Einsendeaufgaben Unternehmensrecht I - EA 3

Hi, da bin ich ja froh, dass noch jemand die EA schreibt. ^^
Welchen Anspruch prüft beim ersten Fall? § 280 oder?
Ich frage mich nur wo genau die Problme sind. Ich habe
nur problematisiert um welche Gesellschaft es sich handelt
und bin grad am überlegen, ob man zur Pflichtverletzung noch
mehr schreibt.
Und dein Anspruch wäre doch auf 500 Euro gerichtet?
 
Ich bin auch dabei. Habe mich heute rangesetzt.
500 Euro sind es auf jeden Fall.
Die Abgrenzung läuft ja zwischen KG und stiller Gesellschaft, wenn ich das schon mal richtige gesehen habe, oder?!
MfG
 
50 % Gewinn vereinbart, d.h. bei einem eigentlichen Gewinn von 7000€ hätte B von A 3500€ erhalten müssen, er hat aber nur 3000€ erhalten, also 500€
 
Ich bin auch dabei. Habe mich heute rangesetzt.
500 Euro sind es auf jeden Fall.
Die Abgrenzung läuft ja zwischen KG und stiller Gesellschaft, wenn ich das schon mal richtige gesehen habe, oder?!
MfG

Ja, denke schon. Aber denke auch zum partiarischen Darlehen oder?
Welche Pflichtverletzung ist eigentlich der Anküpfungspunkt?
Das Einverständins oder die Entnahme ?
 
Ich verstehe noch überhaupt nicht, wie man da überhaupt einen Schadensersatzanspruch nach §280 prüfen soll. :D Muss mich da erstmal mit beschäftigen. An sich geht's ja erstmal darum, dass der B hier einen Anspruch auf anteiligen bzw. vereinbarten Gewinn aus §169 I HGB. Muss mann daher nicht eher diesen Paragraphen durchprüfen oder den nur bei der Pflichtverletzung miteinbringen?
 
Hey, also 280 Abs. 1 BGB.
Vorausetzungen:
I. Schuldverhältnis
II Pflichtverletzung
III Vertretenmüssen
IV Schaden

169 HGb ist zwar für den Gewinnausgleich, aber du musst ja einen Schadensersatz prüfen, einen solchen Anspruch gibt es im HGB aber nicht.
Außerdem würdest du dann nur einen Anspruch auf 1500 aus dem Anspruch aus 169 HGB haben. Aber er will ja von den 7.000 die Hälfte

Ich würde beim zweiten Teil wohl 169 prüfen.
 
Ok. Ja muss ich mir nochmal am Wochenende genau angucken. Wusste bisher noch nicht, ob ich mich mit der 3.EA noch richtig auseinandersetze. Vielen Dank schon mal für deine Antworten. :)
 
Hi Leute,
ich sitze auch noch dran.
Ebenfalls 280 I BGB.
SV, PV, kausaler Schaden und vertreten müssen.
Bin mir noch unsicher was die Pflichtverletzung ist, bzw.wie ich das formulieren soll.
Macht jemand n Unterschied zwischen typischer und atypischer stiller Gesellschaft. Was ich so gefunden hab, hat mich nicht so recht befriedigt.
vllt. aber auch übersehen.

bzgl. Teil II gibt's noch den 232 II 2 HS 2 HGB, aber das hab ich mir noch nicht wirklich angeschaut.

LG
 
Hi Leute,
ich sitze auch noch dran.
Ebenfalls 280 I BGB.
SV, PV, kausaler Schaden und vertreten müssen.
Bin mir noch unsicher was die Pflichtverletzung ist, bzw.wie ich das formulieren soll.
Macht jemand n Unterschied zwischen typischer und atypischer stiller Gesellschaft. Was ich so gefunden hab, hat mich nicht so recht befriedigt.
vllt. aber auch übersehen.

bzgl. Teil II gibt's noch den 232 II 2 HS 2 HGB, aber das hab ich mir noch nicht wirklich angeschaut.

LG

Bzgl dem Unterschied zwischen der typischen und atypischen Gesellschaft bin ich auch nicht schlüssig gewworden, dehalb habe ich es gelassen.

Und bzgl. 232 Abs. 2 Hs. 2 bin ich auch am überlegen?.
Denn die Frage ist ja ob der B an dem Verlust teilnimmt, denn die haben nur über den Gewinn ewas vereinbart und nichts zum Verlust,
deswegen bin ich nicht sicher wie ich auslegen soll. Ideen?
 
Hierbei handelt es sich um eine EA aus dem Jahre 2009. Wenn man das bei Google sucht, kommt eine "bestimmte Seite", auf welcher dieser Fall bereits einmal durchgesprochen worden ist :)
 
Kommt ihr dann auch zum Schluss gem. §232 II 2 HGB, dass B in Aufgabe 2 ein Gewinn zusteht?
 
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