Sonstiges Teilnehmer WS 2020/21

Ach und ich hätte noch eine Frage, in einem anderen Forum wird über die EA ebenfalls diskutiert.

Dort wird gesagt, dass man Art 3 GG ( Skript Teil 3 Seite 50) prüfen solle..:confused:

was sagt ihr dazu ??
Also § 3 GG würde ich jetzt nicht ansprechen, da wir laut Fallfrage ja nur einen Verstoß gegen das AGG prüfen soll. Und in den fraglichen Normen des AGG wird ja nirgends auf das GG verwiesen.
 
Also § 3 GG würde ich jetzt nicht ansprechen, da wir laut Fallfrage ja nur einen Verstoß gegen das AGG prüfen soll. Und in den fraglichen Normen des AGG wird ja nirgends auf das GG verwiesen.
Ich würde auch sagen, dass es nicht einschlägig ist. und ja, ich kenne keine norm, die in das GG verweist.
 
Also die §§ 21 und 15 habe ich nicht angesprochen, da diese sich ja mit Ansprüchen beschäftigen. Laut Schreiben eines Lehrstuhlmitarbeiters in Moodle sollen wir aber wirklich nur prüfen, ob ein Verstoß gegen das AGG vorliegt, sonst nichts. Deshalb halte ich persönlich es für falsch, die §§ 21 und 15 überhaupt anzusprechen...

Mein Aufbau sieht so aus:

A. Sachlicher Anwendungsbereich:
- Versicherungsvertrag in § 19 I Nr. 2 AGG genannt, also (+)
- § 2 I Nr. 5 (oder Nr. 8, glaube mittlerweile, beide Nummer kann man nennen)

B. Benachteiligung:
- Mittelbare vs unmittelbare; hier: unmittelbare gemäß § 3 I
- wegen eines in § 1 genannten Grundes (+), hier: Geschlecht

C. Keine Rechtfertigung
- § 20 I 1 AGG: sachlicher Grund
- hier liegt wohl der Schwerpunkt der EA nehme ich an


Tue mir ehrlich gesagt etwas schwer, finde die EA nicht ganz einfach. Hab ständig das Gefühl was übersehen zu haben. Aber außer § 19 AGG kommt ja eigentlich nichts in Betracht und bei Rechtfertigung wohl auch nur § 20 AGG... Und wir haben ja auch "nur" eine Benachteiligung wegen des Geschlechts, also es liegt kein weiterer Diskriminierungsgrund vor oder?? Alter habe ich am Anfang kurz angedacht, aber glaube das wäre ein bisschen weit hergeholt (weil da halt steht, Frauen leben länger und bekommen immer später Kinder)...


Es ist halt die einzige EA und ich möchte die Hausarbeit schon dieses Semester schreiben. Man hat halt nur den einen Versuch, die Klausurzulassung zu bekommen...
 
Zuletzt bearbeitet:
Also die §§ 21 und 15 habe ich nicht angesprochen, da diese sich ja mit Ansprüchen beschäftigen. Laut Schreiben eines Lehrstuhlmitarbeiters in Moodle sollen wir aber wirklich nur prüfen, ob ein Verstoß gegen das AGG vorliegt, sonst nichts. Deshalb halte ich persönlich es für falsch, die §§ 21 und 15 überhaupt anzusprechen...

Mein Aufbau sieht so aus:

A. Sachlicher Anwendungsbereich:
- Versicherungsvertrag in § 19 I Nr. 2 AGG genannt, also (+)
- § 2 I Nr. 5 (oder Nr. 8, glaube mittlerweile, beide Nummer kann man nennen)

B. Benachteiligung:
- Mittelbare vs unmittelbare; hier: unmittelbare gemäß § 3 I
- wegen eines in § 1 genannten Grundes (+), hier: Geschlecht

C. Keine Rechtfertigung
- § 20 I 1 AGG: sachlicher Grund
- hier liegt wohl der Schwerpunkt der EA nehme ich an


Tue mir ehrlich gesagt etwas schwer, finde die EA nicht ganz einfach. Hab ständig das Gefühl was übersehen zu haben. Aber außer § 19 AGG kommt ja eigentlich nichts in Betracht und bei Rechtfertigung wohl auch nur § 20 AGG... Und wir haben ja auch "nur" eine Benachteiligung wegen des Geschlechts, also es liegt kein weiterer Diskriminierungsgrund vor oder?? Alter habe ich am Anfang kurz angedacht, aber glaube das wäre ein bisschen weit hergeholt (weil da halt steht, Frauen leben länger und bekommen immer später Kinder)...


Es ist halt die einzige EA und ich möchte die Hausarbeit schon dieses Semester schreiben. Man hat halt nur den einen Versuch, die Klausurzulassung zu bekommen...
Art. 3 GG lasse ich ebenfalls komplett weg, da sich die Fallfrage eben nur auf einen AGG-Verstoß bezieht! §§ 21 und 15 AGG lasse ich ebenfalls weg...

Habe es auch im Wesentlichen so aufgebaut!
Schwerpunkt sehe ich auch dort, versuche da gerade halbwegs ordentlich was zu schreiben!

Differenziert ihr auch nach den Argumenten, die der Versicherungsmitarbeiter bzgl der höheren Beiträge bringt?

1. längere Vertragslaufzeit, da Frauen statistisch länger leben (das Skript beschäftigt sich auch mit dem Problem der Statistiken iRd mittelbaren Diskriminierung/Rechtfertigung)
2. Kosten iRd Schwangerschaft (kann man aber doch dann über § 20 II 1 AGG lösen, oder?)
3. Kosten durch häufigere Arztbesuche (Lösung wie 1.)

Hat das auch jemand von euch so ungefähr?

Mache mir auch Gedanken, da es nur eine einzige EA ist, aber vielleicht denken wir ja alle einfach zu viel? ^^
 
Ich stehe gerade voll auf dem Schlauch... :confused:

Kann mir bitte jmd von euch § 20 II S 2 AGG näher erläutern?

Also wenn ich den lese, finde ich den für unseren Fall nicht einschlägig, da dort nur die Rede von Behinderung, Alter und sex. ID ist und das Merkmal Geschlecht nicht aufgenommen wurde.

Oder verstehe ich den falsch??

Vielen Dank schon mal :)
 
Hallo ihr lieben, haben wir eigentlich eine private Gruppe zur kommenden Hausarbeit? Oder diskutieren wir dann hier? Wisst ihr eigentlich wie die Formalia der Hausarbeit ausschaut? Dann könnte man das, bevor es richtig losgeht, einstellen.
 
Hallo ihr lieben, haben wir eigentlich eine private Gruppe zur kommenden Hausarbeit? Oder diskutieren wir dann hier? Wisst ihr eigentlich wie die Formalia der Hausarbeit ausschaut? Dann könnte man das, bevor es richtig losgeht, einstellen.
Hallo :)

Diesbezüglich habe ich leider auch keine Infos.

Ich wäre auch für eine private Gruppe :)
 
Ich würde auch gerne an einer geschlossenen Gruppe teilnehmen.
Die Formalia stehen glaub ich in Moodle im Hausarbeitsbereich und auch auf der Homepage vom Lehrstuhl ;-)
 
Ich habe eine geschlossene Gruppe Hausarbeit 55217 WS 20/21 erstellt. Ich habe euch eingeladen. Ich habe hoffentlich niemanden vergessen, sonst nochmal kurz melden
Müsste eigentlich so klappen
 
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