FAQ Studium und Steuer

Also bisher hat es unserem Finanzamt ausgereicht, dass ich eine Excel-Liste mit den Gesamtposten erstellt habe (also: Studiengebühren, Fahrtkosten, Büromaterial, Lehrbücher, Gebühren - Post, Telefon, etc.). Die Quittungen verwahre ich natürlich, für den Fall der Fälle, dass sie dennoch was sehen möchten, aber in den letzten Jahren hat die Übersicht ausgereicht. Bei der ersten Steuererklärung habe ich noch alle Quittungen eingereicht.
 
Also: Wenn ich studiere, dann brauche ich doch auch was, womit ich die Studienunterlagen transportieren kann.
Ich würde daher auch die Kosten für meinen (hoffentlich bald) neuen Rucksack versuchen, abzusetzen. Oder?
 
Also: Wenn ich studiere, dann brauche ich doch auch was, womit ich die Studienunterlagen transportieren kann.
Ich würde daher auch die Kosten für meinen (hoffentlich bald) neuen Rucksack versuchen, abzusetzen. Oder?
Jop. Sollte so sein. Laptoptaschen gehen bspw. auch.
Am schönsten wäre natürlich ein Beleg, auf dem "Arbeitstasche" o.ä. steht. Aber auch als "Rucksack" sollte es am Ende mit deiner Begründung durchgehen. ;-)
 
Da bin ich mir nicht so sicher, denn bei Arbeitskleidung geht es ja auch nur, wenn es Spezialkleidung ist. Aber probieren kann man es natürlich.
 
Ein Versuch ist es jedenfalls wert. Wenn du eine Excel Liste als Anlage machst, würde ich es nicht als Rucksack bezeichnen, sondern als Arbeitsmaterial oder ähnliches. Irgendeinen Oberbegriff jedenfalls. Die Quittung würde ich nur einreichen, wenn diese angefordert wird.
 
Ich habe bisher die Kosten für´s Studium nicht angegeben weil ich immer nur gelesen habe dass das nur für die Erstausbildung gilt. Die hab ich aber schon. War aber auch nicht schädlich weil mein Einkommen eh zu gering war, als dass ich hätte Steuern zahlen müssen. Dieses Jahr hab ich endlich die Nummer mit der Werbungskosten für die Zweitausbildung /Studium gefunden. Und dieses Jahr lohnt sich diese Angabe in der Steuererklärung auch. Nun aber mein Problem: Mein Einkommen kommt vollständig aus selbständiger ("nebenberuflicher") Tätigkeit und nicht einkommenssteuerpflichtigem Stipendium. Die Werbungskosten werden aber in der Anlage für "Einkommen aus nicht selbstständiger Tätigkeit" angegeben. Macht das was? Oder nicht? Oder muss ich dann diese Verlustvortragssache machen? Und wie geht das? Habe von Verlustvortrag bisher nur was in der Umsatzsteuererklärung gelesen - aber da wird's ja wohl nicht rein gehören.
 
Hallo zusammen,

dank des Themas konnte ich nun schon sehr viele Infos bzgl. der Angaben des Studiums in der Steuererklärung sammeln. Vielen Dank!

Mein momentanes Studium ist mein Zweitstudium, d.h. ich kann dies voll in den Werbungskosten angeben

Einen offenen Punkt habe ich allerdings noch:

Mein AG unterstützt mich bei diesem Studium. Kann ich die Kosten trotzdem in der Steuererklärung angeben?

Ich habe im Internet noch gelesen, dass man dann vom AG noch eine Bestätigung benötigt und diese dann mit einreichen soll. Könnt ihr dies bestätigen?

Vielen Dank!
 
Wenn du die Kosten von deinem AG bekommst, z. B. bezahlt er deine Studiengebühren, darfst du diese nicht absetzen. Du kannst nur Dinge absetzen, die du nicht vom AG bekommst. Das ist in etwa vergleichbar mit Dienstreisen, wenn du dir das Geld vom AG zurückholst, kannst es nicht bei der Steuererklärung ansetzen.

Wieso brauchst du vom AG eine Bestätigung? Für was denn?
 
Ok, vielen Dank für die Info!

Das mit der Bestätigung hat sich dann erledigt;) (Habe dies nur im Internet noch gefunden!)
 
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