Hallo zusammen
In der Mikroteil Aufgabe 2 mit 25 Punkten war ein Tippfehler in der 2a. Es wurde zwei Einschränkungen von y erwähnt statt x, y oder x, y. Man hatte also keine Information zu x.
Während der Klausur wurde der Fehler bemerkt, jedoch konnte die Aufsicht dazu nichts sagen.
Eine sinnvolle Lösung wäre dadurch nicht mehr möglich. Laut dieser Quelle
pruefungsrecht.info
muss diese Aufgabe aus der Wertung entnommen werden.
Ich habe in der Klausur einfach die erste Information x zugeordnet und die zweite y.
Jedoch wäre dies eine Uminterpretieren, welche laut der Quelle nicht durchzuführen ist. denn es hätte auch y, x sein können. Oder tatsächlich y,y.
Was sagt ihr dazu? Wer würde sich bei einer Beschwerde sich anschließen wollen?
In der Mikroteil Aufgabe 2 mit 25 Punkten war ein Tippfehler in der 2a. Es wurde zwei Einschränkungen von y erwähnt statt x, y oder x, y. Man hatte also keine Information zu x.
Während der Klausur wurde der Fehler bemerkt, jedoch konnte die Aufsicht dazu nichts sagen.
Eine sinnvolle Lösung wäre dadurch nicht mehr möglich. Laut dieser Quelle
PRÜFUNGSRECHT.com | Falsche Aufgabenstellung
Tipps und Informationen zum Prüfungsrecht
muss diese Aufgabe aus der Wertung entnommen werden.
Ich habe in der Klausur einfach die erste Information x zugeordnet und die zweite y.
Jedoch wäre dies eine Uminterpretieren, welche laut der Quelle nicht durchzuführen ist. denn es hätte auch y, x sein können. Oder tatsächlich y,y.
Was sagt ihr dazu? Wer würde sich bei einer Beschwerde sich anschließen wollen?