Klausuraufgaben Stoffeingrenzung

Oh Mann, der passt ja tatsächlich wie die Faust aufs Auge - warum hab ich den übersehen? Naja, aber so beim ersten Drüberfliegen hat es gepasst, teilweise nicht ganz so ausführlich, weil der Zeit geschuldet, aber es passt mit meinem Aufbau.

Traurig eigentlich, dass die FU sich Fälle bei anderen Unis organisieren muss...
 
puh, knapp bestanden. Ich hatte schon fest damit gerechnet, dass ich wiederholen muss. Ich hoffe bei euch ist es besser gelaufen.
 
Hat jemand bei beiden Lehrstühlen (also Gräfin und Edenharter) mitgeschrieben und kann sagen wie sich die Klausuren unterscheiden?
 
Wie gut fandet ihr in der Vergangenheit die Stoffeingrenzung?
Wenn ich bis zur Eingrenzung den Stoff passiv lerne, also versuche den Stoff zu überblicken und die Zusammenhänge zu verstehen, Fälle und Gutachten in erster Linie lese und dann erst in die Fallbearbeitung tief einsteige mit der Eingrenzung - haltet ihr das für eine sinnvolle Herangehensweise wenn die oberste Prio erstmal nur bestehen hat?
 
Ich sag inzwischen Folgendes: Vergesst die Stoffeingrenzung! Sie schadet mehr als sie hilft.

Was hilft es einem, wenn man die Stoffeingrenzung Rechmäßigkeit eines Verwaltungsakts weiß, was man eh immer prüfen muss, aber niemals auf die Idee käme, irgendwas mit Straßenumbenennung, Gemeinderatssachen aus Kommunalrecht und Kirchenkack zu lernen?

Und die Eingrenzung Anfechtungsklage oder Verpflichtungsklage ist bei einer E-Klausur auch für den Arsch. Das Schema liegt ja neben mir.
 
Wie gut fandet ihr in der Vergangenheit die Stoffeingrenzung?
Wenn ich bis zur Eingrenzung den Stoff passiv lerne, also versuche den Stoff zu überblicken und die Zusammenhänge zu verstehen, Fälle und Gutachten in erster Linie lese und dann erst in die Fallbearbeitung tief einsteige mit der Eingrenzung - haltet ihr das für eine sinnvolle Herangehensweise wenn die oberste Prio erstmal nur bestehen hat?
Zumindest im Herbst 2019 war die Stoffeingrenzung sehr hilfreich, kannst Du hier ja noch nachlesen. Ich habe es so gemacht, wie von Dir beschrieben. Allgemein versucht das Fach zu verstehen und dann die letzten Tage den eingegrenzten Stoff vertieft gelernt und dabei auch Meinungsstreits zum Thema angeschaut.
Kann aber gut sein, dass das vom Lehrstuhl abhängig ist.
 
Wie gut fandet ihr in der Vergangenheit die Stoffeingrenzung?
Wenn ich bis zur Eingrenzung den Stoff passiv lerne, also versuche den Stoff zu überblicken und die Zusammenhänge zu verstehen, Fälle und Gutachten in erster Linie lese und dann erst in die Fallbearbeitung tief einsteige mit der Eingrenzung - haltet ihr das für eine sinnvolle Herangehensweise wenn die oberste Prio erstmal nur bestehen hat?

Aber habe ich nicht vor kurzem gelesen, dass es dieses Semester keine Stoffeingrenzung gibt? Weder bei Verwaltungsrecht AT noch BT.
 
Oh also in der Prüfungsinformation steht, dass es für AT eine Eingrenzung geben soll. Für BT hingegen steht in der Info tatsächlich, dass es keine Eingrenzung geben soll.

Zur Thematik Straßenbenennung usw. - ich bin erst relativ am Anfang der Prüfungsvorbereitung und daher vielleicht noch naiv, hätte aber gedacht, dass man über die aktive Lektüre von vielen Fällen ein Gefühl für die verschiedenen, verwaltungsrechtlich relevanten Themen aus dem echten Leben bekommt.
Das wäre jetzt meine Herangehensweise gewesen um mich auch möglichst auf exotische inhaltliche Fragestellungen vorzubereiten, so viele Fälle wie möglich zu lesen.

Eine Frage an diejenigen, die dieses Jahr mitgeschrieben haben: Was hättet ihr in der Vorbereitung anders gemacht, wenn ihr gewusst hättet, wie schwierig das Thema der Klausur ist? Wie hättet ihr im Nachhinein die Wahrscheinlichkeit erhöht, das Thema besser behandeln zu können? Die Antwort "sich konkret auf Straßenumbenennung vorbereiten" gilt nicht. ;-)
 
Nur noch im Sommer schreiben.

Leider verstehe ich Deinen Kommentar nicht.
Ich schreibe in diesem Sommer die Klausur, und jetzt wollte ich mal fragen, ob sich auch hier, wie bei Unternehmensrecht, zwei Lehrstühle den Kurs teilen? Wenn ja, welche zwei sind das denn? Ich hab schon bei Moodle nachgeschaut, aber da find ich keine Hinweise.

Grüße
Steffi
 
Leider verstehe ich Deinen Kommentar nicht.
Ich schreibe in diesem Sommer die Klausur, und jetzt wollte ich mal fragen, ob sich auch hier, wie bei Unternehmensrecht, zwei Lehrstühle den Kurs teilen? Wenn ja, welche zwei sind das denn? Ich hab schon bei Moodle nachgeschaut, aber da find ich keine Hinweise.

Grüße
Steffi

Ich habe die Prüfungsinformationen aus diesem und dem letzten Semester recherchiert - im Wintersemester wurde die Klausur von Prof. Edenharter gestellt, in diesem Semester ist Prof. von Schlieffen dran.
Ob das wechselt nach dem Schema SS/WS wie bei ZPO oder jährlich wie bei Unternehmensrecht habe ich noch nicht in Erfahrung gebracht.
Ich schau mal ob man die alten Prüfungen den Lehrstühlen zuordnen kann.
 
Die Einschränkung ist seit 2 Tagen online.


Kontrolle von Verwaltungsentscheidungen und Aufhebung von Verwaltungsakten
Ermessen, Unbestimmter Rechtsbegriff, Beurteilungsspielraum
Der Verwaltungsakt und die Anfechtungsklage

Ich denke da werde ich mich in der Vorbereitung auf Fälle mit Schwerpunkt im Bereich Ermessen, Unbestimmter Rechtsbegriff, Beurteilungsspielraum konzentrieren um da argumentativ vorbereitet zu sein.

Am Dienstag, den 01.09.2020, gibt es ab 20 Uhr ein Online-Mentoriat, für das man bis Sonntag Abend Fragen einreichen kann. Mehr Infos dazu im Moodle.
 
Am Dienstag, den 01.09.2020, gibt es ab 20 Uhr ein Online-Mentoriat, für das man bis Sonntag Abend Fragen einreichen kann. Mehr Infos dazu im Moodle.
Danke für den Hinweis - hätte ich vermutlich übersehen, weil ich den Kurs im letzten Semester schon belegt und auch Mentoriate online besucht hatte, muss aber leider noch mal ran und ich hoffe, ich kann teilnehmen (beruflich/zeitlich bedingt) - aber ich denke, es wird auch aufgezeichnet.
 
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