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Aufhebungsvertrag kann man super prüfen - erst das Widerrufsrecht §§ 355, 312g, 312b BGB (was der AN wg. "nicht außerhalb von der Geschäftsräume geschlossen" nicht hat) und dann Anfechtung wg. widerrechtlicher Drohung §§ 123 I, 142 I BGB. Bei der Widerrechtlichkeit ist dann inzident die Kündigung und die soziale Rechtfertigung zu prüfen. Widerrechtlichkeit liegt dann vor, wenn der verständige AG die Kündigung nicht ausgesprochen hätte, weil sie vor dem ArbG keinen Bestand hätte. Dann wäre die Anfechtung erfolgreich.
 
Die AGB-Kontrolle zu § 6 des Arbeitsvertrages war einfach mal stumpf in der Musterlösung der ersten EA aus diesem Semester entnommen (nur mit 3 Monaten, statt einem Monat).
 
Und ich hab das voll verkackt mit dieser blöden Frist - hab das nicht mehr auf die Reihe gekriegt. Hab die Klausel dann wegen Gefährdung des Vertragszwecks rausgeschmissen. Auf AGB war ich überhaupt nicht eingestellt. Wozu hab ich dieses ganze doofe Arbeitsrechtszeug gelernt, wenn dann 85 Punkte für ne BGB-Klausur vergeben werden???? Ich könnt so ko.....:motz: Ich hoffe auf wenigstens 50 Punkte, damit ich den Krampf nicht nochmal machen muss....
 
Zum Glück hatte ich mir die EA heute morgen nochmal angeschaut, wenn auch nur überflogen, aber es kam mir bekannt vor.
Aber Aufgabe 2 war ja mal seltsam. Ich hab null Ahnung, was die da hören wollten.
 
Bei Aufgabe 2 gings darum, dass im Arbeitsrecht Vertragsstrafen wegen Nichtantritt einer Arbeitsstelle erlaubt sind aufgrund arbeitsrechtlicher BEsonderheiten § 310 Abs. 4 S. 2 BGB - weil die eigentlich unwirksam sind wegen § 309 Nr. 6 BGB. Der Arbeitgeber kann die Arbeitsleistung w/ § 888 Abs. 3 ZPO nicht einklagen, und damit er keinen Verlust erleidet, darf er eine Vertragsstrafe in den Arbeitsvertrag aufnehmen, für den Fall, dass der Arbeitnehmer z.B. die Stelle nicht antritt. Weil Arbeitsverträge ja meistens zeitlich deutlich vor Arbeitsantritt geschlossen werden und der AG dann seine Bemühungen um weitere Arbeitskräfte einstellt. Tritt der AN dann nicht an, muss er neu suchen - und da sichert ihn die Vertragsstrafe ab. Ich hoffe wenigstens auf diese 15 Punkte....
 
Ok, danke für die Erläuterung. Ich habe 0 Punkte.
 
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