Stoff des Moduls Stoffeingrenzung SS 2019

Studiengang
Bachelor of Laws
Stoffeingrenzung für die kommende Klausur lautet:
"Inhaltlich wird sich die Modulabschlussklausur mit dem Kommunalrecht beschäftigen. Allerdings sollten auch die Begrifflichkeiten der ordnungsrechtlichen Generalklausel beherrscht werden".

So, was stellt ihr euch darunter vor? Fallen euch spezielle Themen im Kommunalrecht ein, die sich mit der ordnungsrechtlichen Generalklausel beschäftigen? Oder denkt ihr, dass es zwei Aufgaben geben wird? Eine Fallbearbeitung und eine Wissensabfrage o.Ä.
 
Ich bin momentan auch auf Themensuche, habe bisher aber nichts wirklich passendes gefunden.
Theoretisch könnte uns doch aber alles erwarten, z.B.ein Fall, in dem es um einen Ausschluss von einer Versammlung wegen Befangenheit geht und der Ausgeschlossene zu randalieren beginnt? Dazu zwei Fallfragen, einmal die Rechtmäßigkeit des Ausschlusses und die Rechtmäßigkeit des ordnungsbehördlichen Eingreifens?
Leider sind die Materialien zum Kommunalrecht bei moodle ein bisschen mau für ein so umfangreiches Thema.
Ich bin mir zwecks Schemata auch ein bisschen unsicher: Neben den bekannten Klagearten der VwGO kommt noch die Kommunalverfassungsbeschwerde. Aber was sollte man noch alles vorbereiten?
 
Ich frage mich im Moment, welche Gesetzestexte man da mitnehmen soll? Den Sartorius werde ich auf jeden Fall mitnehmen, aber was wäre bei Kommunalrecht noch hilfreich?
 
Der LS meinte auf meine Frage zu Beginn des Semesters, alle anderen notwendigen Gesetzestexte würden gestellt.
Also PolG oder OWiG, falls benötigt, werden auf den Klausurbögen abgedruckt sein.
Demnach bräuchte man nur VwGO, VwVfL, GG, ggf. BauGB.
 
hallo zusammen.

Könnt Ihr den Link zu der Klausurbesprechung öffnen? Bei mir funktioniert es nicht...
 
Eine Zusammenfassung des Klausuraufgabe für die weiteren Kursteilnehmer (ohne Gewähr):

Stadt H betreibt ein Freibad, dass nach Benutzungsordnung (die durch eine Satzung erlassen worden ist) vorsieht, dass das Freibad nur in Badebekleidung benutzt werden darf, und auch stadtfremde Menschen das Bad nutzen dürfen. Mit einer Regelung zum 01.01.18 wurde die Benutzungsordnung dahingehend konkretisiert, dass der Nassbereich aus hygienischen Gründen nur noch mit Badehose/Shorts, Bikini, Badeanzug betreten werden darf (Weitere Gründe waren aufgeführt und auch die Ausnahme, dass Leistungsschwimmer mit Neoprenanzug schwimmen dürfen). Türkin F, wohnhaft in der Nachbargemeinde S, besucht das Schwimmbad in einem Burkini (Ganzkörperanzug, gleiches Material wie Badehose etc.), wird aber vom Bademeister aufgefordert, sich umzuziehen oder das Freibad zu verlassen. F wendet sich an den Bürgermeister und bittet um Zuspruch, dass Freibad im Burkini nutzen zu dürfen. Sie hätte einen Anspruch aus Benutzung des Freibades durch die GO, und wäre in ihren Grundrechten auf Gleichbehandlung und Religionsfreiheit verletzt. Wir sollten prüfen, ob F ein Anspruch zusteht, im Freibad im Burkini schwimmen zu dürfen.
 
Seid ihr mit der Klausur zu recht gekommen? Ich bin gar nicht klar gekommen :down::hammer:

Ich fand die Klausur eigentlich ganz fair und auch zeitlich machbar. Allerdings wusste ich nicht, wie ich die ordnungsrechtliche Generalklausel unterbringen sollte. Im Nachhinein fiel mir ein, dass ich eine mögliche Gefahr der Sicherheit und Ordnung als Ausschließungsgrund hätte Prüfen können.
 
Jetzt muss ich nochmal ganz blöd nachfragen... Sorry :confused:
Wie habt ihr euch auf die Prüfung vorbereitet?
Ich habe mich ausschließlich mit den von der Uni zur Verfügung gestellten Unterlagen vorbereitet... Ich kann diesen Fall mit dem was ich gelernt habe absolut nicht lösen... auch jetzt nicht, obwohl ich mir nochmal alles angeschaut habe... :reader::paperbag::eek:
Neu
Weiß jemand, ob es die gleiche Klausur war wie bei EM öffentliches Recht?
Und wenn ja, gibt's dort Unterlagen die diesen Fall erklären?
 
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