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stellt doch mal den Sachverhalt ein, dann mache ich mir auch Gedanken.....Hallo, ich bin auch dabei, und mache gleich einen Aufschlag: es wurde vorliegend gleich Klage erhoben ohne einen vorherigen Widerspruch. Ich finde aber keine Begründung für die Entbehrlichkeit des Vorverfahrens. Normalerweise ist das gesetzlich geregelt, siehe ähnliche Klausuren. Es liegt auch kein förmliches Verfahren im Sinne des 70 VwVfG vor. Hat jemand eine Idee?
§ 110 JustG NRW ist einer der Landesnormen, die man kennen muss. Dadurch kommt man zur Zulässigkeit der Klage trotz fehlenem Vorverfahren.Vielleicht ist das ein Weg:
110 JustG NRW – Absehen vom Vorverfahren, Ausnahmen
(1) Vor Erhebung einer Anfechtungsklage bedarf es einer Nachprüfung in einem Vorverfahren abweichend von § 68 Absatz 1 Satz 1 der Verwaltungsgerichtsordnung nicht.
Das gilt für NRW und Hagenburg liiert gem. Sachverhalt in NRW