Ebenso wie Auszubildende kein Lehrgeld mehr bezahlen, sondern eine Ausbildungsvergütung erhalten, sollten auch Studierende kein Hörergeld mehr entrichten, sondern eine Arbeitsentschädigung beziehen. Wie visionär die SDS-Hochschuldenkschrift 1961 war, lässt sich am Konzept des Studienhonorars zeigen.
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