- Hochschulabschluss
- Zweites Staatsexamen Jura
- Studiengang
- Master of Laws
- 2. Studiengang
- B.A. Politikwissenschaft, Verwaltungsw., Soziologie
Man kann also auf alle nachfolgenden Probleme (Ermessen, Verhältnismäßigkeit usw) eingehen, egal welche Norm von beiden man als Anspruchsgrundlage nimmt.