Sonstiges Suche Alt-Klausuren und Unterlagen

Ort
Bayreuth
Studiengang
Bachelor of Laws
Hallo liebe Kommilitonen,

ich wende mich heute als neuer User hier mit einer ungewöhnlichen Bitte:

Vor einigen Semestern habe ich Arbeitsvertragsrecht schon einmal mitgeschreiben und auch meine EA bestanden. Ich habe es aber verpennt die Klausr zu schreiben (weiß auch nicht weshalb..).
Diese wollte ich nun mitschreiben. Meine Frage daher könnt ihr mir das Klausuren und Skriptenmaterial downloaden und mailen?
Ich weiss ich verlange da viel. mir fällt aber keine andere Möglichkeit ein (ja, ich weiss, man kann es über moodle downloaden) da ich diesen Kurs in diesem Semester aber nicht belegt habe, kann ich also hier leider nicht downloaden.

Ich wäre euch wirklich hier wirklich extremst dankbar.

Herzliche Grüße
Andreas
 
Auch wenn Du die Kurse nicht als Wiederholer belegt hast, hast Du in Moodle immernoch Zugriff darauf (außer wenn es mehr als sieben Semester her ist). Die Belegung als Wiederholer hat nur Auswirkungen darauf, ob Du die EAs zugeschickt bekommst.
 
Hallo Benji, vielen Dank für deine Antwort. Es sind bei mir mehr als 7 Semester. Für die angefragte Unterstützung wäre ich dankbar.
Freundliche Grüße
 
Hallo,

in Moodle fehlen die Klausuren (SV + ML) vom SoSe 12 und SoSe 13, sowie alle Klausuren vor dem SoSe 11. Hat jemand noch wleche und würde diese zur Verfügung stellen?
 
würde mich auch interessieren, wo die zu finden sind bzw. ob ggf. jemand ein pdf-File hat....
 
Hallo liebe Kommilitonen,

ich bin da schon etwas irritiert. Dieser "post" wurde 217 mal aufgerufen und nur Aehzebaer konnte/wollte etwas dazu beitragen.
Wollen die anderen ihre Informationen nicht teilen?
Es lebe das EGO...

@nikon: wenn Du mir deine mail schickst, sende ich Dir gerne das Material von Aehzebaer

LG
 
hallo warawara1,
ich denke der post ist so oft aufgerufen worden, weil die meisten annahmen, hier würde jemand gesammelt altklausuren und unterlagen zur verfügung stellen und nicht anfragen. :) da war wohl die überschrift etwas missverständlich. ich selbst bin auch "reingefallen". viel erfolg euch allen!! habe leider auch nur das aktuelle moodle material zur verfügung. mich würde interessieren, warum du dich nicht als wiederholer für den kurs eingeschrieben hast. ist es denn dann überhaupt möglich, sich für die klausur anzumelden?
 
Hallo Julia,

das ist nett, dass Du dich meldest. Eine Neuanmeldung zum Kurs kostet abermals Geld - ein Wiederholer bin ich nach 7 Semestern Differenz eben nicht mehr. Bedeutet ich zahle das volle Modul für den Zugang zu moodle. (war mir damals nicht bekannt) Denn ich habe die EA ja bestanden.

Die erneute Kursanmeldung ist weder verpflichtend noch notwendig für die Klausur, wenn man die EA bereits bestanden hat.

Meine einzige Bitte war mir die in moodle stehenden Altklausuren und Unterlagen herunter zu laden und zu mailen, also eine Sache von 2 Minuten für jemanden der sich beim Kurs angemeldet hat und das waren sicher einige der 217.

Eine freundliche Bitte von Kollege zu Kollege....

Wie man zudem erkennen kann hat nikon das gleiche Problem.

Interessant ist es, dass Du den Aufruf des "post" als Reinfall betrachtest, du also gerne Hilfe annimmst und suchst aber den Aufruf dem Du hättest nachkommen können um anderen zu helfen keine Beachtung geschenkt hast.

Beachte: Im Forum hilft man und kann Hilfe suchen. Bilateral in allen Fällen

Gruß
 
Interessant ist es, dass Du den Aufruf des "post" als Reinfall betrachtest, du also gerne Hilfe annimmst und suchst aber den Aufruf dem Du hättest nachkommen können um anderen zu helfen keine Beachtung geschenkt hast.

Beachte: Im Forum hilft man und kann Hilfe suchen. Bilateral in allen Fällen

Gruß


Hallo Andreas,

ich sehe da schon einen erheblichen Unterschied - es gibt eine ganze Menge Material, Übungsfälle, Klausuren und dergleichen, welches frei im Internet kursiert und das der eine oder andere Kommilitone als hilfreich entdeckt und verlinkt haben könnte.

Sicherlich ging Julia von einem oder mehreren solchen Beiträgen aus, was die Klickzahl sehr wohl erklären könnte.

Das umgekehrte Ansinnen hingegen stellt einen klaren Verstoß gegen das Urheberrecht dar, weshalb sich sowohl derjenige, der die Unterlagen zur Verfügung stellt, wie auch die Forenbetreiber im rechtlich kritischen Raum bewegen - verständlich, daß viele gegenüber völlig Unbekannten nicht bereit sind, sich so weit aus dem Fenster zu lehnen.

Ja, das Leben ist immer ein Geben und ein Nehmen - aber jemandem die fehlende Bereitschaft zum Rechtsverstoß vorzuwerfen, gehört für mich nicht zur feinen englischen Art ...
 
Hallo lieber Belgarath,

ich verstehe deinen Einwand überhaupt nicht. Die Überschrift war eindeutig:
Suche Altklausuren und Unterlagen. Der weitere Inhalt erklärt dann mein Ansinnen und meine Position.

Den zweiten Teil verstehe ich überhaupt nicht. Ich bin Student (also privat) und poste in einem privaten also nicht gewerblichen Forum. Wie soll denn da der Versand von Unterlagen gegen das Urheberrecht verstoßen.

§ 53 UrhG stellt doch eindeutig die Nutzung für diese Zwecke dar.

Wo ist denn der Rechtsverstoß?
 
Ich sehe unter keinen denkbaren Aspekten eine Rechtfertigung aus dem § 53 UrhG für den Versand von ansonsten gebührenpflichtig beziehbarem geistigen Eigentum, heruntergeladen aus einer Datenbank, durch Studenten mit Zugriff auf Moodle, also diese Datenbank an Dritte, die dort keinen Zugriff haben, lasse ich aber gerne durch konkrete Bezeichnung der Quelle eines besseren belehren.

Aus welcher der Bestimmungen des § 53 würdest Du denn eine Rechtfertigung für diesen Versand an einen unbekannten Dritten herleiten wollen?
 
ach so, nochwas ...

Hallo lieber Belgarath,

ich verstehe deinen Einwand überhaupt nicht. Die Überschrift war eindeutig:
Suche Altklausuren und Unterlagen.

Mal abgesehen davon, daß das Wort "Suche" erst nachträglich vom Admin beigefügt wurde, um weitere Mißverständnisse zu vermeiden, war auch für mich aus dem Titel "Altklausuren und Unterlagen" alleine keinesfalls, geschweige denn etwa "eindeutig", zu entnehmen, daß Du Moodle-Inhalte gesendet haben wolltest.

Hier werden zuhauf Links zu allen möglichen Altklausuren und deren Musterlösungen sowie weitere Unterlagen gepostet, weitaus häufiger als Bitten um Versand von Moodle-Unterlagen, so daß dieses eher die naheliegende Auslegung des Threadtitels gewesen ist. Zumindest war sie aber keinesfalls so abwegig, wie Du es eben dargestellt hast.

Der weitere Inhalt erklärt dann mein Ansinnen und meine Position.

Das erfuhr man aber eben erst, wenn man den Thread schon angeklickt und damit die Klickzahl vergrößert hatte.

QED.
 
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Naja deine Argumentation funktioniert auch nur mit dem Zusatz "an einen unbekannten Dritten" ansonsten ist der 53 wohl einschlägig. Da können wir jetzt dann ewig diskutieren. Zumal das Material bei moodle ja nicht gebührenpflichtg sondern frei zugänglich ist und das sogar 7 Semester lang.
Was aber auch egal ist da 53 nicht darauf abstellt sondern generell die Privatkopie gestattet. Wa sonst regelt denn 53 deiner Meinung nach?
 
Gut, streichen wir für einen Augenblick das "an einen unbekannten Dritten", obwohl der sehr wohl wichtig ist, und das "gebührenpflichtig" und unterstellten, Du wärest ein Bekannter des Versenders.

Dann bleibt die Frage dennoch: Wie kommst Du darauf, aus dem § 53 dazu eine Berechtigung herleiten zu wollen?

Und, wenn Du schon danach fragst, der § 53 erlaubt nicht die Privatkopie generell, sondern er regelt, wann die Privatkopie zulässig ist - und die von Dir erwünschte Verwendung ist davon nicht erfasst!
 
Wir sind bei Juristen, nicht auf dem Basar, wo man Fragen mit Gegenfragen beantwortet - Du behauptetest, der § 53 regelte Deine gewünschte Kopie, und ich fragte Dich, da ich das im § 53 nicht erkennen kann, welche der Regelungen des § 53 das denn bitte hergeben soll? Und es geht auch gar nicht um Deine Verwendung, sondern um die Verwendung desjenigen, der diese Kopie herstellt und Dir gibt.

Also bitte, Butter bei die Fische - welcher Absatz soll das denn bitte sein?
 
sorry das ist ja nun hahnebüchen. du wirst sicher nicht infrage stellen, dass 53 die kopie gestattet. ist deine annahme nun wirklich, dass ich die kopie machen kann aber sie nicht privat weiter geben darf? falls ja, nimm einfach an ich erhalte das original vom versender und mache mir selbst die kopie.
 
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