Studis Online Spuren der SDS-Hochschuldenkschrift in der Debatte um die Reform der Ausbildungsförderung: Vom Studienhonorar zum Sockelmodell

Ebenso wie Auszubildende kein Lehrgeld mehr bezahlen, sondern eine Ausbildungsvergütung erhalten, sollten auch Studierende kein Hörergeld mehr entrichten, sondern eine Arbeitsentschädigung beziehen. Wie visionär die SDS-Hochschuldenkschrift 1961 war, lässt sich am Konzept des Studienhonorars zeigen.

Weiterlesen...
 
Zurück
Oben