Sonstiges Studienplan

Studiengang
B.Sc. Wirtschaftsinformatik
2. Studiengang
Erste Juristische Prüfung
Hallo,

ich bin jetzt im zweiten Semester ReWi Vollzeit und habe sechs Fächer angerechnet bekommen. Für das nächste (dritte) Semester plane ich: BGB III (EA/Klausur), Strafrecht (EA/Klausur) und Verwaltungsrecht (EA/Klausur) zu belegen. Ist das so sinnvoll oder lieber eine andere Belegung?

Die drei Fächer die ich dieses Semester belegt habe, muss ich die vorsichtshalber als "Wiederholer" belegen, für den Fall, dass ich die Klausuren nicht bestehe?
 

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Ich würde immer alle einmal belegten Module so lange wiederholungsbelegen, wie es geht, dann damit bleibt man informiert auch über aktuelle Entwicklungen.

BGB III. StrafR und VerwR sind alles sehr verschiedene Module, abhängig von Deinen anerkannten Fächern würde ich überlegen, ob es Synergieeffekte gibt, die man vielleicht nutzen kann.

So habe ich, nur so als Beispiel, seinerzeit ArbVertrR zusammen mit kollArbR belegt und gute Erfahrungen gemacht.
 
Danke Belgarath,

hab mir das gerade mal angesehen. Sind insgesamt 8 EAs, wovon 5 bestanden sein müssen. Da muss ich mir über den Winter keine Sorgen vor Langeweile machen.

Kann man die Wahlmodule machen wann man will, oder gibt es da Voraussetzungen? Das wäre sonst noch eine Überlegung wert.
 
Ahh, Danke.

Dann werd ich mir die Wahlmodule auch einmal anschauen.
 
Ich verfahre auch, wie Belgi es oben beschreibt, und verbinde meine Module möglichst thematisch miteinander. In dieser Hinsicht finde ich auch Verfassungs- und Verwaltungsrecht zusammenpassend. Es ist aber Geschmackssache.

Kann man die Wahlmodule machen wann man will, oder gibt es da Voraussetzungen? Das wäre sonst noch eine Überlegung wert.

Ich habe persönlich aus verschiedenen Gründen ein WiWi Wahlmodul vorgezogen, wollte auch zeitnah ein 2. hinzufügen.
Ich habe aber letzte Woche mit der FU u.a. zu diesem Thema telefoniert: Man kann zwar die Wahlmodule belegen, wie man will; es wird jedoch empfohlen, sie - bzw. mindestens ein Modul - erst nach Abschluss der Pflichtmodule abzulegen, wenn man weiss, bei welchen Lehrstuhl man die Bachelorarbeit schreiben möchte. Dann empfiehlt es sich, das von diesem Lehrstuhl angebotene Wahlmodul zu belegen.

Es könnte außerdem vorstellbar, dass im Hinblick auf das Staatsexam auch Änderung im Wahlpflichtbereich kommen.
 
Ich verfahre auch, wie der liebe Belgarath es oben beschreibt, und verbinde meine Module möglichst thematisch miteinander. In dieser Hinsicht finde ich auch Verfassungs- und Verwaltungsrecht zusammenpassend. Es ist aber Geschmackssache.



Ich habe persönlich aus verschiedenen Gründen ein WiWi Wahlmodul vorgezogen, wollte auch zeitnah ein 2. hinzufügen.
Ich habe aber letzte Woche mit der FU u.a. zu diesem Thema telefoniert: Man kann zwar die Wahlmodule belegen, wie man will; es wird jedoch empfohlen, sie - bzw. mindestens ein Modul - erst nach Abschluss der Pflichtmodule abzulegen, wenn man weiss, bei welchen Lehrstuhl man die Bachelorarbeit schreiben möchte. Dann empfiehlt es sich, das von diesem Lehrstuhl angebotene Wahlmodul zu belegen.

...

Auch hier kann es sich durchaus lohnen, klausur- bzw. notentaktisch vorzugehen.

Manche Lehrstühle fordern nicht das Absolvieren ihrer Vertiefungsmodule für die BA, andere nur das Belegen, spontan wüsste ich jetzt nur die Strafrechtler, bei denen man das Vertiefungsmodul auch bestanden haben muß.

Trotzdem kann es sich lohnen, andere Wahlmodule vorher zu absolvieren, denn z.B. die Strafrechtler sind gefürchtet für ihren Punktegeiz und die grauenhaft schlechten Noten. Da kann es mitunter tunlich sein, zunächst ein Wahlmodul mit traditionell guten Noten "mitzunehmen" und das ggf. erforderliche Pflichtvertiefungsmodul erst dann zu absolvieren, wenn dessen ggf. schlechte Note keine Auswirkung auf den Schnitt mehr hat.

Das muß aber jeder für sich selbst überlegen, auch hat nicht jeder die Zeit, so lange herumzustudieren, bis es passt.

Und neuerdings muß man auch, was ich "damals" nicht brauchte, Änderungen fürchten...
 
Hallo,

ich habe in Moodle gelesen, dass man die Deckblätter der EAs und HAs gut aufbewahren muss, da diese am Ende des Studiums als Nachweise vorgelegt werden müssen. War mir neu. Machen die im Prüfungsamt denn keine Aufzeichnungen?
 
Hallo,

ich habe in Moodle gelesen, dass man die Deckblätter der EAs und HAs gut aufbewahren muss, da diese am Ende des Studiums als Nachweise vorgelegt werden müssen. War mir neu. Machen die im Prüfungsamt denn keine Aufzeichnungen?
Das ist schon lange so. Steht auch in der Studien- und Prüfungsinfo Nr. 1 jedesmal drin, in der aktuellen (SS 2014) auf Seite 37. Die Fernuni hat die Ergebnisse auch in ihrem Computer, d.h. wenn man die Deckblätter nicht mehr hat geht das auch, aber willst Du dich wirklich darauf verlassen, dass im Prüfungsamt korrekte Aufzeichnungen vorliegen? Das wäre mir viel zu gefährlich. Vor allem, da die Kontrolle ob die Klausurzulassung bestand erst zum Ende des Studiums bei der Beantragung des Bachelorzeugnisses/ Masterzeugnisses vorgenommen wird. Vor den Klausuren prüft die Fernuni nicht ab die Teilnehmer die Klausurzulassung haben.
 
Sie tragen bestimmt die Noten in ein System - oder eine Exceltabelle - ein. Wenn eine eigenständige Tabelle an den jeweiligen Lehrstühlen geführt wird, dann sollte man ja lieber die Arbeiten schön aufbewahren.:whistling: Das Original erhält man ja benotet zurück und das Einscannen wäre m.E. zu umständlich für die Verwaltung.

Ansonsten steht bei den FAQ über die Einsendearbeiten der ReWi-Fakultät:http://www.fernuni-hagen.de/rewi/faq/einsendearbeiten.shtml
"Über erfolgreich absolvierte Einsendearbeiten wird keine gesonderte Leistungsaufstellung ausgefertigt. Als Beleg über die erfolgreiche Absolvierung müssen Sie deswegen die Deckblätter bzw. Computerbriefe/Bildschirmausdrucke der bestandenen Einsendearbeiten aufbewahren. Es ist wichtig, dass Sie diese so lange aufbewahren, bis die Zeugnisse ausgefertigt sind. Aus besonderem Anlass (z. B. Hochschulwechsel) kann eine zusammenfassende Bescheinigung über die bestandenen Einsendearbeiten erstellt werden."
 
Hi,
klinke mich mal ein zum immer wieder beliebten Thema "Deckblätter der bestandenen Einsendeaufgaben aufheben":
Als ich letztens mein LLB-Zeugnis beantragte (Formblatt der FU, online erhältlich), wurde ich darin aufgefordert, diese Nachweise in Kopie einzusenden. Das sind bei ca. 20 Modulen à 2 Aufgaben schon mal 40 Kopien. Davon einige Screenshots (!) der LOTSE-Aufgaben; dazu das Deckblatt der BA-Arbeit sowie das Seminar dazu und die zwei Präsenzphasenzeugnisse. Sind wir bei 45 (fünfundvierzig) Kopien. Und - klaro - die 20 Modulklausurscheine auch noch: 65 Blatt Kopien (kein Witz); Porto ungefähr 9,80 Euro (Einschreiben allerdings unnötig).
Diese bekommt man - Amtsschimmel! - übrigens mit dem Zeugnis wieder zurück!! Der Wahnsinn.
"Natürlich" hatte ich nicht alle Nachweise parat nach ca. acht Jahren Studium, zwei Umzügen, zwei Kindern (Malunterlage, Konfetti)... dafür konnte ich für einige Module, die ich mehrfach belegt hatte, z.B. sechs EAs vorlegen ...
Nach sieben Wochen kam dann das Zeugnis, nachgefragt wegen der fehlenden Nachweise wurde nicht, die lagen ja elektronisch in Hagen vor.
Juristisch möchte ich mal in den Raum stellen, ob eine Verweigerung der Ausstellung des Zeugnisses wegen fehlender EAs verwaltungsrechtlich Bestand hätte - von Präzedenzfällen wurde noch nicht berichtet. Scheint mir auch zweifelhaft, ob die Uni damit durchkäme.
Naja, kann mir jetzt egal sein - die nur ca. 20 Nachweise im Master LLM sammle ich mit Links.
Gruß
 
Tja, ein Grund mehr für mich Ordnung zu schaffen.:whistling: Ich habe heute erstmal meine Lotsenergebnisse ausgedruckt. Ab sofort werden alle EA-/HA-/Lotsen-Ergebnisse und Notenbescheinigungen gleich in Kopie in eine gesonderte Mappe abgelegt. Bisher hatte ich alles pro Modul einsortiert und mir keine große Gedanken, denn ich bin davon ausgegangen, dass es die Pflicht der Universität die Ergebnisse korrekt einzupflegen und zu archivieren. Ich arbeite seit 8 Jahren an Universitäten. Zu meinen Aufgaben gehören u.a. Prüfungsangelegenheiten und ich habe eine Archivierungspflicht, nicht die Studierenden. Sie könnten sonst u.U. ihre Zeugnisse nach Lust und Laune selbst gestalten.:chewingnails: Wenn ich eine Note/Teilnote/Prüfungszulassung eines/r Studierenden im Falle einer Beanstandung nicht ordnungsgemäß nachweisen könnte, dann gälte in dubio pro reo für den/die Studierende/n. Da würde ich keine Klage riskieren. Das wäre mir der Streit nicht wert., eine Lücke im Nachweis, aber ein Albtraum! :speechless:

Die FUH hat aber aufgrund eines § 2 Abs. 4 HG NRW i.V.m. § 3 ArchivG NW seine eigene Aufbewahrungsordnung:
https://www.fernuni-hagen.de/imperia/md/content/arbeiten/hochschulrecht/aufbewahrungsordnung.pdf

Für Prüfungsunterlagen (Klausuren, Prüfungsprotokolle, Bachelor-,Master-, Magister- und Diplomarbeiten, Abschlussarbeiten, Gut-
achten u.ä.) gilt in der Tat eine Aufbewahrungsfrist von einem Jahr ab Ablauf der Widerspruchsfrist. Das entbindet m.E. natürlich nicht von der elektronischen Notenpflege. Sollte es aber etwas mit dem Zeugnis schief gehen, sollte man zumindest die Notenbescheinigungen lieber schön aufbewahren. Das gilt offenbar nicht nur für uns ReWi, sondern für alle Studiengänge.

Wenn ich die einzelnen Noten und Klausurzulassungen der tausenden Studierenden, die ich schon betreut habe, aber einzel erst bei der Zeugniserstellung überprüft hätte und noch dazu jedesmal 65 Kopien in einem A4 -Umschlag zurücksenden müsste, dann hielte ich es zu einem für einen Verstoß gegen das Wirtschaftlichkeitsprinzip, zum anderen könnte ich meine vielen anderen Aufgaben nicht mehr bewältigen. Das ist schon wahnsinn ja. :chicken:
 
Hallo,

vielen Dank für Eure Antworten.

Und schon stellt sich die nächste Frage:
ich habe vor in diesem Semster drei Klausuren zu schreiben: BGB II, ArbVR und StVerfR. Eigentlich hatte ich vor, diese Prüfungen an drei aufeinander folgenden Tagen in Hagen zu schreiben. Bei der Anmeldung wird mir aber Hagen gar nicht angeboten!?!? Ich habe deswegen Düsseldorf ausgewählt. Mich würde aber doch interessieren, warum Hagen nicht dabei ist, im Terminheft ist es drin.
 
Danke Belgarath,

irgendwie bin ich davon ausgegangen, dass dort die Mutter der Klausurorte sitzt. Wollte mich bei der Gelegenheit mal mit dem Stammsitz vertraut machen. Dann eben nicht, jetzt muss ich dann halt nach Düsseldorf, hoffentlich geht das gut. :whistling:
 
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