Frage zu Modul/Klausur Stoffeingrenzung

Klausurrelevant soll im SoSe also die 1. KE und dabei der Versuch sein... Besonders angemerkt wurde, dass aktuelle Gesetzestexte zu nutzen seien!
(Frage: Läuft ein Beck-Text von 2017 unter "aktuell"???)
 
Rechtsstand 01.02.2017 - in KE 1 geht es nur um Versuch, Rücktritt und Fahrlässigkeitsdelikt und überhaupt nicht um BT-Zeug... d.h. man kann sich überraschen lassen, was letztlich drankommt. Ich habe mir sicherheitshalber ein 2018er StGB bestellt - sicher ist sicher... ich möchte mir beim versuchten tateinheitlichen gestalkten illegalen Autorennen und eines realiter konkurrierenden Wohnungseinbruchdiebstahls und einer straflosen Majestätsbeleidigung nachher keine Vorwürfe machen...:whistling:
 
Aber ein Fall mit Majestätsbeleidigung *hust* Ziegen***gedicht *hust* wäre doch eine witzige Klausur :wein:
 
Gute Entscheidung mit dem StGB 2018. Sicher ist sicher. Nicht, dass laut Sachverhalt Majestät in eine Wohnung einzubrechen versucht, anschließend sich mit der Polizei ein illegales Autorennen liefert und dann von den Polizisten beleidigt wird bei der Festnahme. Da würdest Du nur mit der 2017er Ausgabe dumm dasitzen
 
Vote für Schnecke als Klausurerstellerin! :freu2:
 
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