- Hochschulabschluss
- Diplom-Wirtschaftsphysiker
- 2. Hochschulabschluss
- Bachelor of Laws
- Studiengang
- B.Sc. Psychologie
- 2. Studiengang
- Master of Laws
Hallo Zusammen
Kann denn jemand was mit der Stoffeingrenzung anfangen?
"Handlungsformen der Verwaltung (insbesondere VA und Verwaltungsvorschriften), den Grundzügen des verwaltungsgerichtlichen Rechtsschutzes und dem behördlichen Ermessen."
Nach meiner Meinung ist das doch alles? Unter Handlungsformen der Verwaltung fällt sowohl der Verwaltungsvertrag, privatwirtschaftliches Handeln als auch der Verwaltungsakt. Somit auch die Nichtigkeit und Aufhebung des Verwaltungsakts. Rechtsschutz sind alle möglichen Klagen. Fällt denn somit irgendwas raus?
Kann denn jemand was mit der Stoffeingrenzung anfangen?
"Handlungsformen der Verwaltung (insbesondere VA und Verwaltungsvorschriften), den Grundzügen des verwaltungsgerichtlichen Rechtsschutzes und dem behördlichen Ermessen."
Nach meiner Meinung ist das doch alles? Unter Handlungsformen der Verwaltung fällt sowohl der Verwaltungsvertrag, privatwirtschaftliches Handeln als auch der Verwaltungsakt. Somit auch die Nichtigkeit und Aufhebung des Verwaltungsakts. Rechtsschutz sind alle möglichen Klagen. Fällt denn somit irgendwas raus?