Allgemeine Infos Verständnisfrage zur Ausgleichsregelung

Hochschulabschluss
Diplom-Verwaltungswirt (FH)
2. Hochschulabschluss
Bachelor of Laws
Studiengang
Master of Laws
Hallo in die Runde

beim Prüfungsamt erreichte ich heute keinen :( Vielleicht kennt sich ja hier jemand aus mit der Ausgleichsregelung. Welche Prüfungsordnung gilt eigentlich. Die aktuelle oder die, die gegolten hat als man zur FernUni kam ?

Vielleicht ne ganz blöde Frage... Aber ich steig nicht mehr durch
 
Hallo moelly, konntest du deine Frage mittlerweile klären? Ich habe da nämlich gerade eine ähnliche Frage. Bei mir geht es um das für mich sehr leidige Modul Investition und Finanzierung. ich bin da jetzt im letzten Versuch und hab voll Panik. Nach meinem Verständnis könnte ich das ausgleichen aber nur, wenn die PO vom SS 2016 greift.
Ich würde mich freuen, wenn du dein wissen mit mir teilen könntest. danke schonmal!!!
Viele Grüße
 
Also soweit ich das bisher verstanden habe, schleppt man "seine" Prüfungsordnung quasi durch das ganze Studium.
Das würde für mich auch in sofern Sinn machen, als das man dann zwar nicht von vorteilhaften Änderungen profitiert, aber vor allem auch nicht plötzlich schlechter gestellt wird.
Ich habe auf der Suche nach einer Antwort z.B. eine Mitteilung der FUH gefunden, das man an einer Fakultät von der PO2008 auf Wunsch auf die PO2016 umsteigen könnte, dies aber nur auf besonderen Antrag geschehe, und man sich bewusst sein sollte, dass die PO2016 dann auch uneingeschränkt gilt...
Eine Vorschrift, in der dieses so normiert wäre habe ich jetzt auf die Schnelle allerdings nicht finden können!:unsure:
 
Hallo Ulli01, vielen Dank für deine Antwort. Bei mir ist es tatsächlich so, dass ich mir das Modul BGB II/2 habe anrechnen lassen um das Modul Einführung in die Wirtschaftswissenschaften zu umgehen. Dies war dann ja nach der PO2016 und deshalb denke ich, dass diese greift. Einen gesonderten Antrag habe ich nicht gestellt, da ich beim Prüfungsamt die Antwort erhielt, dass das nicht notwendig sei. Bin wirklich maximal verwirrt... Ich habe jetzt dem Prüfungsamt nochmal eine Mail geschrieben. Es wäre nämlich wirklich ärgerlich, wenn ich wegen diesem Modul mein ganzes Studium gegen die Wand fahren würde:-(
 
Aber du kannst doch auch nach der PO2016 ausgleichen, solange du insgesamt 150 pkt erreichst in deinen drei WiWi Fächern. Da hat sich doch gar nichts geänder oder?
 
Hey matze1010, genau, es ist so wie du sagst. das prüfungsamt hat es mir bestätigt. Jetzt wo meine innere panik wieder abgeklungen und mein Irrtum beseitigt ist, macht das auch alles wieder Sinn :allsmiles:
 
Das hat sich in der Zwischenzeit geklärt... Hatte ein Verständnisproblem bei der PO gehabt.
Nach der PO die für mich seit WS 2014/15 gilt, dass die Ausgleichsregelung ausgeschlossen ist, wenn man sich alles, bis auf die 6 nicht anrechnungsfähigen Module, hat anrechnen lassen aus einem früheren Studium.

Das hat sich geklärt ... Lesen und verstehen sollte man :-)
 
Irgendwie versteh ich das gerade doch nicht. Ich hab mir auch viele Module anrechnen lassen von meinem vorherigen Studium. Hab dann noch 4 Rewifächer gemacht, 3 wahlmodule, die BA und das seminar...
Dann noch die wiwi Fächer bis eben das letzte jetzt... heißt das, ich kann die wiwi Fächer doch nicht ausgleichen?
Verstehe das in der PO nicht so..
Oh Mann... Ich bin schon wieder völlig in Panik
 
Da steht nur drin, dass die Ausgleichsregelung nicht gilt, wenn man sich alles anrechnen lässt und nur 6 Module übrig bleiben. Die 6 Module die man nicht anrechnen kann ist das Minimum, was man an der Fernuni absolvieren muss. Wenn du dir alles bis auf diese 6 Module anrechnen lässt, dann gilt die Ausgleichsregelung nicht. § 7 IV PO ( PO von 2011 bis 2016)


Also du kannst ausgleichen ganz ruhig
 
Es müssen jedoch mindestens 6 Module an der Fernuni erfolgreich erbracht worden sein. Darunter die BA-Arbeit, Abschlussseminar und die Wahlmodule und ein Pflichtfach, § 7 PO (in der gültigkeit von 2011 bis 2016).

Wenn du dir alles anrechnen lässt und nur diese 6 Module übrig bleiben, dann gilt für diese & Module die Ausgleichsregelung nicht
 
Hallo moelly,
vielen Dank für deine Antwort. Hab auch nochmal genau nachgelesen und bin auch der Meinung, dass ich es ausgleichen kann, für den Fall das es morgen wieder schief geht...
 
Ich finde es umständlich formuliert. Erst beim dritten mal lesen hab ich das verstanden.
 
Um das Thema mal wieder aufzugreifen: ich habe es tatsächlich geschafft in meiner letzten (Wahlfach-) Klausur durchzufallen. :tongue2:
Ich hab allerdings wohl immerhin 40 Punkte, und in den anderen beiden Wahlfächern jeweils über 60, so dass die Anwendung der Ausgleichsregelung theoretisch möglich sein sollte.
Hat jemand eine Ahnung wie in so einem Fall das nicht bestandene Fach in die Endnote mit eingeht? Als 5.0 oder als "angerechnet"?
Ausserdem: muss man das Fach wirklich endgültig nicht bestanden haben ("nach Ausschöpfen der Wiederholungsmöglichkeiten")? Ich dürfte ja noch dreimal ran.
So ein Murks. Ich hab eigentlich gerade keine Lust nochmal eine Klausur zu schreiben. :P:ROFL:
 
Um das Thema mal wieder aufzugreifen: ich habe es tatsächlich geschafft in meiner letzten (Wahlfach-) Klausur durchzufallen. :tongue2:
Ich hab allerdings wohl immerhin 40 Punkte, und in den anderen beiden Wahlfächern jeweils über 60, so dass die Anwendung der Ausgleichsregelung theoretisch möglich sein sollte.
Hat jemand eine Ahnung wie in so einem Fall das nicht bestandene Fach in die Endnote mit eingeht? Als 5.0 oder als "angerechnet"?
Ausserdem: muss man das Fach wirklich endgültig nicht bestanden haben ("nach Ausschöpfen der Wiederholungsmöglichkeiten")? Ich dürfte ja noch dreimal ran.
So ein Murks. Ich hab eigentlich gerade keine Lust nochmal eine Klausur zu schreiben. :P:ROFL:

Ja du kannst ausgleichen, weil du über 160Punkte gesammelt hast und zum ausgleichen 150Punkte benötigst.
Mit der Endnote, dass weiss ich nicht. Tendiere eher zur 5.0, weil ansonsten jeder versuchen würde, es sich anrechnen zu lassen (quasi damit eine schlechtere Note wegzuzaubern ;-))Kann mich aber auch irren :allsmiles:
Du kannst sofort nach der ersten Klausur ausgleichen, du musst nicht alle Versuche ausschöpfen.:-)
 
Vielleicht interessiert es hier nochmal jemanden:
Ich habe übrigens mal nachgefragt beim Prüfungsamt, und es ist wie vermutet so, dass eine nicht bestandene Klausur bei Inanspruchnahme der Ausgeleichsregelung mit 5.0 in den Notenschnitt eingeht und auch so im Anhang zur Bachelorurkunde aufgeführt wird.

Also hab ich die Klausur nochmal geschrieben.
 
Ich kann das so bestätigen, in meinem Zwischenprüfungszeugnis steht eine 5.0. Natürlich finde ich es nicht schön aber da ich sonst durch die Wiederholung der Klausur meinen Freiversuch in Examen verlieren würde, habe ich das im Kauf genommen.
 
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