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User21628
abgemeldet
Ich habe im Kommentar gelesen, dass Art. 13 Rom IVO nach h.M. sowohl unter Anwesenden, als auch unter Abwesenden gilt. Nur die m.M. sagt unter Anwesenden.
Ich habe Art. 13 aber hier abgelehnt, da Der Gf. Sich ja im Ausland gefunden hat und er die GmbH vertritt. Ich weiss aber nicht, ob es dort auf die GmbH oder auf den Gf. Ankommt
Ich habe Art. 13 aber hier abgelehnt, da Der Gf. Sich ja im Ausland gefunden hat und er die GmbH vertritt. Ich weiss aber nicht, ob es dort auf die GmbH oder auf den Gf. Ankommt