Sonstiges Verständnisfrage zu Pflichtarbeitsgemeinschaften /Anrechnung

Hallo, vielleicht könnt ihr mir ja weiterhelfen.
ich habe heute folgendes in der Prüfungsordnung gelesen.

§ 13 Zulassungsvoraussetzungen zu den Modulabschlussprüfungen

(1) Die Prüfenden können die Zulassung zu den Modul- abschlussprüfungen von Leistungsnachweisen (z. B. Einsendeaufgaben, Beiträge zu netzgestützten Lehrver- anstaltungen) abhängig machen. Bei den Modulen

 55101 Bürgerliches Recht I,
 55104 Staats- und Verfassungsrecht,
 55107 Strafrecht sowie
 55112 Rhetorik, Verhandeln und Vertragsge-

staltung

muss vor Zulassung zur Modulabschlussprüfung an einer praktischen Übung (Pflichtarbeitsgemeinschaft bzw. Workshop) teilgenommen werden.

Dies gilt doch hoffentlich nicht, wenn man die Klausur durch Anrechnung erhalten hat oder?
Die ersten 3 der o.g. wurden mir nämlich angerechnet.
Ich lese darin, dass dies nur gilt, wenn man die Klausur auch schreiben muss, um zugelassen zu werden.
Ich hätte gerne gewusst, ob ihr das auch so seht.

In der Prüfungsordnung habe ich dazu sonst nichts entnehmen können.
Danke Ihr Lieben für mögliche Antworten.:-)
 
Hallo Käffchen,

wenn Dir der Kurs ja angerechnet wurde, bist Du ja von der Ablegung der Modulabschlussprüfung befreit, somit entfällt dann auch die Erbringung der Zulassungsvoraussetzungen, also zB das Einsenden der Einsendearbeiten oder die Teilnahme an den Pflichtarbeitsgemeinschaften.

Schau auch mal in den Notenkonto, da dürfte für jedes angerechnete Modul bereits 10 ECTS vermerkt sein - somit ist das Modul für Dich abgehakt.

Nachtrag:

Einzige Ausnahme ist das Modul Rhetorik, an dem 2tägigen Seminar wird man teilnehmen müssen...
 
Genau diese Frage an's Prüfungsamt Rewi per Mail senden, dann bekommst Du die EINZIGE verlässliche und verbindliche Antwort - und das meist innerhalb von wenigen Tagen!
 
Das ist im Grunde richtig, ich habe in meiner Antwort von meinem Weg berichtet - und wenn im Prüfungsportal die 10 ECTS entsprechend gutgeschrieben sind, ist das Modul abgeschlossen!
 
und wenn im Prüfungsportal die 10 ECTS entsprechend gutgeschrieben sind, ist das Modul abgeschlossen!
Das sollte auch keine Kritik sein... Bei mir saß nur z.B. im Pflichtmentoriat BGB 1 eine Kommilitonin, die durchs 1.StEx gerasselt war - da hätte ja vermutlich auch eine Anrechnung stattfinden können... Daher meine Bedenken...
 
Das sollte auch keine Kritik sein... Bei mir saß nur z.B. im Pflichtmentoriat BGB 1 eine Kommilitonin, die durchs 1.StEx gerasselt war - da hätte ja vermutlich auch eine Anrechnung stattfinden können... Daher meine Bedenken...

Alles Gut, jeder muss die Anrechnung der Vorleistungen beantragen und dann erhält man einen Bescheid darüber - von selbst geht ja bei der FernUni auch die Anrechnung nicht...
 
Einen großen Dank an alle!!!

Ja mir wurden die Module jeweils mit 10 ECTS angerechnet und natürlich habe ich auch einen verbindlichen Anrechnungsbescheid bekommen.

Danke auch für den Link, hätte ich jetzt ohne weiteres nicht gefunden.
Aber ich denke, dass viele auch mal die gleiche Frage haben könnten und es schön ist, wenn sie in diesem Forum auch beantwortet ist.

Bin froh, dass ich es nicht machen muss. Es ist doch ein ziemlicher Zeitaufwand!
 
Und ich sogar mehr, AT, BT, StPO und sogar WirtschaftstrafrR und es nicht angerechnet bekommen, daher meiner Frage. Wann hast du den Antrag auf Abrechnung gestellt?
 
StPO habe ich auch.

Habe den vor 2 Jahren gestellt ungefähr.

Du meinst aber Strafrecht als Pflichtmodul oder ?
Weil das Wahlmodul kriegt keine Anrechnung.
 
Ja, als Pflichtmodul (Einführung Strafrecht) Mit der Begründung, dass keine Leistung in Ordnungswidrigkeitenrecht vorliegt. Habe nur angerechnet bekommen, dass ich nicht zu den Pflichtstunden muss.
 
Die prüfen das immer sehr individuell von Uni zur Uni.
Ich kann verstehen, dass es nervt, aber es lohnt sich nicht sich da aufzuregen.

Habe meine Sachenrechtklausur auch nicht angerechnet bekommen und musste BGB III machen.

Die haben scheinbar ihr eigenes Schema wonach die Anrechnung betrieben wird.
 
Ein Freund von mir und ich haben gleichzeitig unsere Anrechnungsanträge losgeschickt: Gleiche Uni, genau die gleichen Fächer, gleiche Unterlagen eingesendet.
Ergebnis: Er bekam ein Modul angerechnet, ich vier.

Die muss man nicht verstehen.
 
Das ist doch dann einfach Bearbeiterabhängig....mir fehlen da echt die Worte! Das Beispiel mit deinem Freund ist da echt krass. Das wurde so hingenommen? Kann mir vorstellen, dass die da genug Anfragen bzgl. Nichtanrechnung erhalten und einfach abwimmeln.
 
Fanden wir auch richtig mies. Aber er hat sich jetzt eh für was anderes entschieden, also das Studium hier aufgegeben, und daher nicht dagegen vorgegangen.

Es ist manchmal echt nicht normal, wie viel Willkür hier herrscht. Aber Augen zu und durch :paperbag:
 
Ist richtig mit den Wahlmodulen. Habe da auch was angerechnet bekommen. Ich bin da nicht darauf eingegangen, weil es mir punktuell um das Pflichtmodul ging. Aber gut, dass du darauf nochmal hinweist :thumbsup:
 
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