Klausuraufgaben StrafR - Stoffeingrenzung Klausur 17. März 2015

Studiengang
B.Sc. Wirtschaftsinformatik
2. Studiengang
Erste Juristische Prüfung
Die Stoffeingrenzung ist da:

Liebe Klausurteilnehmerinnen und -teilnehmer,

für die bevorstehende Klausur im Bachelormodul Strafrecht geben wir Ihnen noch ein paar Hinweise/Einschränkungen mit auf den Weg:

Gegenstand der Klausur wird eine gutachterliche Falllösung zur Kurseinheit 01 zum materiellen Strafrecht (Lehrtexte I und II, einschließlich Hinweise) sein.

Alle übrigen Lehrtexte (III-V) zum Strafverfahrensrecht, Ordnungswidrigkeitenrecht und Steuerstrafrecht werden darin nicht abgeprüft.



Für Ihre weitere Klausurvorbereitung wünschen wir Ihnen viel Erfolg! Bei Rückfragen können Sie sich gerne an uns wenden.


Mit freundlichen Grüßen

Katharina Kühne
Wissenschaftliche Mitarbeiterin
Lehrstuhl für Strafrecht und Strafrechtsgeschichte
 
Oh, das ist früh! :bugeye: :like:

kein Strafprozessrecht und kein OWiG :freu2:
 
Ein Novum wäre es, zumindest soweit mir bekannt, wenn nicht wie bislang 30 Prozent der Punkte für Fragen aus der Strafrechtstheorie reserviert wären und tatsächlich nur ein Gutachten zu schreiben sein wird.
 
Ja, aber wenn ausdrücklich drinsteht, dass Kurse 2-4 ausgeschlossen sind, können sie schlecht Strafrechtstheorie abfragen.
Mir fällt da jedenfalls spontan nichts ein, was Strafrechtstheorie aber nicht Strafverfahrensrecht wäre.
 
Bislang handelte es sich beim Stoff, der abgefragt worden war, auch nicht um die Inhalte der übrigen Skripte des Moduls, sondern explizit um die Inhalte aus dem Strafrechtsteil des Propädeutikums.
 
Na gut, dann kämen noch die Straftheorien um Kant, Hegel, Feuerbach in Betracht. Aber da Juristen bei der Wortwahl recht genau sein sollen, gehe ich davon aus, dass mit "Gegenstand der Klausur wird ein Gutachten sein" auch genau das gemeint ist und nicht etwa "ein Gegenstand der Klausur" oder "Schwerpunkt der Klausur" oder sowas.
Das ist eine konkrete Eingrenzung auf die KE 01 mit Hinweisen. Klarer geht's eigentlich nicht. :)

... Und genug ist das allemal...
 
Naja, ist doch alles drin. Tötungsdelikte und Eigentumsdelikte! Nicht wirklich eine Einschränkung? Oder hab ich da was übersehen? Was meint Ihr, was dran kommt? Tötungsdelikte waren ja im September dran. Jetzt eher Eigentumsdelikte? Was meint Ihr? Hmm?
 
denke auch sowas gemischtes. Zum Lernen ists immer noch genug Stoff, das sehe ich auch so. Aber nichts desto trotz bin ich schon froh, dass da nicht noch was aus dem Steuerstrafrecht dran kommt. Da bin ich irgendwie eingeschlafen bei... wobei Insolvenzstrafrecht wäre jetzt auch nicht so mein Lieblingsthema.
 
Also Sigrid 2 von 5 Lehrtexten finde ich schon eine schöne Eingrenzung. Ich bin nicht so die Mut-zur-Lücke-Lernerin und da lässt mich die Gewissheit dann doch ruhiger schlafen vor der Klausur.

Da die Lehrtexten I und II immer noch den Stoff von zwei bis drei Semestern Strafrecht an einer Präsenzuni beinhalten, ist natürlich "Eingrenzung" ziemlich relativ ...
 
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Da die Lehrtexten I und II immer noch den Stoff von zwei bis drei Semestern Strafrecht an einer Präsenzuni beinhalten, ist natürlich "Eingrenzung" ziemlich relativ ...
Deswegen war ich letzten September mehr als froh, dass es bei uns damals auf die Tötungsdelikte eingegrenzt wurde. Da habt ihr es schlechter. Deswegen auch meine Vermutung, es könnte was gemischtes drankommen.
 
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