Sonstiges Verwaltungsakt

Ort
Remscheid
Studiengang
Bachelor of Laws
Eine banale Frage zum VA:
Wann prüfe ich diesen ausführlich und wann nicht.
Wenn ich mir selbst antworten würde dann folgendermaßen: Wenn etwas problematisch ist dann ausfühlich, wenn nicht problematisch dann im Urteilsstil.

Dann frage ich mich wieso in manchen EA´s der VA kein Problem ist und trotzdem ausfühlich geprüft wird?

In einer Klausur gibt es allerdings den Korrekturhinweis:
Die Anordnung erfüllt unproblematisch alle Voraussetzungen einesVerwaltungsakts. Eine ausführliche Prüfung des Tatbestands des § 35 S. 1 VwVfG war dahernicht erforderlich.

Hat jemand einen Tipp für mich?
 
Das hängt leider wirklich vom Fall ab - wenn erkennbar der Schwerpunkt völlig woanders liegt oder aber aus dem Text schon hervorgeht, daß es sich um einen Verwaltungsakt handelt, ist die Prüfung entbehrlich ...
 
Meine Erfahrung war, dass es auch immer sehr von dem Ersteller der Lösung abhängt (wie bei den meisten Modulen). Als ich verschiedene Fälle gemacht habe, war es teilweise so, dass die Prüfung sehr ausführlich war, teilweise nur mit einem Satz abgehandelt wurde. In der Klausur habe ich zur Sicherheit auch 3 Seiten zum VA geschrieben. Anmerkung des Korrektors: "Viel zu lang, völlig unproblematisch." Damit war ich aber auf jeden Fall auf der sicheren Seite. Dafür wollten sie noch mehr zu Verwaltungsvorschriften lesen, was ich m.E. auch mehr als ausführlich beschrieben habe (2 Seiten).

--> Sind sicher auch 50% auch Glück dabei, dass man das so trifft, wie es der Korrektor haben will. (Aber das ist ja nichts Neues. Wie oft kommt es (gerade im BGB) vor, dass der eine gerne andere Anspruchsgrundlagen (zumindest angeprüft) haben will und der andere Korrektor das total überflüssig sieht und die ordentliche Arbeitsweise nur mit einem spöttischen Kommentar würdigt. )

Wie gesagt, wenn es kein Problem direkt gibt, dann würde ich Dir empfehlen, dass Du zumindest mal die grundlegenden Merkmale aufführst und die kurz bejahst. Ich finde es immer sehr riskant bei solchen Sachen nur zu schreiben "Ist ein Verwaltungsakt".
 
In einer EA hat man mehr Zeit. In der Klausur muss man m.E auch einfach mal unproblematische Punkte als solche behandeln und schnell abhaken. Evtl. spielt das auch eine Rolle .... ? Allen viel Glück für die morgigen Klausur !!
 
Zurück
Oben