Stoff des Moduls Stoffeingrenzung im WS 18/19

Hochschulabschluss
Bachelor of Laws
Hallo :)
Hat noch jemand Verwaltungsrecht Besonderer Teil im WS 18/19 belegt und kann mir vielleicht sagen, was in der Stoffeingrenzung mit " polizei- und ordnungsrechtliche Problematik einer Versammlung" genau gemeint ist?
Ich finde dazu im Skript nicht wirklich was!

Vielen lieben Dank im voraus!
 
Bei uns im EM ÖR haben wir die "polizei- und ordnungsrechtliche Problematik einer Versammlung" in Verbindung mit Baurecht. Ist das bei euch auch so? Dann käme bei euch auch etwas á la Hambacher Forst in Betracht.
 
Genau! Bei der Stoffeingrenzung wurde angegeben, dass die Klausur sich inhaltlich mit dem Baurecht beschäftigen wird und man sich zusätzlich auch noch die oben erwähnte Problematik des Polizeirechts anschauen soll.
Ich finde dazu nur leider nicht wirklich was im Skript zu Polizeirecht :(
 
Ich kann leider gerade nicht nachschauen, aber ich melde mich heute Abend nochmal bei dir :-)
Weißt du zufällig, ob die EM-Skripte mit euren Skripten identisch sind?
 
Das ist lieb, vielen Dank :)
Aber deine Vermutung mit dem Hambacher Forst hatte ich auch schon! Würde auf jeden Fall Sinn ergeben, wenn sowas in der Art dran kommen würde!
Bezüglich der Identität des Skriptes gehe ich zumindest davon aus, dass sie identisch sind!
 
So, nachgeschaut:
Es gibt kein direktes Kapitel zu Versammlungen, aber es wird als Unterthema immer mal wieder angesprochen (26 Mal). Da hilft wohl wirklich nur, sich auch die anhängigen Themen/Kapitel anzuschauen.
 
Könnte mir jemand kurz den Sachverhalt der Abschlussklausur am Donnerstag zusammenfassen ? Wie wurde Baurecht mit der Versammlungsproblematik kombiniert ? Danke
 
Man musste nur die Begründetheit einer Klage prüfen. Es ging um ein Protestcamp auf einer Wiese gegen den Braunkohleabbau.
Einschlägig waren § 58 II BauONrw (in der späteren Prüfung musste man dann auch auf § 35 BauGB zurückgreifen, weil Außenbereich).
Die Versammlungsproblematik wurde so ähnlich wie hier auf Seite 4 eingebaut:
http://www.zjs-online.com/dat/artikel/2015_6_958.pdf
 
Man musste nur die Begründetheit einer Klage prüfen. Es ging um ein Protestcamp auf einer Wiese gegen den Braunkohleabbau.
Einschlägig waren § 58 II BauONrw (in der späteren Prüfung musste man dann auch auf § 35 BauGB zurückgreifen, weil Außenbereich).
Die Versammlungsproblematik wurde so ähnlich wie hier auf Seite 4 eingebaut:
http://www.zjs-online.com/dat/artikel/2015_6_958.pdf
Hört sich sehr sehr anspruchsvoll an. Und der Besprechungsfall von der Onlinevorbereitung war nicht identisch. Da ginge es um Innenbereich nach 34.
 
Es gibt aber auf der Moodleseite einen Übungsfall, in dem der § 35 BauGB behandelt wird. Wenn man sich den Fall angeschaut hat, dazu das Mentoriat und den oben genannten Protestcamp-Fall, war es selbsterklärend.
 
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