G
GelöschterUser17254
abgemeldet
Hi, wer ist im Wintersemester 2020/21 auch dabei? Hoffe, es finden sich ein paar Mitstreiter, um sich über das Modul und die EA auszutauschen...
Follow along with the video below to see how to install our site as a web app on your home screen.
Anmerkung: This feature may not be available in some browsers.
hallo :) hat du dir die EA schon angeguckt?Hi, wer ist im Wintersemester 2020/21 auch dabei? Hoffe, es finden sich ein paar Mitstreiter, um sich über das Modul und die EA auszutauschen...
Hi, hab sie bisher nur ausgedruckt, kurz überflogen und gesehen dass man eine Prüfung nach dem AGG vornehmen muss. Ohne einen Blick in die Skripte geworfen zu haben freue ich mich daher schonmal ob der eindeutigen Fragestellung, wie (nämlich gutachterlich) und was man prüfen soll. Und sogar der gewünschte Umfang wird angegeben...hallo :) hat du dir die EA schon angeguckt?
Hey, ich habe in die EA auch kurz reingeschaut. Ich finde den Fall ebenfalls recht interessant und bin mal gespannt, wie es wird, das Gutachten dann runterzuschreiben. Ich habe meine Skripte auch noch nicht erhalten. Aber in den PDFs habe ich ehrlich gesagt nichts gefunden, wie man zb solch eine Prüfung beginnt oder ähnliches (oder ich habe es übersehen).Hi, hab sie bisher nur ausgedruckt, kurz überflogen und gesehen dass man eine Prüfung nach dem AGG vornehmen muss. Ohne einen Blick in die Skripte geworfen zu haben freue ich mich daher schonmal ob der eindeutigen Fragestellung, wie (nämlich gutachterlich) und was man prüfen soll. Und sogar der gewünschte Umfang wird angegeben...
Finde den Fall aber sehr interessant und praxisrelevant, mich macht er tatsächlich neugierig auf das Modul! Ist ja durchaus eine berechtigte Frage, ob und inwieweit Versicherungen solche Aspekte bei der Höhe der Beiträge berücksichtigen dürfen.
In die Skripte hab ich noch nicht geschaut, da ich die gedruckten noch nicht erhalten habe und ungern mit den PDFs arbeite. Ich bin jemand, der gerne sich wichtige Begriffe oder Sätze markiert und sich Notizen an den Rand schreibt, deshalb warte ich mit dem Lernen bis ich die gedruckten Skripte habe.
Ich schreibe auch die EA. Ich weiß nicht, ob man das Urteil des EuGH kritisieren darf oder es als endgültig betrachten soll. Wie macht ihr das? Ein richtiger Aufbau lässt sich auch nicht wirklich finden. Der Aufbau zu 21 AGG ist ja eine Anspruchsgrundlage. Wir wollen ja nur einen Verstoß gegen das AGG prüfen.
Hey :)Hallo, jetzt hätte ich doch auch noch eine Frage bezüglich der EA:
Prüft ihr iRd des Verstoßes nach § 19 I Nr. 2 AGG auch, ob dieser nach § 20 I 1 AGG gerechtfertigt sein könnte? (ganz unabhängig vom Ergebnis, geht mir nur um die Erwähnung des § 20)
Oder prüft ihr lediglich den § 19 durch und lasst den § 20 ganz weg?
Möchte nichts unnötiges prüfen, allerdings auch nichts wichtiges weglassen
Freu mich über eine Nachricht!
LG
Wunderbar, ich fühle mich bestätigt! :) Dankeschön!Hey :)
Also ich prüfe § 20 AGG auch.
Gerne doch :) viel erfolgWunderbar, ich fühle mich bestätigt! :) Dankeschön!
Ich habe § 2 I Nr. 8 AGG angenommen :)Hallo, bin auch gerade am Schreiben. Ich habe mal eine Frage, habt ihr im Rahmen des Anwendungsbereiches den § 2 I Nr. 5 oder Nr. 8 AGG genommen.
Danke und LG
Das habe ich nämlich auch gelesen und hätte demnach auch mehr zu § 2 I Nr. 5 tendiert. Danke für die Rückmeldung ;)Also § 20 AGG prüfe ich auch, nehme auch an, dass man den wohl stets prüfen sollte. Denn gerade die Frage nach einer möglichen Rechtfertigung wird bei einer AGG-Prüfung meist der Schwerpunkt sein (so wie wohl auch bei unserer EA). Anders wüsste ich auch gar nicht wie man auf die geforderten 7-10 Seiten käme
Bei § 2 I gehe ich eher auf Nr. 5 als auf Nr. 8. Hab auf beck-online jetzt in mehreren Kommentaren (zB Erfurter Kommentar zum Arbeitsrecht oder Hau/Poseck, Onlinekommentar zum BGB) gelesen, dass Nr. 5 explizit private Krankenversicherungen umfasst... Sehe Nr. 5 daher im Gesundheitsbereich als lex specialis zu Nr. 8 an, der ja alle möglichen Güter und Dienstleistungen erfasst...