Stoff des Moduls Stoffeingrenzung FBA Klausur am 9.3.2016

Ort
Köln
Studiengang
Bachelor of Laws
Hallo zusammen,

was sagt Ihr denn zu der Stoffeingrenzung? Da wird empfohlen, sich mit dem FBA intensiv zu befassen, damit man in der kommenden Klausur den jeweiligen Fall lösen kann.

In den Lehrbriefen zum Kurs 55111 Verwaltungsrecht AT wurde dazu aber nichts abgehandelt, weil diese Kurse kein Staatshaftungsrecht beinhalten.

Habt Ihr da entsprechende Literatur außer die, welche bei der Beck e-bibliothek empfohlen wurden und habt Ihr Klausuren zum üben gefunden, mit denen man sich auf die kommende Klausur vorbereiten kann?

Liebe Grüße

Alex
 
Hey :)

Ich habe in Hemmer einen Fall gefunden mit dem FBA und zwei online:
http://www.jura.uni-saarland.de/fileadmin/rixecker/ss14/UNI-NII.073_Ein_Stolperstein_Komplett.pdf

https://www.uni-trier.de/fileadmin/...geschrittene/Staatshaftungsrecht/fall3_01.pdf

http://www.zjs-online.com/dat/artikel/2011_4-5_469.pdf

Der letzte Link ist ein Artikel aus der ZJS, der meiner Meinung nach auch wirklich hilfreich ist.

Der erste Fall "Stolperstein" könnte für die Klausur von Bedeutung sein, weil er ein Standardproblem behandelt.

Ansonsten finde ich leider auch nichts :(
Zum FBA ist auch nicht wirklich viel zu finden im Internet, speziell Fälle sind Mangelware.

LG
 
Die Eingrenzung hat mich gerade ziemlich überrumpelt. Die Skripte enthalten das Wort Folgenbeseitigungsanspruch nirgendwo. Wird das da unter einem anderem Namen erklärt, oder kommt das tatsächlich nicht in den Skripten vor?
 
Hallo KaNalist,

also in den Skripten zum Modul 55111 konnte ich auch nichts über das Staatshaftungsrecht finden, denn das wurde dort nicht behandelt. Ich war auch etwas überrumpelt. Ich habe einen Fall und einen Lösungsvorschlag dazu als PDF eingestellt. Vielleicht kannst Du ja was damit anfangen.

Liebe Grüße

Alex
 
Hey,

was schaut ihr euch denn alles so genau an? Also das Prüfungsschema FBA ist ja klar ... Schema der Leistungsklage ... Schema der Anfechtungsklage mit Annexantrag? ... oder überseh ich noch was?

Danke.
 
Ich meine gestern gelesen zu haben das der FBA auch im Zusammenhang mit einem öffentlich rechtlichem Vertrag eine Rolle spielen kann. Bin mir aber nicht 100% sicher.
 
Hallo zusammen,

ich habe mal eine Frage. Wer kommt zufällig aus Köln und schreibt am 9.3.2016 in Düsseldorf die Klausur Verwaltungsrecht? Eigentlich ist das ein neues Thema, aber ich versuche es mal hier. Meine Frage wäre, ob es eine Möglichkeit einer Mitfahrgelegenheit gäbe. Ich würde mich auch finanziell an den Fahrtkosten beteiligen.
Sollte jemand aus Köln kommen und mich evtl. am 9.3.2016 nach Düsseldorf mitnehmen können, so würde ich mich sehr über eine Nachricht freuen.

Liebe Grüße

Alex
 
@EisBlume : Ich denke nicht, dass die so weit gehen. Dort steht, dass wir den FBA so gut können sollen, sodass wir Standardprobleme lösen können.
In der Regel geht der FBA mit einer allgemeinen LK einher. Anfechtungsklage mit Annexantrag ist wirklich schon eine Hausnummer.

@Rechtswissenschaft : Schreibe zwar auch in Düsseldorf aber komme mit den Öffentlichen, sorry.
Poste es vielleicht mal bei FB.
 
@KaNarlist : bzgl. öffentl.-rechtl. Vertrag und FBA: Detterbeck, Allgemeines Verwaltungsrecht 13. Auflage 2015; Rn. 1211

@Rechtswissenschaft : schreibe auch in Ddorf, allerdings wohne ich 10min mit dem Auto entfernt, ist dir also auch keine Hilfe ;-)

Lg Kevin
 
Ja aber glaubt ihr wirklich, dass der Lehrstuhl zu sowas fähig ist uns da einen Öffentlich-Rechtlichen Vertrag vorzulegen, wo auch kein Schema vom
Lehrstuhl eingestellt wurde? :/
 
Hm, ist ein Indiz, aber leider kein Ausschlusskriterium :P

Ich werde mich erstmal mit den Problemen der FBA vertrauter machen, das ganze dann mit VA, bzw. Realakten verbinden und anschließend mal über den ÖR-Vertrag schauen.

@Julia/Alex: Habt ihr Interesse euch vor der Klausur irgendwo zu treffen? Weiß ja nicht wie gut ihr euch auf dem Campus auskennt. Ich bin dort ja heimisch :bier:
 
Hi K2K,

Dein Angebot, sich vor der Klausur zu treffen, würde ich gerne annehmen. Wann am Mittwoch, würdest Du vorschlagen, dass wir uns treffen?
Ich kenne mich nicht wirklich gut auf dem Campus aus. Ich habe da noch eine Frage, welche Straßenbahnlinien fahren ab Düsseldorf Hbf zur Uni?

@K2K/Julia: Danke trotzdem für eure Nachrichten bzgl. meiner Anfrage nach einer Mitfahrgelegenheit.

Liebe Grüße

Alec
 
Ja aber glaubt ihr wirklich, dass der Lehrstuhl zu sowas fähig ist uns da einen Öffentlich-Rechtlichen Vertrag vorzulegen, wo auch kein Schema vom
Lehrstuhl eingestellt wurde? :/
Also im Online Mentoriat wurde er besprochen und auch gesagt, dass er gerne mal ein Thema wäre. Ganz auszuschließen ist es also nicht
 
Ich habe mal eine überarbeitete Übungsklausur zum Thema:Ehrverletzung eines Beamten geschrieben. Hier geht es um eine allgemeine Leistungsklage i.V.m. dem FBA.

Liebe Grüße

Alex
 

Anhänge

  • Klausur aus dem Staatshaftungsrecht.doc
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@KaNarlist: Hast du Unterlagen von dem Online-Mentoriat, in dem ihr den Fall besprochen habt?

@Rechtswissenschaft: Ich schreibe in Leipzig die Klausur, von daher bringt eine Mitfahrgelegenheit nicht wirklich was ;)
 
@EisBlume,

hi Eisblume, trotzdem danke für Deine Nachricht bezüglich der Mitfahrgelegenheit. Ich drücke Dir die Daumen für die kommende Klausur.

@KaNarlist, ich hätte auch Interesse an den Unterlagen von den Fall mit dem öffentlich rechtlichen Vertrag in Bezug auf den FBA, falls Du welche hast.

Liebe Grüße

Alex
 
Hallo,

ich habe mal eine Frage zum Mentoriat in Bezug auf die Besprechung des öffentlich-rechtlichen Vertrag. Wenn ich google und gezielt nach öffentlich-rechtlichen Verträgen und FBA suche, dann werde ich zwar fündig, aber, dort werden stets öffentlich-rechtliche und auch zivilrechtliche Unterlassungsansprüche angesprochen. Den FBA in Zusammenhang mit dem öffentlichen-rechtlichen Vertrag konnte ich allerdings nicht finden. Der FBA ist ja auch kein Unterlassungsanspruch, denn der Unterlassungsanspruch ja auf die Zukunft gerichtet. Der FBA ist anwendbar, wenn es sich um die Wiederherstellung des status quo ante in natura handelt.

Habe ich da vielleicht etwas verkannt?

Liebe Grüße

Alex
 
Detterbecker: Rn. 1214 ganz unten.

"Sowohl bei rechtswidrigen Tatsachenbehauptungen als auch bei Werturteilen kommen Unterlassungsansprüche in Betracht. Bei persönlichkeitsrechtsverletzenden Werturteilen ist zudem an einen auf Zahlung von Schmerzensgeld gerichteten Amtshaftungsanspruch zu denken"
 
Die Online Mentoriate gibts in moodle. Allerdings halte ich einen Öffentlich Rechtlichen Vertrag im Zusammenhang mit dem FBA für extrem unwahrscheinlich.
 
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