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Kurz gesagt: DocMorris-Rechtsprechung
Eine in den Niederlanden ansässige Online-Apotheke möchte auch Kunden in Deutschland beliefern, sie erhält aber eine Handelsuntersagungsverfügung. Es ging nur um den Vertrieb von Medikamenten in Deutschland, der an eine Apothekenfiliale vor Ort geknüpft ist. Es wurde im Sachverhalt nicht nach verschreibungspflichtigen oder nicht-verschreibungspflichtigen Medikamenten differenziert. Werbung spielte auch keine Rolle.
Danke, hatte gehofft, dass vielleicht die jetzige EA der Klausur entspricht Ist aber nicht der Fall, EA geht um Dienstleistungsfreiheit eines Hütchenspielers.
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