen zwei Arbeiten aus zwei verschiedenen Rechtsgebieten sein, gem. Prüfungsordnung genügen damit auch zwei bestandene Arbeiten zum ersten Termin, eine zum Verfassungs- und eine zum Zivilrecht. (So war das nämlich u.a. bei mir)

-> hatte man bei uns anders kommuniziert

Ich weiß, daß die Mitarbeiter es gerne etwas anders darstellen und den Eindruck erwecken, es müssten jeweils Arbeiten aus beiden Phasen bestanden werden, das korreliert aber nicht mit den Bestimmungen.

-> interessanter Hinweis, denn das ist bei uns auch deutlich gemacht worden...

Die Notengebung ist ein bißchen Glückssache, während durchzufallen fast nicht möglich ist, ist es aber andererseits auch schwer, eine wirklich "richtig gute" Note zu bekommen, meist bündelt sich alles zwischen 2,3 und 3,0 ...

-> bei uns eben auch 4 x 2,3 und dann die restlichen 3 schön gestreut
 
Schockschwere Not! Ich hab mir echt grad die Augen gerieben und mir gedacht "Wir haben doch nicht schön Sonntag!?"

Leide nämlich gerade unter einem temporary Bore-Out, bis es endlich wieder was zu studieren gibt :-D
 
Hallo Jan

Die schockschwere Not hat im Zweifel mehrere Gesichter, z.B. Wellington/Neuseeland oder so!
Guten Abend:haumichwech: (Spass) !
 
Hallo Jan

Die schockschwere Not hat im Zweifel mehrere Gesichter, z.B. Wellington/Neuseeland oder so!
Guten Abend:haumichwech: (Spass) !

Wie wahr :-D ! Na dann einen beschaulichen Sonntagabend und eine gute Nacht...

:haumichwech:
 
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