Für die Nachwelt:
Aufgabe 1:
a. Erläutern Sie unter Auseinandersetzung mit den Kapiteln 2 bis 4 im elften Buch seiner Schrift „Vom Geist der Gesetze“ Montesquieus Begriff der politischen Freiheit (5 Punkte)
b. Würden Sie die These bejahen, dass es sich bei diesem Begriff um einen Prototyp des Kantischen Freiheitsbegriffs handelt? Begründen Sie Ihre Antworten und arbeiten Sie in diesem Zuge die Differenzen und Gemeinsamkeiten des Freiheitsbegriffs bei Kant und bei Montesquieu heraus. (15 Punkte)
Aufgabe 2:
Montesquieu fällt im sechsten Kapitel des elften Buchs ein eher abfälliges Urteil über die Konstitution der italienischen Republiken seiner Zeit, deren Einrichtung er als ungeeignet zur Sicherung politischer Freiheit begreift.
a. Arbeiten Sie anhand des Texts heraus, aufgrund welcher ihrer Charakteristika er dieses Urteil fällt. (5 Punkte)
b. Entsprechen die italienischen Republiken zu Lebzeiten Montesquieus, so wie dieser sie beschreibt, dem Republikbegriff, so wie Machiavelli ihn in den „discorsi“ entwickelt? Begründen Sie Ihre Antwort. (15 Punkte)
Aufgabe 3:
a. Prozeduralistische Theorien zeichnen sich dadurch aus, dass ihnen keine materiale Gerechtigkeitskonzeption unterliegt, sondern sich die Gerechtigkeitsinhalte aus der Einhaltung eines Verfahrens ergeben. Setzen Sie sich ausführlich mit der Frage auseinander, ob das Konzept der volonté générale Rousseau als einen Prozeduralisten qualifiziert. (20 Punkte)
b. Stellen Sie dar, was nach Rousseau das Prinzip der Volkssouveränität besagt und erörtern Sie, ob diese Konzeption mit dem Prinzip der Gewaltenteilung und dem Gedanken der repräsentativen Demokratie vereinbar ist. (20 Punkte)
Aufgabe 4
Versuchen Sie aristotelische Konzepte aus der Entscheidungsbegründung des Bundesgerichtshofs (Appendix) herauszuarbeiten und diese in diesem Zuge umfassend zu erläutern. (20 Punkte)
Als Appendix war ein verfremdetes BGH-Urteil zum Verbraucherschutz beigefügt.
Bearbeitungshinweise: max. 15 Seiten / 20.000 Zeichen.
Fußnotenbelege sind auch auf die Studienbriefe zulässig. Die Heranziehung zusätzlicher Primär- und Sekundärquellen ist für die Bearbeitung nicht erforderlich. Zu Aufgabe 1 war in Moodle die Primärquelle angegeben.