Das gilt für jedes Fach: Für die Klausurzulassung müssen 50% der EAs bestanden sein; wenn es in einem Modul nur eine einzige gibt, muss eben diese eine bestanden sein. Das Durchfallen führt nicht zu Sanktionen wie bei Klausuren, die nur je dreimal geschrieben werden dürfen. Bestandene EAs sind auch nach evtl. Totalüberarbeitung eines Moduls, verbunden mit erheblichen stofflichen Veränderungen, unbegrenzt gültig. Allerdings müssen natürlich in einem Semester 50% der EAs bestanden sein. Genauso wie eine Klausur ist auch eine EA mit Erreichen von 50% der Punktzahl bestanden. Die EAs werden selbstverständlich vom jeweiligen Lehrstuhl gestellt. Nicht selten handelt es sich um vergangene Klausuraufgaben. Wer da jeweils genau dahintersteckt, ist schwer zu sagen. Allgemein ist es doch an Hochschulen üblich, dass die wis. MA vom Prof. den Auftrag erhalten, eine Klausur zu konzipieren, die er anschließend absegnet. Nun heißt es z.B., dass Prof. Hering unberechenbar sei, da er sich immer was Neues einfallen lasse. Woher soll man nun aber wissen, dass nicht vielmehr sein MA Toll die treibende Kraft ist, und Hering ihn einfach gewähren lässt? Keine Ahnung!