Sonstiges Teilnehmer SS 2021

Wir haben auch geschlossene WA Gruppen bei Wiwi Modulen, in denen Aufgaben verteilt werden, einer die erarbeitet Lösungen sammelt und hochlädt, und nur wer seinen Teil abliefert, erhält den Zugang zur Dropbox in welcher alles gesammelt wird.

Wirklich? War mir gar nicht bekannt, obwohl ich mich ja "jahrelang" hier herumtreibe. Aber das würde das ständige Versagen von Leuten wie JessSly ganz gut erklären.
 
Weil die HA keine Gruppenarbeit sein soll, sondern man die alleine erarbeiten soll. Da die Uni hier mitliest, wäre es öffentlich suboptimal.
Darüber hinaus kann auch ich als Nicht-Jura-Student es verstehen, wenn man keine Lust darauf hat, dass zwei-drei die ganze Arbeit machen und der Rest freudig abschreibt. Wir haben auch geschlossene WA Gruppen bei Wiwi Modulen, in denen Aufgaben verteilt werden, einer die erarbeitet Lösungen sammelt und hochlädt, und nur wer seinen Teil abliefert, erhält den Zugang zur Dropbox in welcher alles gesammelt wird. Das Konzept ist doch nicht neu.
Hi Molly, schreibst du dieses Jahr auch Antidiskriminierungsrecht? Also soll ich dich hinzufügen?

Ich finde du beschreibst einen anderen Fall. Bei deinen Ausführungen geht es um Maßnahmen zur Erhaltung von Teamwork. Hier hat ein Admin, der sich selber nicht sinnvoll an der Diskussion beteiligt hat, andere schon aktive (!) Mitglieder aus der Gruppe rausgeworfen mit der Begründung, dass sie sich nicht beteiligt haben. Das hat rein gar nichts mit Teamwork zu tun.
 
Hi Molly, schreibst du dieses Jahr auch Antidiskriminierungsrecht? Also soll ich dich hinzufügen?

Ich finde du beschreibst einen anderen Fall. Bei deinen Ausführungen geht es um Maßnahmen zur Erhaltung von Teamwork. Hier hat ein Admin, der sich selber nicht sinnvoll an der Diskussion beteiligt hat, andere schon aktive (!) Mitglieder aus der Gruppe rausgeworfen mit der Begründung, dass sie sich nicht beteiligt haben. Das hat rein gar nichts mit Teamwork zu tun.
Die Frage war, warum man überhaupt geschlossene Gruppen im allgemeinen macht und es nicht öffentlich diskutiert. Nicht fallspezifisch. Du beschreibst plötzlich einen Einzelfall.
 
Die Frage war, warum man überhaupt geschlossene Gruppen im allgemeinen macht und es nicht öffentlich diskutiert. Nicht fallspezifisch. Du beschreibst plötzlich einen Einzelfall
Deine eigene Antwort darauf war, dass diese Gruppen geschlossen sind, damit die Uni nicht mitliest.
Und natürlich beschreibe ich hier den Fall aus 55217 Antidisikriminierungsrecht im Forum 55217 Antidiskriminierungsrecht.
 
Deine eigene Antwort darauf war, dass diese Gruppen geschlossen sind, damit die Uni nicht mitliest.
Und natürlich beschreibe ich hier den Fall aus 55217 Antidisikriminierungsrecht im Forum 55217 Antidiskriminierungsrecht.
Korrekt, ich wollte verhindern, dass jemand Ärger bekommt, der unwissentlich anfängt öffentlich zu diskutieren und seine Quellen zu nennen.
Darüber hinaus habe ich erläutert, dass es im allgemeinen fakultätsübergreifend normal ist, geschlossene Lerngruppen zu bilden, wo jeder seinen Teil beitragen muß. Es gibt in der Tat mehrere Gründe für geschlossene Gruppen.

Ich habe eine allgemeine Frage allgemein beantwortet. Nein, es bestand kein Grund, die Problematik des Einzelfalls rein zu holen.
Ich kann nicht beurteilen, wer im Unrecht ist und ich mische mich in die Diskussion auch nicht ein. Mir geht es lediglich um og Gründe, die du vermutlich nachvollziehen kannst, da du ja selbst auch eine geschlossene Gruppe gegründet hast.
 
Korrekt, ich wollte verhindern, dass jemand Ärger bekommt, der unwissentlich anfängt öffentlich zu diskutieren und seine Quellen zu nennen.
Darüber hinaus habe ich erläutert, dass es im allgemeinen fakultätsübergreifend normal ist, geschlossene Lerngruppen zu bilden, wo jeder seinen Teil beitragen muß. Es gibt in der Tat mehrere Gründe für geschlossene Gruppen.

Ich habe eine allgemeine Frage allgemein beantwortet. Nein, es bestand kein Grund, die Problematik des Einzelfalls rein zu holen.
Ich kann nicht beurteilen, wer im Unrecht ist und ich mische mich in die Diskussion auch nicht ein. Mir geht es lediglich um og Gründe, die du vermutlich nachvollziehen kannst, da du ja selbst auch eine geschlossene Gruppe gegründet hast.
Du verstehst den Grund der Gründung leider immer noch nicht. Es ist mir sowas von egal, ob sich jemand in der Gruppe beteiligt oder nicht. Hab einfach einen Raum zum Austausch erstellt, in den jeder rein kann, der Lust hat, weil der andere Raum weggefallen ist. Und da werde ich den Leuten sicher keinen Beteiligungszwang auferlegen geschweige denn führe ich Buch über die Aktivität der Teilnehmer. Wer mitlesen will, liest halt mit und wer Lust auf Austausch hat, schreibt halt was rein. Finde dieses Türsteher-Verhalten so unnötig.
 
Korrekt, ich wollte verhindern, dass jemand Ärger bekommt, der unwissentlich anfängt öffentlich zu diskutieren und seine Quellen zu nennen.
Darüber hinaus habe ich erläutert, dass es im allgemeinen fakultätsübergreifend normal ist, geschlossene Lerngruppen zu bilden, wo jeder seinen Teil beitragen muß. Es gibt in der Tat mehrere Gründe für geschlossene Gruppen.

Ich habe eine allgemeine Frage allgemein beantwortet. Nein, es bestand kein Grund, die Problematik des Einzelfalls rein zu holen.
Ich kann nicht beurteilen, wer im Unrecht ist und ich mische mich in die Diskussion auch nicht ein. Mir geht es lediglich um og Gründe, die du vermutlich nachvollziehen kannst, da du ja selbst auch eine geschlossene Gruppe gegründet hast.


A
Weil die HA keine Gruppenarbeit sein soll, sondern man die alleine erarbeiten soll. Da die Uni hier mitliest, wäre es öffentlich suboptimal.
Darüber hinaus kann auch ich als Nicht-Jura-Student es verstehen, wenn man keine Lust darauf hat, dass zwei-drei die ganze Arbeit machen und der Rest freudig abschreibt. Wir haben auch geschlossene WA Gruppen bei Wiwi Modulen, in denen Aufgaben verteilt werden, einer die erarbeitet Lösungen sammelt und hochlädt, und nur wer seinen Teil abliefert, erhält den Zugang zur Dropbox in welcher alles gesammelt wird. Das Konzept ist doch nicht neu.
Ich glaube ein großer Unterschied in Jura kann man keine Aufgaben verteilen. Jeder muss für sich die Hausarbeit schreiben - man kann lediglich über Themen/Meinungsstreitigkeiten Diskutieren.
Ich habe noch niemanden in den geschlossenen Gruppen gesehen der seine komplett ausformulierte Hausarbeit gepostet hat oder seine ganze Lösungsskizze. Ich denke das was in den Gruppen geschrieben wird könnten man auch öffentlich machen. Den Unis und auch der Fernuni ist bekannt das Studierende sich austauschen und dies wird auch toleriert solange man wie gesagt nicht LS oder seine Hausarbeiten online stellt.

LG
 
Hi, ich wollte fragen ob denn noch irgendeine Gruppe einen Platz hat. Ich bin mit dem ersten Teil der HA fast fertig und hangel mich gerade über das Urteil vom 05.05.2021 (VII ZR 78/20 LG München) an dem zweiten Fall entlang. Meine Struktur im Bereich Massengeschäft ist aber noch ganz schön schwammig. (in beiden Fällen). Es wäre super wenn man sich austauschen kann.
Grüße
Bist du in der geschlossenen Gruppe ? Ich bin drin, da kannst du deine Fragen stellen. Also ich habe im Fall 2 auch das Massengeschäft und das massengeschäft ähnliche rechtsgeschäft geprüft. Manche sagen aber, dies sie laut Bearbeitervermerk nicht nötig ist.
 
Bist du in der geschlossenen Gruppe ? Ich bin drin, da kannst du deine Fragen stellen. Also ich habe im Fall 2 auch das Massengeschäft und das massengeschäft ähnliche rechtsgeschäft geprüft. Manche sagen aber, dies sie laut Bearbeitervermerk nicht nötig ist.
Dieser Ansicht bin ich auch. Die Frage nach dem Massengeschäft gehört zur sachlichen Anwendbarkeit, und bei dem zitierten Urteil hat die Prüfung ja auch genau an der Stelle aufgehört.
 
Dieser Ansicht bin ich auch. Die Frage nach dem Massengeschäft gehört zur sachlichen Anwendbarkeit, und bei dem zitierten Urteil hat die Prüfung ja auch genau an der Stelle aufgehört.
Es geht aber bei dem Bearbeitervermerk meines Erachtens um die sachliche Anwendbarkeit des AGG selbst, die sich auf § 2 AGG stützt. Das BGH-Urteil ist in diesem Punkt übrigens sehr umstritten, weswegen ich es als besonders sinnvoll erachte, das Massengeschäft und massengeschäftähnliche Geschäft des § 19 AGG zu prüfen.
 
Hallo liebe Gemeinde, ich habe bisher brav allein an der Hausarbeit gearbeitet und bin mir jetzt dermaßen unsicher mit allem, dass ich doch ganz gerne mal eine zweite Meinung hören wollen würde. Ich habe kein Problem meinen bisherigen Lösungsweg zu diskutieren oder mich über Quellen et cetera auszutauschen (Bei mir sind's aktuell, glaub ich, 14 - viel mehr, werden's auch nicht). Würdest Du mich noch in die Gruppe aufnehmen, Alena?
 
Du verstehst den Grund der Gründung leider immer noch nicht. Es ist mir sowas von egal, ob sich jemand in der Gruppe beteiligt oder nicht. Hab einfach einen Raum zum Austausch erstellt, in den jeder rein kann, der Lust hat, weil der andere Raum weggefallen ist. Und da werde ich den Leuten sicher keinen Beteiligungszwang auferlegen geschweige denn führe ich Buch über die Aktivität der Teilnehmer. Wer mitlesen will, liest halt mit und wer Lust auf Austausch hat, schreibt halt was rein. Finde dieses Türsteher-Verhalten so unnötig.
Kannst Du mich bitte auch noch in die neue Gruppe aufnehmen? Ich habe da glaube ich bei meinem ersten Versuch was falsch gemacht. Danke.
 
Es geht aber bei dem Bearbeitervermerk meines Erachtens um die sachliche Anwendbarkeit des AGG selbst, die sich auf § 2 AGG stützt. Das BGH-Urteil ist in diesem Punkt übrigens sehr umstritten, weswegen ich es als besonders sinnvoll erachte, das Massengeschäft und massengeschäftähnliche Geschäft des § 19 AGG zu prüfen.
Zwar verstehe ich, was du meinst, aber ich glaube, du interpretierst da zu viel hinein. Und das Urteil ist ja gerade deswegen umstritten, weil es sich quasi um den Teil der Prüfung drückt, den wir hier übernehmen sollen.
Mit der Zahl der Quellen habe ich übrigens kein Problem, eher schon mit der Textmenge (weshalb ich auch gar nicht wüsste, wo ich das Massengeschäft bei Aufgabe 2 noch unterbringen sollte).
 
Zwar verstehe ich, was du meinst, aber ich glaube, du interpretierst da zu viel hinein. Und das Urteil ist ja gerade deswegen umstritten, weil es sich quasi um den Teil der Prüfung drückt, den wir hier übernehmen sollen.
Mit der Zahl der Quellen habe ich übrigens kein Problem, eher schon mit der Textmenge (weshalb ich auch gar nicht wüsste, wo ich das Massengeschäft bei Aufgabe 2 noch unterbringen sollte).
Ich habe eher das Problem, dass ich ausreichend schreibe, aber das habe ich bei Hausarbeiten grds. immer, weil ich gerne alles kurz abhandle. Darf ich fragen, worauf bei dir die Schwerpunkte jeweils liegen?
 
Ich habe eher das Problem, dass ich ausreichend schreibe, aber das habe ich bei Hausarbeiten grds. immer, weil ich gerne alles kurz abhandle. Darf ich fragen, worauf bei dir die Schwerpunkte jeweils liegen?
Mir geht es leider umgekehrt ... Ich würde die Frage ehrlich gesagt lieber in der geschlossenen Gruppe beantworten und warte deshalb mal noch etwas ab.
 
Hallo Alena,
würdest du mich bitte auch noch in die Gruppe aufnehmen? Ich habe erst jetzt registriert, dass noch eine existiert.
Vielen Dank!
 
Zurück
Oben