Sonstiges Staatsexamenstudiengang kommt....

Bei diesen Kombistudiengängen ist der "Notnagel" eingebaut, sprich wenn ich das Staatsexamen nicht bestehe, habe ich wenigstens einen Abschluss.

Die Herangehensweise der FU war (ursprünglich) mal eine Andere. Wir bauen einen Studiengang auf, der besser auf die Bedürfnisse der Wirtschaft zugeschnitten ist, als das klassische Jurastudium.

Wer sich in den BoL eingeschrieben hat, hat seine berufliche Tätigkeit (oder sein Weiterbildungsinteresse) woanders gesehen bzw. wusste, dass er keinen klassischen Abschluss erwirbt.

Vielleicht wäre es sinnvoll, die Einsatzbreite des BoL besser zu kommunizieren bzw. wäre für einige Absolventen das Steuerberaterexamen im Anschluss von Interesse (sofern die Zulassungsvoraussetzungen auf praktischer Ebene erfüllt sind).
 
Die Argumentation von Requies kann ich unterstreichen.

Mit der Einführung eines Staatsexamensstudienganges wird die Diskussion der "Wertigkeit" wieder neu entfacht, frei nach dem Motto: Die das harte Staatsexamen nicht machen wollen, machen bei uns den BoL/Master als Jura light.
 
Aber ich bin wohl alleine darin, der es gut findet, das es mal einen Wirtschaftsjuristenfernstudiengang gibt (also noch mehr Wörter hintereinander fielen mir nicht ein :allsmiles:). Fachkräfte, die die Seite der Wirtschaft und des Rechts kennen, ist doch eine gute Angelegenheit. Ein Volljurist hat null Ahnung von einer Sanierung einer insolventen Firma und ein Vollwirschaftler hat null Ahnung von der rechtlichen Relevanz einer Insolvenz...und da komme ich :-D (oder doch wir?) ins Spiel.

Und gerade Behörden sollten mal Fachkräfte einstellen, die auch wirtschaften können :eyeroll2:.

Was aber mit Einführung eines Jurastudiums auf 1. Staatsexamen gut wäre, all diejenigen, die die Wirtschaftsfächer als absolut lästiges Übel sehen und auch nach dem Studium keinen Durchblick dabei haben, würden dann eben genau diese Volljuristen werden können, die keine Ahnung von Wirtschaft haben. Damit würden der dt. Wirtschaft, in Wirtschaft unfähige LLB/LLM erspart bleiben.

Also vielleicht doch keine so schlechte Idee von der FU.:-D
 
Hier das offizielle Statement der Fakultät:

Informationen aus der Fakultät
Staatsexamen in Hagen

In der Ausgabe 04.2013 des Sprachrohres der Studierendenschaft der FernUniversität Hagen teilt die Fachschaft Rechtswissenschaft mit, dass demnächst an der Fakultät das 1. Juristische Staatsexamen angeboten werden wird. Die auf diesen Bericht folgenden zahlreichen Anfragen bei der Fakultät geben Anlass, folgende Information herauszugeben:

1. Die erste juristische Prüfung (EJP - umgangssprachlich Staatsexamen) wird grundsätzlich nicht an Universitäten, also auch künftig nicht an unserer Fakultät angeboten. Vielmehr ist es so, dass die so genannte Schwerpunkbereichsprüfung, die einen Teil der EJP darstellt, bisher nur an juristischen Präsenzuniversitäten abgeleistet werden kann.


2. Bisher kann, wie erwähnt, die Schwerpunktbereichsprüfung in Hagen nicht absolviert werden, Studierende, die „nur“ unsere Abschlüsse haben, können bisher nicht zur EJP zugelassen werden.


3. Richtig ist, dass bei einem Besuch von Landesjustizminister Thomas Kutschaty, MdL die Möglichkeit erörtert wurde, den Studierenden der Fakultät den Weg zur EJP zu eröffnen. Seit diesem Besuch erörtern wir konstruktiv mit dem Landesjustizprüfungsamt und dem MIWF NRW in enger Abstimmung und mit Unterstützung der Hochschulleitung einen möglichen Weg zum EJP für unsere Studierenden.


4. Diese Erörterungen sind weit vorangeschritten, allerdings liegt noch keine formale Genehmigung einer entsprechenden Prüfungsordnung durch das Justizministerium vor, da noch nicht alle fraglichen Punkte geklärt sind. Vor dem Vorliegen einer solchen Genehmigung sind noch keine definitiven Aussagen zu einem evtl. Startzeitpunkt oder dem genauen Zuschnitt der Studien zur EJP an der Fakultät möglich, es werden auch von uns keinerlei „Schätzungen“, „Wasserstände“ oder „Erfahrungswerte“ bekannt gegeben, wann denn mit dem Start eines solchen Angebotes zu rechnen ist.


5. Fest steht allerdings, dass an der Fakultät keine Studien und keine Prüfungen angeboten werden, die sich negativ auf die bestehenden Studiengänge Bachelor und Master of Laws auswirken werden, diese bleiben der Schwerpunkt der juristischen Ausbildung an der Fakultät und werden lediglich ggf. um einen weiteren zu erlangenden Abschluss, nämlich die EJP, ergänzt. Ein ergänzendes Studium, welches auf die EJP vorbereitet, wird demnach in jedem Falle seine Basis in den bisherigen Studiengängen der Fakultät haben und auf diesen aufbauen, diese aber keinesfalls ersetzen.

LG
VerenaB
 
Also im Wesentliches nichts Neues, der gleiche Stand wie seit Jahren.

Man denkt, mal intensiver, mal weniger intensiver, auf einem Aufbaustudium rum, das dann die BoL-Absolventen, die sich das zutrauen, auf die Prüfung zum 1. StEx vorbereiten soll.

Von "demnächst" kann also nach wie vor nicht die Rede sein ...
 
Tja, schade dass da einfach nicht vorwärts geht (oder zu gehen scheint).
Und wer hats vorhergesehen? Der Belgarath :)

Je mehr Zeit verstreicht, desto ungünstiger könnte sich die Studienzeit (im LLB hat man ja weniger Zeitdruck da es eh keine Abschichtung oder Freischussregelungen gibt) auf den späteren StEx Studiengang auswirken; man kann nur hoffen dass man hier eine faire Regelung finden wird so dass auch diejenigen die sich im LLB Zeit gelassen haben (Regeln zum Abschichten waren ja schlichtweg nicht bekannt) im StEx noch eine Chance auf Abschichtung und Freischuss erhalten.
 
Hallo ihr Lieben,

... Und da man mir schon seit ca. 1999 den Aufstieg in den g.D. vermasselt,...;-)

Und das hast du durchgehalten? Respekt! Ich habe mir das damals nur wenige Jahre angesehen und dann tatsächlich Nägel mit Köpfen gemacht, also den Kram, sprich Beamtenstatus, hingeschmissen. Gerade noch früh genug...

Ich drücke die Daumen, dass du einen guten Weg findest, deine Pläne zu realisieren!
 
@ Theann: ja das habe ich durchgehalten... ;-)
Wenn man Alleinversorger ist, muss jeder Schritt und jede Eventualität gut überlegt sein...
Vielleicht fehlte mir aber auch einfach der Mut dazu... ;-)
 
@sammy: mit Mut hat das glaube ich wenn überhaupt nur ganz am Rande zu tun. Meiner Erfahrung nach ist ein Umstieg ohne Netz und doppelten Boden im Hintergrund, sofern man ihn nicht schnellstens nach Abschluss des Vorbereitungsdienstes durchzieht, nicht mehr mutig, sondern nur noch leichtsinnig:facepalm:. Gerade aus dem m.D. ist der Wechsel in die Wirtschaft oft extrem schwer, :hammer1: da braucht man finanzielle Risiken nicht noch dazu. Ich selbst hätte es ohne familiäre Unterstützung wahrscheinlich nicht geschafft bzw. auch gar nicht erst versucht:chewingnails:.

Und übrigens: offenbar entkommt man seinen "Leisten" ohnehin nicht wirklich, sonst säße ich jetzt nicht in diesem Studiengang...;-)
 
Ich weiß ja nicht wer Dein Dienstherr ist, aber ist es mit dem Bachelor of Laws nicht auch recht schwierig die Laufbahn zu wechseln?
 
@LuluCat: Ich habe keinen Dienstherren mehr, nachdem ich mich aus dem Beamtenstatus habe entlassen lassen, weil die damalige Behörde nicht bereit war, mich im Angestelltenverhältnis weiter zu beschäftigen. Ich arbeite heute in einem großen Konzern.
Wahrscheinlich liegst du richtig mit der Annahme, dass ein Laufbahnwechsel innerhalb der gleichen Behörde auch mit dem BoL nur erschwert möglich sein wird. Ich weiß aber offen gestanden nicht mehr allzu genau um mögliche "Schlupflöcher" nach oben, weil es mich ja schon seit vielen Jahren auch gar nicht mehr beschäftigt.
 
Als Absolvent des Master of Laws soll ja theoretisch auch der Zugang zum h.D. geöffnet sein. Die meisten Behörden nehmen aber lieber Volljuristen, weil man da eben weiß, was die Leute gelernt haben.
 
Hallo
Um nochmals den "Kern" des Artikels zu beleuchten. Mir kommt das so vor, als ob man an der Fernuni und im Kultusministerium NRW
sich nicht mehr trauen will heute festzustellen, ob das Glas mittlerweile halbvoll oder wieder halbleer geworden ist. Wenn man nichts weiss, gründet man einen vertagten Arbeitskreis!
Es wird mittlerweile auch nicht mehr vom "Studiengang" 1. Staatsexamen gesprochen, sondern von einem "Aufbau- resp. Vorbereitungsstudiengang der FUH". NRW wird das ganz bestimmt nicht alleine mit dem Referendariat und der RA-Zulassungen für und in NRW (NRW-light) "wuppen" wollen und können. Denn ein Interesse oder Wohlwollen der Bundesländer (u.a. Bayern und BW) und der Präsenzunis im Ernstfalle sind ganz bestimmt nicht zu erwarten.- Da kommt eher etwas aus Brüssel!
Zum anderen bringt es wirklich der Fernuni und deren Studierenden etwas, ausser dass im Zweifel noch mehr 4-7 Punkte-Kandidaten sich in der "Ausbildungsszene" rumdrücken werden, um möglicherweise Wald- und Wiesenanwalt und nebenberuflich Taxifahrer nach gefühlten "10 Jahren" zu werden? Als "Beamten-Sprungbrett" mag diese mögliche Lösung vielleicht taugen, aber sicherlich nicht konkurrenzlos!

Die "Harten und die Guten" kamen meistens immer irgendwie durch.
 
Meines Erachtens dient die ganze Aktion, wie schon seit Jahren, nur dazu, die "Nörgler" unter den Studis, die auf ein Staatsexamen drängeln, ruhig zu stellen.

Ansonsten hat die Fernuni sicher gar kein Interesse daran, für eine verschwindend kleine Minderheit der BoLer, nämlich den Vollzeitstudis ohne Beruf und sonstige zeitliche Verpflichtungen, einen eigenen Studiengang einzurichten und sich Renommee und Preise zu verderben ...
 
Ja, Belgarath, das mit der "Nörgler-Beruhigung" sehe ich auch so.

Die Fernuni hätte m.E. auch kein stichhaltiges ökonomisches und "professorales" Interesse an der neuen "Einrichtung 1. Staatsexamen" - wie auch immer -, geschweige denn eine Finanzierungsmöglichkeit aus ihrem bisherigen Budget heraus, denn letztlich kommen beim BoL und MoL in Bezug zum Input wirklich nur "Peanuts" hinten raus.
Am Resultat der Lehre gemessen, könnten die Jura-Lehrstühle an der FUH mehrheitlich eigentlich auch als reine "Forschungsinstitute" für in Ruhe und akademischer Abgeschiedenheit forschende Professoren gelten.

Ich glaube, auch das Kultusministerium hat das mittlerweile erkennen können.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Ich glaub, für junge Leute ist das durchaus interessant! Ganz ehrlich, ich hätte das auch lieber studiert, als LLB. Einfach, weil man mehr Möglichkeiten hat. (?)

Jedoch, man darf den betriebswirtschaftlichen Anteil beim LLB nicht unterschätzen, denn der ist wirklich super! Da kann ein Staatsexamler wahrscheinlich (?) nicht so gut mithalten.

Und nicht jeder muss natürlich Rechtsnwalt werden.

In der freien Wirtschaft gibt es doch auch interessante Stellen, wo man nicht unbedingt Volljurist sein muss. Schadet aber auch nichts :-)


Interessant wäre natürlich, wenn man nach dem LLB noch das 1. Staatsexamen machen könnte, so halt für alle Fälle....ODER vielleicht nach dem Master, das 1. Staatsexamen gleichwertig wäre? Naja!
 
Auch wenn das hier schon alles ein paar Wochen alt ist, aber ich gebe hier auch zu bedenken, dass man sehr wohl mit dem LL.M (oder einem anderen Master-Abschluss) den Weg in den höheren Dienst öffnen kann und nicht immer der Volljurist der Nabel der Welt ist.

Dass dies derzeit nicht immer oft umgesetzt wird hat auch damit sicherlich zu tun, dass vielen Personalentscheidern (oft auch Juristen) gar nicht so recht bekannt ist, was die Inhalte in den Master-Studiengängen sind.

Genauso wie die rechtliche/politische Änderung vom Diplom zum Bachelor und Master braucht es in der Berufspraxis auch Zeit, bis sich das tatsächlich durchsetzt und auch umsetzen lässt.

Es wird m. E. aber immer besser, nur eines sollte eben auch klar sein: Man muss sich auch im öD dem Wettbewerb stellen und sich u. U. mit anderen (jüngeren, besseren, ...) vergleichen lassen, und da wird es immer die Volljuristen geben, die mit einem im Wettbewerb stehen - dieser Umstand wird sich auch nie ändern!

Wenn man als Mitarbeiter in einer Behörde gute Arbeit macht, wird die Behörde auch immer versuchen, diese guten Leute zu halten und entsprechend den rechtlichen und tatsächlichen Möglichkeiten zu fördern.

Also überzeugt Eure Arbeitgeber/Dienstherrn von Euch und Euren Leistungen, und bewerbt Euch dann auch mit einem Masterabschluss auf entsprechende Stellen.

So schön es auch sein mag, die Voraussetzungen für die Teilnahme an einem 1. StEx zu erfüllen und zu schaffen - aber Volljurist zu sein ist nicht alles.
 
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