Allgemeine Infos Unerlaubtes Handeltreiben nicht geringer Mengen als Mitglied einer Bande

Wie zitier ich das richtig?

Ich meine hierzu in Lösungen verschiedene Angaben gesehen zu haben und das verwirrt mich. Müsste das nicht einfach § 30a I Mod. 3 BtMG sein? Habe aber dazu auch schon eine Kette gesehn.

Diskussion ist eröffnet.


Achja, bitte bitte schreibt mir nicht: Schau mal in Skript S. XX, Patzak S. Bla und Kommentar in Beck. Kenne ich alles, habe trotzdem Schwierigkeiten. Bitte keine copy/paste Antworten, bitte in eigenen Worten schreiben.
 
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