- Hochschulabschluss
- Bachelor of Arts
- 2. Hochschulabschluss
- Master of Arts
- Studiengang
- Bachelor of Laws
- ECTS Credit Points
- 195 von 210
- 2. Studiengang
- Erste Juristische Prüfung
- ECTS Credit Points
- 195 von 210
Habe am Dienstag die Klausur geschrieben und fand sie sehr fair.
Fall war in etwa so:
M und F sehr lange verheiratet, er beginnt eine Affäre, sie überlegt sich zu trennen. Beide haben einen Ehevertrag geschlossen, bei dem er an sie im Scheidungsfall nichts zahlen muss. Also weder Versorgungsausgleich, noch Zugewinnausgleich noch nachehelichen Unterhalt etc. Er ist Alleinverdiener, Kinder stehen wirtschaftlich auf eigenen Beinen. Er verdient 4.200 Eur netto monatlich. Sie ist Hausfrau und Mutter, was auch von Anfang an so geplant war.
Im Todesfall sollen aber die gesetzlichen Bestimmungen greifen.
Frage 1. Sie sollen den Ehevertrag prüfen,ob F wirklich keine Ansprüche hat
Frage 2. Kann F von M Trennungsunterhalt verlangen, wenn sie aus seinem Haus (Alleineigentum) auszieht. Wohnwertvorteil soll geschätzt werden.
Frage 3. M stirbt unerwartet nach der Trennung (nicht Scheidung). Anfangsvermögen von beiden gleich 0, jedoch hat sie eine Erbschaft i.H.v. 10.000 Euro von ihrer Tante erhalten und ein Sparkonto von 10.000 Euro (oder 20.000, weiss ich nicht mehr genau). er hat das Haus im Wert von 350.000 und Sparbuch mit 50.000.
Soll F die güterrechtliche oder erbrechtliche Lösung wählen? Diskutieren sie und wie werden sie jeweils berechnet.
Fall war in etwa so:
M und F sehr lange verheiratet, er beginnt eine Affäre, sie überlegt sich zu trennen. Beide haben einen Ehevertrag geschlossen, bei dem er an sie im Scheidungsfall nichts zahlen muss. Also weder Versorgungsausgleich, noch Zugewinnausgleich noch nachehelichen Unterhalt etc. Er ist Alleinverdiener, Kinder stehen wirtschaftlich auf eigenen Beinen. Er verdient 4.200 Eur netto monatlich. Sie ist Hausfrau und Mutter, was auch von Anfang an so geplant war.
Im Todesfall sollen aber die gesetzlichen Bestimmungen greifen.
Frage 1. Sie sollen den Ehevertrag prüfen,ob F wirklich keine Ansprüche hat
Frage 2. Kann F von M Trennungsunterhalt verlangen, wenn sie aus seinem Haus (Alleineigentum) auszieht. Wohnwertvorteil soll geschätzt werden.
Frage 3. M stirbt unerwartet nach der Trennung (nicht Scheidung). Anfangsvermögen von beiden gleich 0, jedoch hat sie eine Erbschaft i.H.v. 10.000 Euro von ihrer Tante erhalten und ein Sparkonto von 10.000 Euro (oder 20.000, weiss ich nicht mehr genau). er hat das Haus im Wert von 350.000 und Sparbuch mit 50.000.
Soll F die güterrechtliche oder erbrechtliche Lösung wählen? Diskutieren sie und wie werden sie jeweils berechnet.