- Hochschulabschluss
- Bachelor of Laws
- Studiengang
- Master of Laws
Hallo,
ich habe folgendes Anliegen.
Mir ist erst bei der Rückmeldung zum kommenden Semester aufgefallen, dass ich noch als Studiengangzweithörerin eingeschrieben bin, obwohl sich dieser Hörerstatus bei mir schon vor mehreren Semestern geändert hat. Ich fühle mich jetzt sehr unsicher, ob und was für Konsequenzen das mit sich tragen könnte und habe Angst, das zu melden bzw. eine Änderung meines Hörerstatus zu beantragen. Weiß jemand, ob ich etwas zu befürchten habe?
Andererseits könnte ich das auch weiterhin so lassen und als Studiengangzweithörerin angemeldet bleiben. Dann würde mich aber interessieren, ob dann am Ende des Studiums in Hagen eine Studienbescheinigung von der anderen Universität verlangt wird?
Ich wäre für jede schnelle Antwort sehr dankbar!
Gruß
Luki
ich habe folgendes Anliegen.
Mir ist erst bei der Rückmeldung zum kommenden Semester aufgefallen, dass ich noch als Studiengangzweithörerin eingeschrieben bin, obwohl sich dieser Hörerstatus bei mir schon vor mehreren Semestern geändert hat. Ich fühle mich jetzt sehr unsicher, ob und was für Konsequenzen das mit sich tragen könnte und habe Angst, das zu melden bzw. eine Änderung meines Hörerstatus zu beantragen. Weiß jemand, ob ich etwas zu befürchten habe?
Andererseits könnte ich das auch weiterhin so lassen und als Studiengangzweithörerin angemeldet bleiben. Dann würde mich aber interessieren, ob dann am Ende des Studiums in Hagen eine Studienbescheinigung von der anderen Universität verlangt wird?
Ich wäre für jede schnelle Antwort sehr dankbar!
Gruß
Luki