Hallo, vielleicht könnt ihr mir ja weiterhelfen.
ich habe heute folgendes in der Prüfungsordnung gelesen.
§ 13 Zulassungsvoraussetzungen zu den Modulabschlussprüfungen
(1) Die Prüfenden können die Zulassung zu den Modul- abschlussprüfungen von Leistungsnachweisen (z. B. Einsendeaufgaben, Beiträge zu netzgestützten Lehrver- anstaltungen) abhängig machen. Bei den Modulen
55101 Bürgerliches Recht I,
55104 Staats- und Verfassungsrecht,
55107 Strafrecht sowie
55112 Rhetorik, Verhandeln und Vertragsge-
staltung
muss vor Zulassung zur Modulabschlussprüfung an einer praktischen Übung (Pflichtarbeitsgemeinschaft bzw. Workshop) teilgenommen werden.
Dies gilt doch hoffentlich nicht, wenn man die Klausur durch Anrechnung erhalten hat oder?
Die ersten 3 der o.g. wurden mir nämlich angerechnet.
Ich lese darin, dass dies nur gilt, wenn man die Klausur auch schreiben muss, um zugelassen zu werden.
Ich hätte gerne gewusst, ob ihr das auch so seht.
In der Prüfungsordnung habe ich dazu sonst nichts entnehmen können.
Danke Ihr Lieben für mögliche Antworten.
ich habe heute folgendes in der Prüfungsordnung gelesen.
§ 13 Zulassungsvoraussetzungen zu den Modulabschlussprüfungen
(1) Die Prüfenden können die Zulassung zu den Modul- abschlussprüfungen von Leistungsnachweisen (z. B. Einsendeaufgaben, Beiträge zu netzgestützten Lehrver- anstaltungen) abhängig machen. Bei den Modulen
55101 Bürgerliches Recht I,
55104 Staats- und Verfassungsrecht,
55107 Strafrecht sowie
55112 Rhetorik, Verhandeln und Vertragsge-
staltung
muss vor Zulassung zur Modulabschlussprüfung an einer praktischen Übung (Pflichtarbeitsgemeinschaft bzw. Workshop) teilgenommen werden.
Dies gilt doch hoffentlich nicht, wenn man die Klausur durch Anrechnung erhalten hat oder?
Die ersten 3 der o.g. wurden mir nämlich angerechnet.
Ich lese darin, dass dies nur gilt, wenn man die Klausur auch schreiben muss, um zugelassen zu werden.
Ich hätte gerne gewusst, ob ihr das auch so seht.
In der Prüfungsordnung habe ich dazu sonst nichts entnehmen können.
Danke Ihr Lieben für mögliche Antworten.