Hausarbeit ups...

Du meinst die verschärften Anforderungen, oder? Ziemlich heftig, find ich. GsD habe ich das Modul schon hinter mir...

LG
VerenaB
 
Als ich das Fach belegt hatte, musste ich noch keine HA in BGB II schreiben, weil ich die Zulassung zur Klausur schon ein Semester früher duch eine EA erreicht hatte. Interessehalber hatte ich mir damals die von einem Kommilitonen abgegebene HA angesehen. Er hatte 14 Literaturquellen und 40 Zitatnachweise und erhielt eine 1,7.

Die höheren Anforderungen zeugen nur davon, dass manche meinen, ihr Fachgebiet dadurch herausheben und sich selbst ein schärferes Profil geben zu müssen, indem sie die Durchfallraten erhöhen bzw. den Notendurchschnitt senken. Es wird dabei nicht bedacht, dass der einzelne Student zwar innerhalb der juristischen Fakultät der Fernuni über die erreichten Noten ohne Weiteres vergleichbar ist, dass er aber gegenüber Absolventen anderer Universitäten dadurch beruflich massive Nachteile haben wird. Mich persönlich betrifft das nicht, sodass ich umso eher dagegen wettern kann.

Selbstverständlich muss es Auftrag der Fernuniversität sein, den Standard der universitären Ausbildung hoch zu halten. Dennoch bin ich der Auffassung, dass die oben genannten Anforderungen willkürlich zu hoch gegriffen sind. Die Einhaltung sagt außerdem nicht unbedingt etwas über die Qualität der jeweiligen Arbeit aus. Die Forderung wird nur dazu führen, dass nicht mehr der Inhalt der Arbeit im Fokus stehen wird, sondern der Antrieb, möglichst viel "Material" zu sammeln, um auf diese Weise zu blenden.
Meine Meinung!
 
Ich fand die Entscheidung damals schon falsch, und habe nie ein Hehl daraus gemacht, daß der Ersatz der EA durch eine HA für mich ein Irrweg ist.

Je strenger die Anforderungen an eine HA werden, umso absurder wird die Situation doch: Lange bevor der Student auch nur annähernd den Stoff des Moduls erfasst haben kann, erwartet man von ihm die Abgabe einer umfangreichen Ausarbeitung, die profunde Kenntnis des Stoffs und umfangreichstes Quellenstudium erfordert - und daneben noch formale Kriterien zu erfüllen sind, die in diesem Stadium eines jeden Studiums noch überhaupt nicht von Relevanz sind.

Das wird ebenfalls dazu beitragen, daß noch mehr Studenten als bisher der Uni im Verlauf des Studiums den Rücken kehren, dabei haben wir jetzt schon eine Abbrecher- und Durchfallerquote von über 90%!
 
Ich würde sagen, ab jetzt überlegt sich jeder, ob er mit h.M. argumentiert. Literatur sammeln in den Arbeiten, das gab es doch früher schon an den Präsenz-Unis. Warum und für wen, darüber kann sich jeder selbst eine Meinung bilden.
 
Auf jeden Fall wird es jetzt für HA-Coaching-Betreibende ein echt lohnendes Geschäftsmodell, zu den aktuellen Aufgaben auch ganz konkrete Quellensammlungen anbieten zu können ... da die Quellen ja objektiv vorhanden sind, gibt es da auch kein Plagiatsproblem, sondern dieselben Quellen müssen in mehr oder weniger allen guten Arbeiten auftauchen. :ohyeah:
 
Ich muss Belgerath recht geben.
Am Anfang des Studiums war Jura für mich ein unendlicher See mit einzelnen Stücken von Gesetzes-Treibholz, an das ich mich mehr recht als schlecht klammern konnte und das vom nächsten Kommentator schon wieder weggerissen wurde. Wenn ich Artikel in der abonnierten Ausbildungszeitschrift las, konnte ich nur staunen, wie feinziseliert sich an einzelnen Worten eines Gesetzestextes oder einer Gerichtsentscheidung aufgehangen wurde, um mit hochangesehenen Argumenten dem Für und Wider der jeweils zum Besten gegebenen Meinung Ausdruck zu verleihen. Auf den ersten Blick hin dachte ich damals: Und damit beschäftigen sich ernsthafte Menschen Tag für Tag?

Es war mir gerade so eben möglich, überhaupt die Fülle des Stoffs eines Moduls zu erfassen, die wesentlichen Leitlinien zu beherrschen und darüber hinaus zu trainieren, diese in der äußerst knappen Zeit einer Klausur einigermaßen strukturiert zu Papier zu bringen. Wie hätte ich es zu Beginn des Studiums schon fertig bringen sollen, mich nicht nur mit qualitativer Argumentation, sondern noch mit umfangreicher Literaturrecherche und deren gezielter (!) Auswertung abmühen zu müssen. Ich bin mir sicher, dass nicht nur ich damit völlig überfordert gewesen wäre. Und das nur, um die Zulassung zur Klausur zu erreichen...

Natürlich ist es richtig, das wissenschaftliche Arbeiten schon weit vor der Abschlussarbeit üben zu lassen. Als Alternative kann ich mir nur vorstellen, dass die HA dann wenigstens entsprechend aufgewertet würde, nämlich, dass sie als fakultative Leistung (neben EA zur Klausurzulassung) die Klausur ersetzen könnte. Dann wäre dem Aufwand, der damit getrieben werden muss, wenigstens Rechnung getragen.
 
Natürlich ist es richtig, das wissenschaftliche Arbeiten schon weit vor der Abschlussarbeit üben zu lassen. ...


(Nur) in diesem Punkt bin ich geneigt, Dir nicht zuzustimmen.

Bei der Verfertigung meiner Seminararbeit und dann meiner Bachelorarbeit hatte ich zuvor keine Hausarbeit anfertigen müssen, und die Art und Weise der Verfassung meiner Diplomarbeit vor 30 Jahren in einem naturwissenschaftlich-technischen Studium sah ganz anders aus - und trotzdem gelang mir auf Anhieb ein "gut".

Es geht also, und sicherlich kann man von jemandem erwarten, der ein juristisches Studium gemeistert hat bis kurz vor die Bachelorarbeit, daß derjenige auch in der Lage ist, sich die erforderlichen Fähigkeiten zur erfolgreichen Erstellung einer Abschlußarbeit ggf. auch erst zum Ende dieses Studiums hin selbst anzueignen, ohne daß es der vorherigen Schikanierung mit Hausarbeiten bedarf.
 
Ja, mein Problem an den beiden Hausarbeiten bisher war ja genau das. Es ist einfach nicht möglich, eine wirklich gute Hausarbeit über ein Thema zu schreiben, in das man gerade erst einsteigt. Und dann gerade Schuldrecht... Schuldrecht AT und BT in einem Semester ist eh eine Stofffülle, die mit dem vorgesehenen workload eigentlich nicht zu bewältigen ist. Das ist Irrsinn. Ich frage mich wirklich, wenn das so einen Stellenwert haben soll mit dem Üben des wissenschaftlichen Arbeiten, wie man ernsthaft meinen kann, Studenten könnten eine ordentliche wissenschaftliche Arbeit in dem Rechtsgebiet schreiben, das sie gerade erst beginnen zu bearbeiten (8 Wochen nachdem das 2. Semester begonnen hat).
Dann kommt dazu, dass man für die ganze Hausarbeit genau 80 Stunden Zeit hat. Wieviel Bücher kann man in 80 Stunden lesen und in einer wissenschaftlichen Arbeit auswerten?
Ich verstehe es wirklich nicht. Ich habe das Ding ordentlich abgeliefert und muss mich wirklich nicht verstecken damit. Aber Spass hat das nicht gemacht. Echt nicht. Jetzt, nachdem ich den Stoff durchgearbeitet habe und in der Klausurvorbereitung bin, da bin ich an dem Punkt, an dem ich es spannend fände, einzelne Themen zu vertiefen. Gerne auch ausführlich mit einer Hausarbeit.
Eigentlich fände ich es sinnvoller über grundsätzlichere Änderungen im Studienaufbau nachzudenken, statt die formalen Anforderungen so festzuzurren. Was weiß ich. Ein Pflichtseminar zum wissenschaftlichen Arbeiten z.B..
Ich meine auch, dass für einen Bachelorabschluss eine große, dafür "richtige" wissenschaftliche Arbeit eigentlich genügen könnte.
 
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Ich meine auch, dass für einen Bachelorabschluss eine große, dafür "richtige" wissenschaftliche Arbeit eigentlich genügen könnte.


Genau so ist es doch in vielen anderen Studiengängen auch!

Kein Mediziner verfasst alle Nas lang eine wissenschaftliche Arbeit, der Ingenieur verfasst sein wissenschaftliches Abschlußwerk genau dann wenn er sein Studium fertig hat. Und das ist auch gut so!
 
Richtig, ich stimme Belgarath und Malibran zu. Im zweiten Semester, in dem die meisten Studenten noch nicht mal den Gutachtenstil richtig beherrschen, schon so eine wissenschaftliche Hausarbeit zu verlangen ist Irrsinn und bringt mit Sicherheit nicht den gewünschten Erfolg (wissenschaftliches Arbeiten beherrschen). So viel Zeit in eine Hausarbeit stecken zu müssen, die dann nur als Klausurzulassung zählt ist unsinnig. Das geht ja auch zu Lasten der Beherrschung der Teile des Schuldrechts-Stoffs, der nicht Hausarbeitsrelevant ist, wer hat schon die Zeit sich sowohl intensiv der Hausarbeit zu widmen als auch sich den gesamten äußerst umfangreichen Stoff des Moduls beizubringen.
Wenn es um das Erlernen des wissenschaftlichen Arbeitens geht könnte die Uni in einem (1) der Module der höheren Semester eine HA verlangen, z.B. Rhetorik würde sich meiner Meinung nach gut anbieten, das wäre viel zielführender.
 
Ich habe mir noch keine Meinung gebildet, wie denn diese verschärften Anforderungen bzw. überhaupt Hausarbeiten statt EA anzusehen sind. Was ist allerdings aus eigener Anschauung als Horror empfinden würde, wäre eine Hausarbeit in Rhetorik.

Hast du das Modul schon belegt ?

Die Klausur allein ist schon genug, eine Hausarbeit zu Rhetorik fänd ich einen Grund das Studium aufzugeben.

Wenn schon höheres Semester dann vielleicht Verwaltungsrecht oder von mir aus Unternehmensrecht I.
 
Ich habe mir noch keine Meinung gebildet, wie denn diese verschärften Anforderungen bzw. überhaupt Hausarbeiten statt EA anzusehen sind. Was ist allerdings aus eigener Anschauung als Horror empfinden würde, wäre eine Hausarbeit in Rhetorik.

Hast du das Modul schon belegt ?

Die Klausur allein ist schon genug, eine Hausarbeit zu Rhetorik fänd ich einen Grund das Studium aufzugeben.

Wenn schon höheres Semester dann vielleicht Verwaltungsrecht oder von mir aus Unternehmensrecht I.

Ich habe Rhetorik schon belegt, kenne die Inhalte und die Klausuren und EAs des Moduls, habe aber die Klausur noch nicht geschrieben, das werde ich erst nach Belegung der Module Strafrecht und Verfassungsrecht machen (die ich nach hinten geschoben habe), da man deren Kenntnisse desöfteren in den Rhetorik-Klausuren benötigt. Ich persönlich fände eine Rhetorik-Hausarbeit zwar nicht leicht aber immer noch einfacher zu schreiben wie die HAs in den bisherigen HA-Modulen, obwohl Rhetorik absolut nicht zu meinen Lieblingsmodulen gehört, im Gegenteil, ich mag das Modul gar nicht, da es mir nicht liegt. Aber allein schon der Stoffumfang in Rhetorik ist deutlich geringer wie der in BGB II und auch die Art des Schreibens (kein Gutachtenstil) entspricht viel mehr der Seminar- und der Bachelorarbeit.
Am allerbesten wäre es aus meiner Sicht, wenn in Rhetorik keine Klausur mehr geben würde, sondern diese durch eine Hausarbeit ersetzt werden würde.
 
Genau so ist es doch in vielen anderen Studiengängen auch!

Kein Mediziner verfasst alle Nas lang eine wissenschaftliche Arbeit, der Ingenieur verfasst sein wissenschaftliches Abschlußwerk genau dann wenn er sein Studium fertig hat. Und das ist auch gut so!

Hier muss ich dir widersprechen, auch in einem Ingenieurstudium muss man vor der BA und vor der MA eine wie auch immer genannte Arbeit (Projektarbeit, Semesterarbeit etc.) abliefern, in der die Grundsätze wissenschaftlichen Arbeitens beachtet werden müssen.
 
Ich halte die Erhöhung der quantitativen Mindestanforderungen in jedem Fall für einen Irrweg. Ich habe die HA zum Glück bereits in diesem Semester hinter mich gebracht. Dort gab es zum Thema Reiserecht maximal eine Hand voll wirklich relevanter Hauptquellen. Dazu kamen lediglich die Kommentare als Quellen die im Literaturverzeichnis anzugeben waren. Mit den neuen Anforderungen wäre ich zum Einbau von Alibi-Nachweisen gezwungen gewesen. Das ist zweckfreies Tun. :wall:
Zum Thema Quantität statt Qualität wusste schon JW Göthe anzumerken: "Getretener Quark wird breit - nicht stark." :wall:
 
Nunja zu den Quellen gehören ja auch Aufsätze, Kommentare und Festschriften. Also nicht nur Monographien zum Thema.
Und von diesen Quellen 15 Stück zu finden für eine 20seitige Hausarbeit ist jetzt nicht sooo viel.

Ich werde für meinen Teil einfach etwas abwechseln, welchen Kommentar ich denn zitiere. Oftmals steht ja in 10 Kommentaren zu einer Sache immer das gleiche. In jeder Fußnote einen anderen Kommentar eingebaut, ergibt dann schonmal 10 Quelllen, obwohl streng genommen natürlich auch zwei oder drei geholfen hätten.

Und ich werde mich hüten irgendwas zur herrschenden Meinung zu küren. Mache ich da nämlcih zwei Mal einen Zitatfehler (nehme also nur eine Literaturquelle und einen Rechtsprechungsbeleg) bekomme ich null Punkte.
Sage ich allerdings gar nicht was herrschende Meinugn ist, kann es hierfür höchstens an dieser Stelle eben statt der geforderten vollen Punktzahl einen kleinen Abzug geben. Sogar wenn dies extrem viel ausmacht, kommt das vielleicht auf 20 oder 30 Punkte Abzug (wegen einem Wort "herrschend" schon sehr viel) , was aber dann trotdem noch die Chance eröffnet zu bestehen.

Oder habe ich mich da jetzt vertan ?
 
@Stefan T

Da hängt aber extrem vom Thema ab. Im Kaufrecht stehen einem Tonnen von Aufsätzen zur Verfügung, beim Thema Reiserecht siehts dagegen völlig anders aus. Außerdem sind Aufsätze immer mit Vorsicht zu behandeln, da es sich hierbei meist um Sekundärquellen handelt.

Letztendlich reagierst du ja auch (notgedrungen) mit der Verwendung von Alibi-Quellen auf die verschärften Anforderungen. Didaktisch hat die Sache aber keinerlei Gehalt.
 
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Das wird ebenfalls dazu beitragen, daß noch mehr Studenten als bisher der Uni im Verlauf des Studiums den Rücken kehren, dabei haben wir jetzt schon eine Abbrecher- und Durchfallerquote von über 90%!

Interessant! Woher hast Du die Zahl? Nur in Rewi oder insgesamt an der FU Hagen?
 
@Rol Das kommt drauf an, was du unter Alibi-Quellen verstehst. Ich dachte dran , dass ich ja in vielleicht 10 Kommentare reinsehe. Und wenn dann alle das gleiche sagen, kann ich immer die gleilchen 3 Kommentare nennen oder eben abwechselnd jeweils 3 so dass irgendwann alle 10 genannt sind. Ich habe die Kommentare dann wirklich benutzt (hab ja immer reingesehen ob es doch nicht einer anders sieht) und das sind dann für mich keine Alibi-Quellen.
Und gerade seltsame Mindermeinungen werden doch häufig in Aufsätzen gebracht, oder ?

Alibi-Quellen sind für mich so Quellen die ich nur einbaue um das Literaturverzeichnis aufzublähen ohne dass ich wirklcih damit gearbeitet habe bzw. wenn ich eine Aussage nur in die Hausarbeit aufnehme weil es dazu Literatur gibt das aber mit der Lösung nix zu tun hat. Das fände ich schlecht und das werd ich auch nicht machen.

Ich hoffe ich bekomm es ohne Alibi-Quellen (in meinem Sinne) hin die Hausarbeit zu schreiben.

@Aliud Ich denke die einzig belastbaren Statistiken sind wohl die hier http://www.fernuni-hagen.de/rewi/pruefungsamtsportal/klausurinfos/statistik.shtml oder ?

Mit den 90 Prozent kommen häufig (Belgarath korriegier mich wenn du es anders meinst) zustande, wenn man vergleicht wieviele Studenten jedes Jahr beginnen und wieviele dann tatsächlich den Bachelor machen. Ich halte dies allerdings für gefährtlich, weil man die " Herumdümpler" nicht berücksichtigt. Herumdümpler (mir fällt kein besserer Begriff ein) sind die Leute die, oftmals aus Zeitmangel, nur alle zwei oder drei Semester mal eine Klausur schreiben. Es könnte also sein, dass diese Leute eben 10 Jahre brauchen bis Sie den Bachelor machen, das sind dann aber keine Abbrecher.
 
Die "Herumdümpler" sind schon mit einem Sicherheitszuschlag in meinen Zahlen enthalten, die natürlich geschätzt sind.

In Relation zu den Einschreiberzahlen liegen die Absolventen teilweise um die, manchmal unter, fünf Prozent. Schlage ich da noch ein paar Prozent, mehr sind es wohl nicht, der "Herumdümpler" dazu, dürften die "über 90 Prozent" "Nichtabsolventen" wohl zutreffen.

Wir können uns aber gerne auf den "politisch korrekten" Begriff der "Nichtabsolventen" einigen, wenn Euch der andere Terminus stört.

Drehen wir es also mal um: Bislang haben nur um die fünf Prozent der Studis den Abschluß BoL erworben, und ich glaube nicht, daß sich das in den nächsten Jahren signifikant steigert!

Die meisten von denen, die ich kenne, die eine "Pause" eingelegt haben, sind entweder ganz von der Uni verschwunden oder aber ihr Abschluß ist in weite Ferne gerückt, oder sie haben sich für eine andere Studienrichtung entschieden.

Übrigens, auch wenn off topic, weil es in einem anderen Thread mal angesprochen worden ist: Ich kann mich vieler Staatsexamensdurchfaller erinnern, die hier den BoL angefangen haben. Ich weiß im Moment aber auch, trotz längeren Nachdenkens, keinen einzigen und keine einzige zu benennen, die den BoL bestanden haben.

Ich will damit nicht sagen, daß es keine gäbe - mir persönlich fallen nur keine ein!
 
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