FAQ Sind Studienkosten von der Steuer absetzbar?

Melania

Fernuni-Hilfe
Ort
München
Hochschulabschluss
Diplom-Betriebswirtin (FH)
Ja, Studienkosten kannst Du von der Steuer absetzen.[PRBREAK][/PRBREAK]

Bei der Frage in welcher Form man sie absetzen kann, muss man unterscheiden ob es sich um ein Erststudium („Ausbildung“) handelt oder ein berufsbegleitendes Studium, dem eine abgeschlossene erstmalige Berufsausbildung oder ein abgeschlossenes Erststudium vorausgegangen ist („Fortbildung“).


Stand: Deutsches Recht, Juli 2012
 
Seit 2003 können in Österreich lohnsteuerpflichtige berufstätige Studierende die Kosten für ein Universitätsstudium absetzen, wenn dieses als Aus-, Fortbildungs- oder Umschulungsmaßnahme zu bewerten ist:

- Fortbildungskosten (zB. Zweitstudium mit enger Verflechtung zum Erststudium wie etwa das Studium der Betriebswirtschaftslehre durch einen Juristen),
- Ausbildungskosten in einem verwandten Beruf (zB Betriebswirtschaftsstudium eines Industriekaufmannes)
- Umschulungskosten (zB Pharmaziestudium einer Bibliothekarin).
Ist die Absetzbarkeit gegeben, sind nicht nur Studienbeiträge, sondern sämtliche mit der Bildungsmaßnahme zusammenhängenden Kosten (zB. Fachliteratur, Kursgebühren, Nächtigungs- und Fahrtkosten, anteilige Kosten für PC, Drucker, Scanner, Arbeitszimmer, Internet und Telefongebühren etc.) abzugsfähig. Diese Kosten müssen durch entsprechende Nachweise belegbar sein, die in der Regel 7 Jahre lang aufzubewahren sind.Aus- und Fortbildungskosten können in dem Jahr unter der Rubrik "Werbungskosten" abgesetzt werden, in dem sie geleistet werden. Umschulungskosten stellen so genannte „vorweggenommene Werbungskosten“ dar, die auch mit anderen (auch nichtselbständigen) Einkünften ausgeglichen werden können.

Achtung: Die Aufwendungen sind um allfällige steuerfreie Förderungen zu kürzen, dh. es darf nur der Differenzbetrag eingereicht werden!

Detailinfos dazu findet man im jährlich aktualisierten Steuerleitfaden, den es beim Bundesministerium für Finanzen als kostenlosen Download gibt.
 
Vielen Dank für die wichtige Anmerkung Myrmid! Ich ergänze die Beiträge um den Hinweis Deutsches Recht. Mal sehen ob ich mich auch im Steuerrecht anderer Länder zurecht finde :monopoly:
 
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